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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Montag den 19. Januar.
Bekanntmachung.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben ohne Verzug alle in ihren Gemeinden befindlichen, dem deutschen Reiche angehörigen Militairpflichtigen, Dienstboten. Haus- und Wirthschaftsbeamten. Handlungsdiener und Lehrlinge. Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebende Militairpflichtige, welche
1. im Jahre 1854 geboren sind,
2. das militairpflichtige Alter bereits überschritten, aber ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben und
3. diejenigen, welche sich bereits vor den Ersatzbehörden gestellt, eine definitive Entscheidung über ihre Militair- verhältnisse aber noch nicht erlangt haben, vorzuladen um ihre Anmeldung zur Stammrolle bei Vorlegung der Taufscheine gemäß §. 59 der Militair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei ihnen zu bewirken. Diejenigen Militairpflichtigen, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, haben nicht nur die im §. 176 der Militair-Ersatz-Jnstruktion angedrohte Geldstrafe von 10 Thaler ev. verhältnißmäßige Gefängnißstrafe verwirkt, sondern können außerdem nach §. 177 der angezogenen Ersatz-Instruktion an der Loosung Theil zu nehmen für verlustig erklärt und zum Militairdienst vorzugsweise herangezogen werden.
Nach dem 1. Februar d. I. haben die Herren Bürgermeister unter Benutzung der Geburtslisten, welche ihnen Seitens der Herren Geistlichen zugehen werden, die Stammrolle nach dem vorgeschriebenen Formular (Amtsblatt de 1871 Nr. 61 Seite 424) aufzustellen und bis zum 1. März d. J. mit sämmtlichen Belägen hierher einzureichen.
Hanau den 2. Januar 1873.
Der Landrath : Schrötter.
Frau Salomon, geb. Pflügel, zu Praunheim ist als Bezirkshebamme vereidigt worden.
Hanau am 15. Jan. 1874.
Verlorener Gegenstand. Von der Krämerstraße bis zur Post ist am Sonntag Morgen einem armen Lehrburschen ein Zehnthalerschein verloren gegangen. Man bittet denselben abzugeben auf hiesigem Polizeibureau.
Hanau am 19. Januar 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 16. Jan. In Berücksichtigung des Umstandes, wonach bei ordnungsmäßiger Fortschreibung der Marksteinschutzflächen der Punkte der Landestriangulation die Supplementkarten in den Katasterarchiven unverhältnißmäßig anwachsen und nicht unbedeutende Kosten an Kartenpapier und dergleichen verursachen würden, hat der Finanz-Minister nachgelassen, daß bei den fraglichen Fortschreibungen von der Anfertigung von Kartenauszügen überhaupt abgesehen und dies in den Fortschreibungsprotokollen B. und C. an geeigneter Stelle vermerkt werde. Die durch die Abzweigung der Marksteinschutzflächen von den sie umgebenden Flächenabschnitten entstehenden neuen Abschnittsnummern find
dagegen in die nach § 5 der Anweisung vom 9. März 1866 Seitens der Katastercontroleure anzufertigenden, im Katasterarchive der Bezirks-Regierung aufzubewahrenden Handzeichnungen einzutragen, und ist hierüber bei den Supplementkarten der betreffenden Gemarkung an geeigneter Stelle ein Vermerk zu machen.
Bezüglich der Eintragung der neuen Abschnittsnummern in die Originalgemarkungs- und in die Reinkarten bewendet es bei den bisherigen Bestimmungen. Dieselben finden auch auf diejenigen Punkte der Landestriangulation Anwendung, welche schon vor dem Erscheinen der Grundbuchordnung für den Staat erworben waren, dergestalt, daß auch für diese eine ordnungsmäßige Fortschreibung mit der oben angegeben Modifikation stattzufinden hat.
— Ueber die Vorlagen, welche der Cultusminister dem Landtage noch vorzulegen gedenkt, hören wir Folgendes: der Entwurf über die Verwaltung erledigter Bischofs-Diöcesen liegt dem Kaiser zur Bestätiguug vor. Außerdem bringt der Minister noch einen kurzen Entwurf zur Klarstellung streitiger Bestimmungen der Maigesetze ein, endlich einen Entwurf über die Verhältnisse der Jesuiten. Es ist der dringende Wunsch der Regierung, sämmtliche diesmal vorgelegte Gesetze zur Erledigung zu bringen, deshalb ist mit aller Bestimmtheit auf eine Fortsetzung der Landtagsverhandlungen nach dem Reichstage zu rechnen. (Trib.)
— Die „N. Frankf. Pr." schreibt über die Stichwahl Folgendes :
Frankfurt, 17. Jan. Die hiesigen Socialdemokraten haben von ihrem Parteihaupt Hasenclever in Berlin Ordre erhalten, bei der heutigen Stichwahl für Sonnemann zu stimmen.
In der letzten Stunde fallen die Masken. Arm in Arm kämpft heute die „demokratische" Partei mit den Verehrern der Commune gegen das Bürgerthum. Uns überrascht diese Coali- ti»n nicht. Wir wußten längst, daß die Partei, welche die Grundzügen des Staates unterwühlt, ihre natürlichen Verbündeten in denen sieht, welche die Grundlagen der Gesellschaft untergraben. In dem Bund der schwarzen und der rothen Internationale ist die sog. „Volkspartei" der Dritte geworden.
Werden jetzt dem Bürgerthum die Augen aufgehen?
— (Das Wahlresultat in Frankfurt a. M.) Der Kampf ist vorüber. Der Candidat des demokratischen.Wahlvereins hat durch die Stimmen der Socialdemokraten gesiegt. Frankfurt hat die Ehre im nächsten Reichstag durch einen Schützling des Präsidenten des deutschen Arbeitervereins, Hasenclever, vertreten zu sein. Es erhielt nämlich Sonnemann 7188, Lasker 5685 Stimmen. Und doch darf die Bürgerschaft Frankfurts stolz sein auf das Resultat der gestrigen Stichwahl. Der Candidat der reichstreuen freisinnigen Bürger, Lasker, erhielt 1332 Stimmen mehr als vor 8 Tagen. Ohne die Stimmen der Socialdemokraten hätte Lasker entschieden die Majorität gehabt.
Der Sieg der Partei Sonnemann ist ein Pyrrhussieg. Sie hat damit ihren letzten Triumph in Frankfurt gefeiert. Die Kluft, welche der gestrige Tag zwischen ihr und dem national gesinnten Theile der Frankfurter Bürgerschaft geschaffen hat, läßt sich nie mehr überbrücken. Die Folgen werden sich bald zeigen.