Einzelbild herunterladen
 

Abonnements-

Preis sind. StemveN

Iübrtich 3 Tülr.

Halbj. Tblr.1. 15. Vierteljährlich 22 Sqr. 6 Pf.

AKür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen-- den Postaufscklag.

mitflnerMwr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Jnsertlons.

Preis:

Die Upaltige Garmondzeile od deren Raum

1 6gt.

Die 2fpalt. Zeile 2 Sgt.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

DieSspaltigeZeile

3 Sgr.

^ 299.

Samstag den 27. Dezember.

1873.

WM^ Abonnements-Einladung. ^Wg

Mit dem 1. Januar L I. beginnt ein neues Abonnement auf den

„Hanauer Anzeiger.“

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, und enthält, außer den amtlichen Be­kanntmachungen, einer Tagesschan, Privat- und kirchlichen Anzeigen, Lokal-Nachrichten, Coursbericht, sowie son­stigem Wissenswerthen, auch ein ausgedehntes „Unterhaltungsblatt" mit vortrefflichen Original-Erzählungen der be­liebtesten Schriftsteller Deutschlands und Mannigfaltiges. Samstags wird demselben, wie bisher, die Berliner Provinzial-Correspondenz beigefügt.

Sodann werden die verehrlichen Abonnenten noch darauf aufmerksam gemacht, daß wir im Laufe des nächsten Jahres und für die Folge mehrere Preis-Räthsel in den Anzeiger aufnehmen werden und daß Demjenigen, welcher die Auflösung uns zuerst übergibt, der noch näher bestimmt werdende Preis zuer­kannt wird.

Der Abonnements-Preis beträgt pro Quartal ^S^ Sgr., für auswärtige Abonnenten kommt noch der betreffende Postaufschlag hinzu.

Abonnements nehmen alle Reichspostanstalten, für hier die Expedition im Waisenhause entgegen und wolle man die Bestellungen möglichst frühzeitig aufgeben, damit das Blatt den Abonnenten vollständig zugestellt wer­den kann. Nicht gekündigte Abonnements werden als stillschweigend erneuert angesehen.

Anzeigen aller Art finden bei der großen Auflage des Anzeigers die weiteste Verbreitung.

Öle Expedition.

(Hammergasse Nr. 9 im Waisenhaus.)

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlas­ses vom 17. v. M. dem Comitee für den Zuchtmarkt für edlere Pferde in Neubrandenburg, im Großherzogthum Mecklenburg- Strelitz, zu gestatten geruht, zu derjenigen Ausspielung von Pfer­den, Equipagen, Reit-, Fahr- und Stall-Utensilien, welche das­selbe bei Gelegenheit des im Jahre 1874 zu Neubrandenburg stattfindenden Zuchtmarktes zu veranstalten beabsichtigt, auch in­nerhalb des Preußischen Staates Loose zu vertreiben.

Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem Hinzufügen, daß der Preis der Loose auf 1 Thlr. per Stück festgesetzt worden ist.

Cassel am 8. Dezember 1873.

Königl. Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 22. Dezember 1873.

Der Landrath.

Die zu den Ruhegehältern der pensionirten Lehrer des Regierungsbezirks Cassel aus Staatsfonds resp, aus den Fonds der aufgelösten Landschulkasfe gewährten Zuschüsse werden auf Verlangen der Bezugsberechtigten fortan statt in Quartals- in Monats-Raten postnumerando gegen ordnungsmäßige Quittun­gen zur Auszahlung gelangen.

Hanau am 20. Dezember 1873.

Bewerber um die zweite Schulstelle in Kilianstädten, mit welcher ein Einkommen von 280 Thlr. bis 330 Thlr. ver­bunden ist, werden zur baldigsten Einreichung ihrer Gesuche auf­gefordert.

Hanau am 20. Dezember 1873.

Tagesschau.

— Berlin, 24. Dez. Die katarrhalische Affektion nimmt bei Sr. Majestät dem Kaiser und König einen normalen Ver­lauf. Die damit naturgemäß verbundenen Beschwerden haben bereits eine merkliche Abnahme erfahren. Se. Majestät bringen den ganzen Tag außer Bett zu.

— In ihrer Probenummer vom 25. Dezember sagt die ultramontane „Fuldaer Zeitung" in dem Eingangsartikel über „die Presse" unter anderem Folgendes: „Gewiß, die Macht der Presse ist eine außerordentliche, und wir dürfen uns ihrer Macht freuen, wenn wir sie im Dienste der Wahrheit und Sittlichkeit erblicken. Von der Kirche selbst auf dem 5. Lateran-Concil als eine der schönsten und nützlichsten Erfindungen begrüßt, ist die Buchdruckerkunst in Wahrheit an und für sich ein herrliches Werkzeug des Geistes, wodurch er im Stande ist, seinen Ge­danken die gebührende Verbreitung und Geltung zu verschaffen. Wäre diese Gottesgabe immer in den rechten Händen, so würde ihr Einfluß unberechenbar segensreich sein; aber ebenso unbe­rechenbar zerstörend auf Religion, staatliches Leben und Sitt­lichkeit muß diese Macht wirken, wenn ihre Kräfte von unbe­rufenen Händen entfesselt werden.