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Halbj. Ibir. 1. 15. Sicrleljäbrlicd 22 Sgr. 6 Pi.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaun'chlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgt.

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Jiiiertiou . Preis:

Die lipalNjje

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Samstag den 7. Februar

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Controll-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten und Tagen statt. 4. Bezirks-Compagnie :

am 9. März cr. früh 9 Uhr Mittelbuchen,

10. 8 u. 10 Uhr in Hanau.

11. 8 u. 10 do.

12. 9 Uhr in Langenselbold.

5. Bezirks-Compagnie :

am 9. März cr. früh 9 Uhr in Bockenheim,

10- n 9 do.

11. 9 Windecken,

12. 9 Bergen.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit Zur Stelle zu bringen haben. Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 5. März cr. an die betreffende Bezirks- Compagnie resp, das diesseitige Kommando gerichtet werden. Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu be­wirken.

Frankfurt a. M. den 30. Januar 1874.

Königl. Landwehr-Bezirks-Commando.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 31. Januar 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Gesuche um Aufnahme von Zöglingen in das hiesige Wai­senhaus müssen spätestens bis zum 1. März d. J. dahier an­gebracht werden. Es finden Kinder evan elischen Bekenntnisses Aufnahme, welche nicht gebrechlich und nicht unter 7 Jahr und nicht über 12 Jahre alt sind.

Hanau am 2 Februar 1874.

Tagesschau.

Berlin, 6. Febr. Abgeordnetenhaus. Eingegangen ist eine Vorlage bev Finanzministers betreffs der Vollendung der Eisenbahnen Hanau-Offenbach, Tilsit-Memel und Arnsdorff- Gassen. Die dritte Mrathung des Etats wird fast vollständig nach den Beschlüssen der zweiten Lesung beendigt, mehrere bei der zweiten Lesung abgestrichene Posten, wie die Polizeiverwal- tungen in Celle, Göttingen, Hanau, Marburg und Fulda wer­den wieder hergestellt. Die Gesammtabstimmang erfolgt morgen. In der morgigen Sitzung findet außerdem die' erste Berathung der Vorlagen über die erledigten Bischofssitze und die Synodal­ordnung statt. Neue Franks. Pr.

Berlin, 6. Febr. In Folge der vom Bundesrath beschlossenen Vorschriften für die Feststellung des Nettoacw chts beim Export von Branntwein in Fässern ha, der Finanz Minister den bet, essenden Amtsst llen Folgendes eröffnet:

1) Da die neuen Vorch.iflen mit dem 1. Juli 1874 in Kraft treten, so sind sie auch ichon bei der Abfertigung desjenigen '

Branntweins zu beachten, welcher bereits vor dem 1. Juli d. I. zur Ausfuhr angemeldet, dessen Menge und Stärke aber erst an diesem Tage oder später amtlich ermittelt wird.

2) Mit dem 1. Juli d. J. tritt die Verfügung vom 27. Mai 1872 außer Kraft, nach welcher, insoweit der zur Ausfuhr angemeldete Branntwein in nicht nach ihrem Gewicht, sondern nach Rauminhalt geaichten Fässern zur Revision gestellt wird, diese Jnhalts-Aichung für die Feststellung der zu bonifizirenden Branntweinmengen maßgebend sein soll.

3) Von der in den Vorschriften zu 3 ertheilten Ermäch­tigung, die Entleerung der Fässer behufs Ermittelung der wirk­lich vorhandenen Branntweinmengen anzuordnen, ist nur ausnahmsweise namentlich in den daselbst gedachten Fällen Gebrauch zu machen. Es darf also der Ausfuhr - Verkehr durch dies umständliche Ermittelungs­verfahren nicht unnöthiger Weise erschwert werden und ist, im Fall dasselbe zur Anwendung kommt, von den Abfer­tigungsbeamten dafür Sorge zu tragen, daß bei der Entleerung und Wiederbefüllung der Gebinde und der nassen Vermessung des Branntweins jeder Verlust an Waare thunlichst vermieden werde.

4) Wird die Entleerung eines Gebindes und die Nach­messung des Branntweins bei der Abfertigung vorgenommen, so ist die Veranlassung und das Ergebniß der Ermittelung in Spalte 16 der Ausfuhranmeldung kurz zu bemerken.

Im Uebrigen sind die durch Verfügung vom 8. Juni 1871 zum amtlichen Gebrauch eingeführten Conradischen Tabellen zur Bestimmung der Litermengen des Branntweins nach Gewicht den neuen Vorschriften entsprechend eingerichtet worden und werden neu im Druck erscheinen. (ä. u. et «.)

Die Centralkommissiön für die Wiener Weltausstellung, macht unterm 5. Februar imR. u. St.-A." Folgendes be­kannt:Um vielfachen Anfragen deutscher Aussteller zu begeg­nen, wird hierdurch mitgetheilt, daß die von der internationalen Ausstellungs-Juiy zu Wien zuerkannten Medaillen und Diplome voraussichtlich nicht vor Mitte des nächsten Sommers Seitens der österreichiichen General-Direktion an die Centralkommission zur Vertheilung übermittelt werden können."

Höherer Weisung gemäß sind die Geistlichen aufgefor­dert worden, während der Dauer des Reichstages bei den öffent­lichen Gottesdiesten im allgemeinen Kirchengebete das vorge­schriebene Reichstagsgebet zu halten.

Dem C. P. H inr. Ochwadt zu Louisenthal, Regie- rungs-Beziik Trier, ist unter dem 31. Januar 1874 ein Patent auf eine Dampfmaschinen-Steuerung in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jeman­den in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ei theilt worden.

D m Dr. Iulius Friedländer zu Berlin und dem In­genieur Peter Karfitz Moeller zu Leipzig ist unter dem 3. Febr. 1874 ein Patent aus eine Cylinder-Druckmaschine für m.tallo- graphischen Druck in der dmch Modell, Zeichnung und Bejchrei- bu.g nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Be­nutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von