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Die einzelne Nummer 1 Sgr.
M 5. Mittwoch den 7. Januar.
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Bekanntmachung.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben ohne Verzug alle in ihren Gemeinden befindlichen, dem deutschen Reiche angehörigen Militairpflichtigen, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebende Militairpflichtige, welche
1. im Jahre 1854 geboren sind,
2. das militairpflichtige Alter bereits überschritten, aber ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben und
3. diejenigen, welche sich bereits vor den Ersatzbehörden gestellt, eine definitive Entscheidung über ihre Militair- Verhältnisse aber noch nicht erlangt haben, vorzuladen um ihre Anmeldung zur Stammrolle bei Vorlegung der Taufscheine gemäß §. 59 der Militair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei ihnen zu bewirken. Diejenigen Militairpflichtigen, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, haben nicht nur die im §. 176 der Militair-Ersatz-Jnstruktion angedrohte Geldstrafe von 10 Thaler ev. verhältnißmäßige Gefängnißstrafe verwirkt, sondern können außerdem nach §. 177 der angezogenen Ersatz-Instruktion an der Loosung Theil zu nehmen für verlustig erklärt und zum Militairdienst vorzugsweise herangezogen werden.
Nach dem 1. Februar b. I. haben die Herren Bürgermeister unter Benutzung der Geburtslisten, welche ihnen Seitens der Herren Geistlichen zugehen werden, die Stammrolle nach dem vorgeschriebenen Formular (Amtsblatt de 1871 Nr. 61 Seite 424) aufzustellen und bis zum 1. März d. I. mit sämmtlichen Belägen hierher einzureichen.
Hanau den 2. Januar 1873.
Der Landrath : Schrötter.
— Der Kaufmann M. Sichel hier ist zur Lieferung der Fourage Pro 1874 für den Garnisons-Ort Hanau und auf Verlangen auch in dessen Umkreise von 2 Meilen von Königlicher Intendantur des 11. Armee-Corps kontraktlich verpflichtet worden.
Für den Fall, daß die resp. Gemeinden zur Lieferung der Fourage für durchmaschirende Truppen Pro 1874 nicht im Stande sein sollten, kann auf die Magazinbestände des genannten Lieferanten recurirt werden.
Dieses dient den Herrn Bürgermeistern zur Nachricht.
Hanau am 2. Januar 1874.
In der Gemeinde Großauheim ist die Stelle eines Forstschutzbeamten mit einem jährlichen Gehalt von zunächst 280 Thlr. und freier Dienstwohnung resp, angemessener Miethsent- schädigung zu besetzen.
Anwärter der Jägerscorps wollen sich binnen drei Monaten melden.
Hanau am 29. Dezember 1873.
Trotz des erlassenen Strafverbots wird die neue Mainbrücke von einzelnen unbefugten Personen betreten. — Das Publikum wird deshalb wiederholt daran erinnert, daß bis zur
amtlichen Eröffnung der neuen Main-Fahrbrücke das Betreten derselben bei 5 Thaler Geld- oder entsprechender Gefängnißstrafe verboten ist.
Hanau am 5. Januar 1874.
Die Ermittelung des Ergebnisses der Wahlen für den Reichstag findet Mittwoch de» 14. Januar d. I., von Vormittags 10 Uhr ab, in dem Gasthofe zum Riesen zu Hanan statt.
Hanau am 4. Januar 1874.
Der Wahl-Commissarius Schrötter, Landrath.
Tagesschau.
— In seiner Sitzung vom 12. v. M. und I. hat der Bundesrath beschlossen, daß in allen Fällen, in welchen die Essigbereitung vorwiegend aus Branntwein erfolgt, ein weiterer Zusatz der im § 1 des Brausteuergesetzes vom 31. Mai 1872 aufgeführten Braustoffe die Steuerpflicht nicht begründet.
— Im Jahre 1872 sind auf den Münzstätten des Deutschen Reichs 16,955,789 Stück Zwanzig- und 8,642,695 Stück Zehnmarkstücke (425,542,730 Mark im Gewicht von 338,942,*33 Pfund) geprägt worden. Das gesetzliche Sollgewicht beträgt 338,942,8355 Pfund, die Abweichung des wirklchen Gewichts mithin 0,6025 Pfund oder pro 1000 Pfund 0,00177s Pfund weniger.
— Patente auf 3 Jahre wurden nach dem „R. u. St.-A." folgenden Personen ertheilt: 1) dem Ingenieur Eduard Buß zu Magdeburg unterm 3. Januar 1874 auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Wassermesser, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist; 2) dem Ingenieur Alex. Kaiser zu Augsburg unterm 31. Dezember 1873 auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene selbstthätige Getreidewage in ihrer ganzen Zusammensetzung; 3) dem Heinrich Raetke zu Berlin unterm 3. Jan. d. I. auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgcwicsenes Streckwerk an Wollspinnmaschinen ; 4) dem Werkstätten-Vorsteher der Maschinen- und Waggonfabrik der Königlich ungarischen Staatsbahnen, Adolph Fränzel zu Budapest, unterm 1. Januar d. Js. auf eine Vorrichtung, um die Triebachsen stehender Lokomotiven in Umdrehung zu versetzen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Konstruktion und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken.
— Die Agitationen gegen die neuere Gesetzgebung auf kirchlichem Gebiete werden leider wie die „Tribüne" schreibt auch in evangelischen Kirchen immer von Neuem ausgenommen, und es ist für den freisinnigen Patrioten wahrhaft betrübend zu sehen, wie auch evangelische Geistliche die urtheilslose Bevölkerung gegen diese Gesetzgebung einzunehmen und die Regierungsmaßnahmen zu discreditiren suchen. So sprach z. B. in dem kleinen Landstädtchen Uuruhtstadt der evangelische Prediger S. in der Sylvester-Predigt von den mannichfachen Plagen und Sorgen des vergangenen Jahres. „Der Eine", führte er aus, hat bü liebende Gattin, der andere das geliebte Kind verloren, bei Dritte ist durch den Verlust irdischer Güter tief betrübt worden, Mancher auch, der ein warmes Herz für feine Kirche hat, schwere