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Samstag den 10. Januar.

1874.

Bekanntmachung.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben ohne Verzug alle in ihren Gemeinden befindlichen, dem deutschen Reiche an­gehörigen Militairpflichtigen, Dienstboten, Haus- und Wirth­schaftsbeamten-, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksge­sellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen le­bende Militairpflichtige, welche

1. im Jahre 1854 geboren sind,

2. das militairpflichtige Alter bereits überschritten, aber ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben und

3. diejenigen, welche sich bereits vor den Ersatzbehörden gestellt, eine definitive Entscheidung über ihre Militair- verhältnisse aber noch nicht erlangt haben, vorzuladen um ihre Anmeldung zur Stammrolle bei Vorlegung der Taufscheine gemäß §. 59 der Militair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe­bruar d. J. bei ihnen zu bewirken. Diejenigen Milüair- pflichtigen, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, haben nicht nur die im §. 176 der Militair-Ersatz-Jnstruktion angedrohte Geldstrafe von 10 Thaler ev. verhältnißmäßige Ge­fängnißstrafe verwirkt, sondern können außerdem nach §. 177 der angezogenen Ersatz-Instruktion an der Loosung Theil zu nehmen für verlustig erklärt und zum Militairdienst vorzugs­weise herangezogen-werden.

Nach dem 1. Februar d. I. haben die Herren Bürgermei­ster unter Benutzung der Geburtslisten, welche ihnen Seitens der Herren Geistlichen zugehen werden, die Stammrolle nach dem vorgeschriebenen Formular (Amtsblatt de 1871 Nr. 61 Seite 424) aufzustellen und bis zum 1. März d. I. mit sämmtlichen Belägen hierher einzureichen.

Hanau den 2. Januar 1873.

Der Landrath : Schrötter.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich um als­baldige genaue Angabe über die im Jahre 1873 stattgefunde­nen Auswanderungen, ohne daß den betreffenden Personen Entlaffungsurkunden ertheilt worden sind. Ueber die ört­liche Ursache und Veranlassung der Auswanderung ist eine Be­merkung beizufügen.

Hanau am 2. Januar 1873.

Die dritte katholische Schulstelle in Großauheim, mit wel­cher ein Einkommen von 300 bis 360 Thlr. verbunden, ist er­ledigt. Bewerber wollen sich binnen 3 Wochen hier oder bei dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer Hartmann in Groß­auheim melden.

Hanau, am 5. Januar 1874.

Tagesschau.

_ Der Kultusminister hat die Unterrichtsbehörden darauf aufmerksam machen lassen, daß literarische Produktionen von Schulräthen und Seminardirektoren nicht immer zum Schulge­brauch geeignet seien und vielleicht gerade dann am wenigsten, wenn sie von einer Behörde empfohlen würden, welcher der Ver­

fasser als Mitglied angehört, oder mit welcher er in näherer Beziehung steht. (Berl. Tagbl.)

Die Besetzung der drei vacanten Rathsstellen am Reichs- Oberhandelsgericht in Leipzig ist in nächster Zeit zu erwarten. Der Bundesrath wird die Vorschläge seines Justizausschusses der Kaiserlichen Bestätigung zu unterbreiten haben. Das Augen­merk des gedachten Ausschusses richtet sich auf den Ministerial- rath im Bayerischen Justizministerium Hocheder, den Preußischen Obertribunals-Rath Langerhaus (zur Zeit Mitglied des Preußi­schen Abgeordnetenhauses für Frankfurt a. O. Lebus) und den Rechtsanwalt Justizrath Wiener zu Berlin.

Schulze-Delitzsch ist in der Genesung so weit vorge­schritten, daß er am vierten bei der milden Witterung den ersten Ausgang machen und den Emser Brunnen durch eine bessere Quelle des Rheingaues ersetzen konnte. Schon am 6. d. Mts. wollte der für das öffentliche Wohl unermüdliche Mann in einer seinetwegen vertagten Versammlung einen Vortrag halten, und wenn er sich damit nicht zu viel zumuthet, können seine zahl­reichen Freunde darauf rechnen, ihn bald wieder in alter Rüstig­keit wirken zu sehen.

Die mecklenburgische Regierung hat zur Fortsetzung der Verhandlungen über eine neue Verfassung einen außerordentlichen Landtag einberufen, der am 1. Februar in Schwerin zusammen- treten soll.

In Stuttgart erscheint als Organ der katholischen Geist­lichkeit des Landes dasDeutsche Volksblatt", welches zum Aerger derGermania" gar nicht in die Hetzereien der preußi­schen ultramontanen Blätter einstimmen will. So brachte es erst dieser Tage wieder einen Artikel von dem durch wissenschaft­liche Bildung hervorragenden Pfarrer Pfähler, der das Verhal­ten der preußischen Bischöfe durchaus mißbilligt, da die Forde­rungen der preußischen Regierung im Wesentlichen in Württem­berg seit Errichtung der Diöcefe Rotenburg Norm und Gesetz für das kirchenpolitifche Leben der Diöcese geworden sind.

München, 7. Jan. Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 wird heute das unterm 29. v. M. Allerhöchst sanktionirte Gesetz, die Todeserklärung der in Folge des Krieges von 1870/71 vermißten Personen betreffend, veröffentlicht. Dasselbe tritt mit dem Tage seiner Verkündigung im ganzen Umfange des König­reichs in Kraft.

Wien, 8. Jan. Den hiesigen Abendblättern zufolge ist die Abreise des Kaisers nach St. Petersburg auf den 9. Februar festgefetzt. Die Abwesenheit des Kaisers von den öster­reichischen Staaten würde voraussichtlich 14 Tage währen. Die Minister Graf Andrassy und v. Hoffmann begleiten denselben.

Bern, 8. Jan. Der neue französische Gesandte, Graf Chaudordy, hat heute Vormittag dem in corpore versammelten Bundesrathe sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Schweiz. In einem Artikel, der die Ueberschrift Stoff zum Nachdenken" trägt, sagt der BernerBund", ein sehr gemäßigtes Blatt: Schon seit Jahren besteht eine entschie­dene Solidarität der Ultramontanen aller Länder; es gibt keine specifisch schweizerischen Ultramontanen, keine deutschen, keine fran­zösischen, sondern Ultramontane im Allgemeinen. In allen Län­dern setzen sich diese Herren über das Vaterland hinaus, in Verbindung mit Gleichgesinnten der übrigen Nationen; sie Alle