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Die 1 wattige Garmrni zeilt st deren Raum
1 Sgr
Die 2spalt. ßéik 2 Sqr
Die Zspaltige Zeil» 3 Sgr
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
M 18.
Domierstag seit 22. Januar.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Das Deckgeld für die Königlichen Beschäler ist im ganzen Bezirk des hiesigen Landgestüts mit der diesjährigen Deckperiode um 1 Thlr. erhöht.
Die Ortsvorstände wollen dies zur Kenntniß der Pferdebesitzer bringen.
Hanau am 17. Januar 1874.
Dem Ph'lipp Friedrich Lapp zu Dörnigheim ist gestattet worden den Familiennamen Stier führen zu dürfen.
Hanau am 13. Januar 1874.
Tagesschau.
— Der Deutsche Reichstag ist nach einer Kaiserlichen Verordnung im „R. u. St.-Anz." vom 20. Jan. auf den 5. Febr. nach Berlin einberufen.
— Der Eindruck, so sagt die „Trib." in ihrer Tagesschau, den die Freitags-Sitzung des Abgeordnetenhauses im Lande hervorgebracht, ist, wie die öffentlichen Blätter aus allen Theilen Deutschlands zeigen, ein mächtiger gewesen und wird auch im Auslande nicht ohne sichtliche Spuren vorübergehen. In der That ist es schwer, aus den früheren Sessionen sich einer ähnlich aufgeregten Sitzung zu entsinnen und ein Präcedenz zu finden für die Schärfe und Derbheit des Tones, wie er am Freitag von der Ministerbank gehört wurde. Ausdrücke wie „lügenhafte Erfindung", „dreiste Lüge", „ruchlose Unwahrheit" vom Ministertijche her zu hören, ist einem parlamentarischen Auditorium in unsern Verhältnissen kaum zuvor beschieden gewesen Die rücksichtslose Form, in welche Fürst Bismarck seine Dementis kleidete, entsprach dem Grade der Perfidie, welcher in den gegen ihn erhobenen Verleumdungen lag. Die Behauptung, daß der jetzige deutsche Kanzler der französischen Regierung jemals eine Abtretung deutschen Landesgebiets in Aussicht gestellt habe, ist für die öffentliche Meinung in Deutschland zwar kaum einer Widerlegung werth; sie bedurfte einer energischen Zurückweisung aber deshalb, weil die ultramontane Partei derartige Geschichts- fälschungen bekanntlich am liebsten für ihre Parteizwecke verwendet und weil außerdem hier die Gelegenheit geboten war, die frechen Verdächtigungen des Auslandes in officieller Form als solche bloszustellen. Als Bismarck im Jahre 1870 den berüchtigten Benedetti'schen Vertrags-Entwurf über die Annexion Belgiens an Frankreich der Oeffentlichkeit übergab, sah Jedermann sofort, was an dem Gerede der sogenannten „Verabredungen von Biarritz" war und wie der damalige Kanzler des Norddeutschen Bundes die französische Diplomatie Jahre lang am Narrenseile herumgeführt hatte. Wenn der deutsche Staatsmann auf die französischen Anmaßungen damals obenhin einging unb scheinbar selbst in Unterhandlung ihretwegen trat, so geschah es, weil er wußte, daß eine schroffe Ablehnung den Krieg mit Frankreich unvermeidlich machen würde, die Stunde desselben aber sür Deutschland noch nicht gekommen war. Jene Periode diplomatischer Verhandlungen gehört zu den hellsten Punkten Bismarckscher Staatskuust. Hütte die französische Regierung bei Ausbruch des Krieges auch nur ein einziges compromittirendes Zeugniß gegen Bismarck in threm Besitze gehabt, sie würde damals, als es darauf aukam, die deutschen Südstaaten mit Haß und Miß-i
trauen geacn Preußen zu erfüllen, wahrlich nicht gezögert haben, es bekannt zu geben. Alles dies wußte Herr von Mallinckrodt unstieitig so gut wie jeder Andere, und wenn er sich bei seinen dreisten Behauptungen hinter Lamarmora und Gavone zu verstecken suchte, so machte er sich dadurch zum Mitschuldigen an den Lügen und Verleumdungen Beider und wurde in verdienter Weite öffentlich an den Pranger gestellt.
— Der Kultusminister hat verschiedene Gemeinden, die sich ohne die nöthigen Mittel aus Kirchen- und Schulbauten eingelassen und nun bei der Regierung um Beihilfen aus Staatsmitteln petitionikt haben, darauf aufmerksam machen lassen, daß sie sich vorher über die Mittel hätten vergewissern sollen, nachträgliche Staatsbeihilfen könnten in diesen Fällen nicht bewi ligt werden. (Berl. Tagbl.)
— Dem Emile Cornely zu Paris ist unter dem 16. Jan. 1874 ein Patent auf Vorrichtungen an einer Stickmaschine zur Führung des Stoffes behufs Herstellung von Kreuz- oder Festo- nirstichnähten von konstanter oder variabeler Breite, in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesinen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.
— Gegen die Correction des Rheines im Rheingau waren von dort zahlreiche Proteste bei der Regierung eingegangen, scheinen aber wenig Berücksichtigung find n zu sollen. Die Regierung betrachtet diesen Strom vor Allem als internationale Verkehrsstraße und hält es demzufolge für ihre Pflicht, auf ein gutes Fahrwasser hinzuwirken. Die Interessen der Anwohner sollen dabei möglichst berücksichtigt werden, können aber nicht ausschließlich maßgebend sein. Am wenigsten kann die Einbuße an malerischer Schönheit nach der Auffassung der Regierung in's Gewicht fallen. Daß die Wein-Kultur bei Ausführung der Correction beeinträchtigt werde, ist eine Behauptung, die keinen stichhaltigen Grund hat. Hinter ihr verbirgt sich vielmehr, wie die Regierung andeuten läßt, die Unzufriedenheit Einzelner, das Privat-Jnteresse, das sich auch in diesem Falle dem öffentlichen Interesse nnterzuordnen lernen muß.
_ — Bischof Reinkens in Bonn hat dem Oberpräsidenten von Westphalen angezeigt, daß er den Gymnasiallehrer Hochstein in Köln, den Pfarrer Tangermann in Köln sowie die Professoren Reusch, Langen und Knoodt an der Universität zu Bonn, den Pfarrer Hofmann in Esfen und den Pfarrer Ra bertz in Krefeld ermächtigt habe, in der Provinz Westfalen an allen Orten, wo man dieses wünsche, für die seiner Leitung unterstehenden Katholiken seelsorgerliche Akte, insbesondere Taufen, Spendung der übrigen Sakramente, Trauungen, Beerdigungen rc., vorzunehmen, desgleichen die heilige Messe zu lesen und zu predigen.
— Im Erzbisthum Köln, schreibt man der „K.-Z.", gibt es trotz aller Ergebenheitsadressen an den Erzbischof noch katholische Geistliche genug, die der Meinung sind, die Bischöfe hätten mit ihren Protesten genug gethan und hätten nunmehr die Pflicht, sich den Gesetzen zu fügen, zumal dieselben ja auch an und für sich gar nichts Unerlaubtes ford rten. Es scheint diese Ansicht, die in geistlichen Kreisen unverholen ausgesprochen wird, stets mehr an Boden zu gewinnen, und es bleibt abzu-