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Samstag den 24. Januar.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die dritte Lehrerstelle an der Schule zu Seckbach ist vacant. Bewerber wollen sich innerhalb 4 Wochen bei dem Schulvorstand melden. Die Stelle hat je nach dem Dienstalter neben freier Wohnung ein baares Einkommen von 285342 Thaler.

Hanau, den 12. Januar 1874.

Den Herren Geistlichen, Standesbuchs-Beamten und israe­litischen Gemeindeältesten gehen per Couvert die Formulare und Erläuterungen zur kleinen Tabelle L. behufs Aufstellung über die Geburten, Trauungen und Sterbefälle im Jahr 1873 zu.

Nach Ausfüllung aller Rubriken erbitte ich mir die Tabelle L. sobald als thunlich zurück. Zugleich ersuche ich, die genannte Tabelle mit genügender Bezeichnung der Gemeinde rc. zu ver­sehen.

Hanau, den 14. Januar 1874.

Die Herrn Bürgermeister zu Großkrotzenburg, Oberroden­bach, Bruchköbel, Kilianstädten, Bergen, Rückingen und Ostheim haben die Klassensteuer-Rollen Pro 1874 sofort wieder einzu­senden, wogegen Ihnen die Duplikate zugehen werden.

Hanau, den 19. Januar 1874.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche mit dem Berichte über Aufhebung und Ablösung der Abdeckerei-Be­rechtigungen (Verfügung vom 7. Dezbr. 1873 Kreisblatt Nr. 288) noch im Rückstände sind, werden aufgefordert, dieser Verfü­gung längstens binnen 3 Tagen nschzukommen.

Hanau, den 21. Januar 1874.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche mit dem Berichte, betreffend die im Jahre 1873 stattgehabten Aus­wanderungen ohne Entlassungsurkunde (Verfügung vom 2. d. M. Kreisblatt Nr. 6 und 7") noch im Rückstände sind, werden aufgefordert, sofort dieser Verfügung nachzukommen. ___Hanau am 21. Januar 1874.____________________

Tagesschau.

DerR. u. St. Anz." erhält Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 11. Dezember 1873, betreffend das Verfahren beim Aufenthaltswechsel der Landwehr-Offiziere.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordneten Hauses wurde in namentlicher Abstimmung das Gesetz, betreffend die Beurkun­dung des Personenstandes und die Form der Eheschließung, mit 284 gegen 95 Stimmen definitiv angenommen.

Das Reformwerk der innern Politik Preußens hat, so schreibt dieTrib." in ihrer Tagesschau, in den letzten Tagen Fortschritte von höchster Bedeutung gemacht. Das bei Beginn der Session noch in nebelhafter Ferne liegende Gesetz über die Einführung der obligatorischen Cwilehe ist bereits im Abgeord­netenhause in dritter Lesung endgültig" durchberathen, und, vor­behaltlich der nur formellen Schlußabstimmung, in einer Gestalt angenommen worden, die dem unerträglichen Nothstände auf dem Grenzgebiete zwischen Staat und Kirche ein Ende macht. An der Zimmung des Herrenhauses ist unter den heutigen Verhält­nissen nicht zu zweifeln. Die ehemalige Majorität desselben wird es zwar an Kapuzinaden nicht fehlen lassen, ihre Kraft aber ist'

gebrochen. Augenscheinlich ist es der Wunsch der Regierung, das neue Ehegesetz so schnell als möglich in Wirksamkeit treten zu lassen und in den katholischen Landestheilen der arg bedräng­ten Bevölkerung unverzüglich die Hülfe des Staates zu gewäh­ren. Wir sind überzeugt, daß in dem Geltungsbereiche des neuen Gesetzes sich die Erfahrungen, die man bisher mit der Civilehe gemacht, lediglich wiederholen werden. Der Regel nach wird die bürgerliche Form der Schließung nur als Formalität der kirchlichen Einsegnung hinzutreten; die große Masse des Volks wird die lctzere nach wie vor als das eigentliche bindende Ele­ment betrachten und die Frage, welcher von beiden Acten für die Gültigkeit der Ehe die größere gesetzliche Wirkung habe, nur in Fällen der Noth aufwerfen. Diese Fälle treten ein, wo der Priester die nachgesuchte Trauung deshalb verweigert, weil der Nachsuchende seinen Glauben und seine Ueberzeugung nicht ver­leugnen oder sich den Bedingungen. nicht unterwerfen will, mit welchen die Kirche in das innere Leben der Familie eingreift und über bie Erziehung der Kinder, den Glaubenswechsel des nichtkatholischen Theiles des Ehepaars u. s. w. verfügt. Hier tritt das neue Gesetz ein und schützt das Gewissen und die Ue­berzeugung gegen rohe Vergewaltigung. Es entzieht der Hand des Priesters die Waffe, mit welcher er bisher in brutalster Form das Familienleben und den häuslichen Frieden des Ein­zelnen als Opfer für den Willen der Kirche fordern konnte. Wer den Begriff der Familie in Frage stellt, untergräbt die Gemeinde und den Staat, welche Beide in der ersteren wurzeln. Der Staat bewegt sich daher auf völlig eigenem Gebiete, wenn er die Begründung der Familie gegen Hindernisse von außen her sicher stellt; immerhin bleibt der römischen Kirche noch die ge­fährlichere Macht des Beichtstuhls, die sie für den erlittenen Verlust reichlich entschädigen kann. Der zweite wichtige Schritt der Gesetzgebung liegt in der Vorlage der Ergänzungen zu den Maigesetzen. Außer der Declaration einer zweifelhaften Stelle bringen diese Ergänzungen auch ein Gesetz über die Verwaltung erledigter Bischofstellen, ein Punkt, den die bisherigen Gesetzge­bung, wie die Fuldaer Sedisvakanz zeigte, unbeachtet gelassen hatte.

Bonn, 20. Jan. Bischof Reinkens hat von dem Kai­ser das nachstehende huldvolle Schreiben erhalten: Hochwürdiger Herr Bischof! Ich danke Ihnen für die herzlichen Glückwünsche, welche Sie Mir aus Anlaß des Jahreswechsels ausgesprochen haben. Möge Gottes Segen das in Seinem Namen von Ihnen begonnene Werk auch im neuen Jahre fördern! Möge die von Ihnen getheilte, unzweifelhaft richtige Ueberzeugung in immer weitere Kreise dringen, daß in Meinen Staaten die Achtung vor dem Gesetz mit der Religionsübung einer jeden Gemeinschaft wohl vereinbar ist, welche keine irdischen Zwecke, sondern nur den Einen verfolgt: des Menschen Frieden zu suchen mit Gott. Berlin, 17. Januar 1874. (gez.) Wilhelm.

In Breslau hat sich das Unerhörte ereignet: Der Fürstbischof ist zu Fuß in die Kirche gegangen. Graf Ballestrem hatte ihm seine Equipage angeboten, aber um des Princips willen, vielleicht auch, um eine kleine Demonstration in Scene zu setzen, zog Herr Förster es vor, zu Fuße zu gehen. Im Hosraume der Residenz hatte sich ein Häuflein Männer aufge­stellt, unter denen sich der Graf Hans Ullrich v. Schaffgotsch