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Montag den 26» Januar.
Nachdem die im Königlich Bayerischen Regierungsbezirk Niederbayern ausgebrochene Rinderpest amtlich für erloschen erklärt worden, wird die von uns unterm 19. Dezember v. J. zum Schutze gegen die Rinderpest erlassene Polizei-Verordnung hierdurch außer Kraft gesetzt.
Cassel am 15. Januar 1874.
Königl. Regierung, Abth. des Innern.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 25. Januar 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Tagesschau.
— Berlin, 23. Jan. Die Zahl der mir in Betreff der jüngsten Debatten im Abgeordnetenhause telegraphisch und schriftlich übersandten Zustimmungen und wohlwollenden Kundgebungen ist so erheblich geworden, daß es mir leider nicht möglich sein wird, meine anfängliche Absicht besonderer Beantwortung einer jeden durchzuführen.
Ich beehre mich daher, auf diesem Wege für die mir bei diesem Anlaß aus allen Theilen des Reichs und aus dem Auslande zu Theil gewordenen Beweise her Anerkennung und des Vertrauens meinen verbindlichsten Dank auszusprechen.
Fürst v o N B i s m a r ck. R. u. St.-Anz.
— Das Staatsministerium hatte unlängst die Direktionen der Staatsbahnen angewiesen, bei Stellenbesetzungen einmal einen Militär- und das nächste Mal wieder einen Civilanwärter zu berücksichtigen. Hierüber haben sich die Militäranwärter beschwert, weil sie benachtheiligt zu werden glauben, und infolge dessen sind einstweilen keine weiteren Stellen mehr besetzt worden. Die Angelegenheit soll nochmals untersucht werden. (Berl. Tagbl.)
— Dem Civil-Jngenieur Johannes Brandt zu Berlin ist unter dem 21. Januar d. I. ein Patent auf eine Nähmaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Die Nachricht vom Tode des russischen Generalfeldmarschalls Grafen Berg hat in Berlin großes Bedauern erregt. Während seiner beinahe zehnjährigen Amtsführung als Statthalter von Polen ist er der deutschen Regierung in allen Beziehungen entgegengekommen und hat nie Gelegenheit zu einem Konflikte gegeben. Als er mit dem Czaren zur Drei-Kaiser- Zusammenkunft nach Berlin kam, ehrte ihn unser Kaiser durch die Ernennung zum preußischen Feldmarschall und zum Chef des 52. Infanterie-Regiments.
— Mainz, 24. Jan., Abends 10 Uhr. (Reichstagswahl.) Bei der heutigen Stichwahl erhielt in Mainz Domcapitular Moufang 3924 Stimmen, Ober-Gerichts-Rath Görz 3043 Stimmen. Zu dieser Majorität von 881 Stimmen ergeben die bis jetzt bekannten Resultate der Abstimmung in den Landgemeinden weitere 2—300 Stimmen. Moufang ist also gewählt. — Dank der Unterstützung der Socialdemokraten und der Gleichgiltigkeit der Demokraten, welche lieber einem Ultramontanen den Sieg gönnten als einem Mitgliede der Fortschrittspartei. Reue Frankf. Pr.
— Hannover, 24. Jan. Bei der heutigen Stichwahl
wurde, nach der „N. Frankf. Pr." der frühere Reichstagsabgeordnete Ewald (Particularist) gewählt. Die Arbeiterpartei stimmte für denselben. Die amtliche Feststellung des Stimmverhältnisses ist noch nicht erfolgt.
— Hörde. Am vorigen Samstag verhaftete die Polizei hierselbst einen Falschmünzer, der das Geschäft mit falschem Gelde förmlich en gros betrieb, indem er einem hiesigen Wirthe 50 falsche Thaler für 5 echte offerirte.
— Der Abg. Leffer hat folgenden Antrag in die bayer. Kammer gebracht: Hohe Kammer wolle beschließen: „Es sei an Se. Maj. den König die allerunterthänigste Bitte zu richten, allergnädigst verfügen zu wollen, daß die königl. Gendarmerie endlich einmal aus dem Militärverbande auszuscheiden habe und als Sicherheitsmannschaft dem kgl. Staatsministerium des Innern unterstellt werde." Gründe. Bereits im Jahre 1865 hat Hr. Ageordnete Dr. Völk sehr schlagend nachgewiesen, daß die kgl. Gendarmerie mit dem Kriegsministerium nichts zu schaffen habe, und obgleich ein diesbezüglicher Antrag im Jahr 1867 von dem Hrn. Abg. Langguth eingebracht, der verstorbene Reichsrath von Zu-Rhein sehr deutlich auf die Fehler der gegenwärtigen Organisation der Gendarmerie hingewiesen hatte, erfolgte zwar eine neue Organisation mittelst Gesetz vom 24. Juli 1868, allein derselben haften so viele Mängel an, daß eine Organisation der Gendarmerie nur dann dem Staate zum Heil, der Mannschaft zum Wohle gereichen wird, wenn eine Basis außerhalb des Verhältnisses zum kgl. Kriegsministerium gefunden werden wird. Unsere Gendarmerie muß ein Institut werden, das, soll es seiner großen Aufgabe vollständig nachkommen, auch des wenigstens bisher mit allzugroßer Pünktlichkeit durchgeführten äußeren militärischen Anstrichs zu entledigen ist — die Mannschaft muß, als ein integri- render Bestandtheil der Organe zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit, des militärischen Charakters — entkleidet werden. Gleich den in andern Staaten durchgeführten Sicherheitsinstituten muß auch unsere Gendarmerie ein dem Ministerium des Innern unterstehendes Institut werden, und nur dann wird sich kein Mangel an tüchtigen Kräften einstellen, sondern auch die sich einmal in dem Rahmen dieses neuen Instituts befindliche Mannschaft wird sich moralisch gehoben dabei fühlen und bei nur einiger Aussicht auf eine seinerzeitige Pension dem Institute recht lange seine Dienste weihen. («ug«. «e^tg.)
— München, 23. Jan. Die Abgeordneten Herz, Neuper, Leyrer. Fleischmann, Rothhaas, Sellner, Holzapfel, Sörgel, Dr. Gerstner und Sauer haben den Antrag gestellt: Es sei an Se. Maj. den König die Bitte zu richten, derselbe wolle anzuordnen geruhen, daß bis zur nächsten Finanzperiode sämmtliche diplomatische Stellen für die Vertretung Bayerns außerhalb des deutschen Reiches aufgehoben werden.
— Köln, 24. Jan., Morgens. Der „Kölnischen Zeitung" wird aus Glasgow gemeldet, daß am 25. k. M. daselbst ein schottisches Sympathiemeeting für Deutschland bei dessen Kampfe gegen den Ultramontanismus stattfinden soll und daß diesem Meeting voraussichtlich noch mehrere andere Meetings gleicher Art in Schottland sich anschließen würden. Von den Ultramontanen sei ein Gegenmeeting für den 6. Februar nach London ausgeschrieben, für welches der Herzog von Norfolk den Vorsitz