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Abonnements- Preis

(tncL Sremvel)

Jährlich 3 Tblr.

Halbj. Tblr.I. 15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf. j^ür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag.

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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Preis : .

Tie llpaltige Garmonbzeiie od deren Raum

1 6gr.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die âipali. Zeile 2 Sgr.

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3 Sgr.

JS296.

Montag den 22. Dezember.

1873.

Das Kaiserliche General-Postamt macht die Zeitungs-Abonnenten durch besondere Ausschreiben darauf aufmerksam, daß es zur (Erneuerung ihres Zeitungs-Postabonnements, welches am letzten dieses Monats ablänft, der zuvorigen ausdrücklichen Er­klärung und der Vorauszahlung des Abonnementsbetrages bedarf, und daß bei jedem neuen Abonnement auf den ununterbroche­nen und vollständigen Bezug der Nummern nur in dem Falle gerechnet werden kann, wenn die Anmeldung rc. möglichst früh­zeitig geschieht.

Erfolgt das neue Abonnement auf eine täglich oder wöchentlich mindestens dreimal erscheinende Zeitung erst in den letz­ten zwei Tagen dieses Monats, oder auf eine weniger oft erscheinende Zeitung erst dann, wenn bereits eine Nummer davon aus­gegeben ist, so werden die bereits erschienenen Nummern, soweit sie überhaupt noch zu beschaffen sind, nur auf ausdrückliches Ver­langen des Abonnenten nachgeliefert, und hat letzterer alsdann für das in diesem Falle nach dem Verlagsorte abzusendende post- dienstliche Bestellschrerben das Franko von 1 Sgr. bezw. 3 Kr. zu entrichten.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die Herren Bürgermeister von Bruchköbel, Hochstadt, Kes­selstadt, Niederissigheim, Oberdorfelden, Bergen, Berkersheim, Fechenheim, Gronau, Ginnheim, Hüttengesäß, Windecken, Ei­chen, Ostheim und Neuwiedermns, wollen der diesseitigen Ver­fügung vom 19. November, publicirt im Hanauer Anzeiger Nr. 272 vom 24. November d. I., binnen 3 Tagen bei Meidung von Strafe nachkommen.

Hanau am 18. Dezember 1873.

Auf der Vilbeler-Frankfurter Landstraße ist am 10. d. M. ein Ballen Leder ausgefunden und dem Bürgermeister zu Berkersheim abgegeben.

Hanau am 12. Dezember 1873.

Tagesschau.

— Ueber das Befinden des Kaisers bringt der „Staats- Anzeiger" folgende Mittheilung: „Se. Majestät sind seit drei Tagen an Schnupfen und Luftröhrenkatarrh erkrankt und hier­durch wieder zu größerer Schonung genöthigt. Im Uebrigen hat das Befinden Sr. Majestät eine ungünstige Veränderung nicht erfahren."

— Das Testament der Königin-Wittwe ist eröffnet wor­den und setzt —• mit Ausnahme verschiedener im Testamente näher bezeichneten Legate — den Kaiser Wilhelm zum Univer­salerben ein. Sämmtliche Beamte des Hofstaates der verstor­benen Königin sind mit vollem Gehalte pensionirt worden.

s — Der „R. u. St.-A." enthält: Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbah­nen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privat­eisenbahnen. Vom 29. November 1873.

— „Die berl. „Trib." schreibt in ihrer Tagesschau: „Trotz des äußerlich persönlichen Charakters, den die am Mitt­woch gehaltene Rede des Fürsten Bismarck trug, verdient die­selbe doch als schätzbarer Beitrag zur Klärung der Situation angesehen zu werden, insofern sie vor dem Forum der Oeffeut- lichkeit laut bestätigte, was aus den Erscheinungen noch nicht für Alle deutlich genug hervorging; daß nämlich der Leiter unserer Politik sich nicht für gebunden erachtet an Meinungen und Grundsätze, die er in irgend einem Zeitpunkt der Vergan­genheit einmal vertheidigt hat, sondern als Staatsmann unab­hängig von dem Programm einer bestimmten Partei seine Hand­lungen nur von dem bestimmen läßt, was unter den jeweiligen Umständen seiner Ueberzeugung gemäß dem Wohl des Landes am meisten entspricht. Diese Selbstkritik dürfen wir als den

Kern der satyrischen Replik an den altersschwachen, stets nach etwas Apartem lüsternen Gerlach herausschälen und das offene Bekenntniß dieser Sinnesart wird dem Lande, dessen Geschicke der Kanzler in Händen hält, Genugthuung gewähren, wie es ihm selber Ehre macht. Die politische Consequenz ist eine Tu­gend, so lange die realen Verhältnisse, auf die sie angewandt wird, innerlich dieselben oder doch gleichartig bleiben; sie wird aber zum Fehler und zur krassen Ueberhebung da, wo der Mensch mit seinem individuellen Urtheil sich über die realen Bedürf­nisse seines Landes und Volkes hinwegsetzt und dem „Prinzip" zum Siege verhilft, mag Alles um ihn her drunter und drüber gehen. Bismarck's charakteristisches Verdienst ist die politische Selbstlosigkeit, das Aufgeben des eigenen Standpunktes zu Gun­sten eines besseren, und wenn das wesentlich durch ihn groß und mächtig gewordene Vaterland für die Befolgung solcher prak­tischen Politik ihm dankbar ist, so wird er den Vorwurf der Jnconsequenz von Seiten der Unverbesserlichen zu ertragen wissen."

— Die Fortschrittspartei bereitet einen Antrag auf Ab­druck sämmtlicher Anlagen zu dem Bericht der Eisenbahn-Com­mission vor, doch wird dieser Antrag erst im neuen Jahr an das Haus gelangen, da auch der erste Bericht der Eisenbahn- Commission erst in der zweiten Hälfte des Januar das Haus beschäftigen wird. Es besteht nach wie vor die Absicht, den Be­richt gemeinschaftlich mit dem zu erwartenden Gesetz über das Eisenbahn-Coneessionswesen zu erledigen.

■— Die „Nordd. Allg. Ztg." hebt hervor, daß der Schluß­passus des früheren Bischofseides: „Der Schwörende könne den Eid um so zuversichtlicher leisten, als geistliche Pflichten dem­selben nicht entgegenstünden" — im neuen Eide weggelassen wor­den sei, weil derselbe jesuitisch dahin gedeutet werden konnte, daß der Gehorsam nur so weit Kraft habe, als er nicht zum Konflikt mit geistlichen Pflichten führe.

— Nach dem „R. u. St.-A." ist im Interesse des Han­delsstandes die Einrichtung getroffen, daß die bisher lediglich als Beiblatt der Zeitung des Vereins- deutscher Eisenbahn-Verwal­tungen publicirten Verzeichnisse der auf den Eisenbahnen als überzählig (herrenlo:) vorgefundenen Güter zum Zwecke der größeren Verbreitung vom 1. Januar k. J. ab als ein selbstän­dig verkäufliches Blatt unter dem Titel: Anzeiger überzähliger Eisenbahngüter und Gepäckstücke versuchsweise erscheinen und von Jedermann zu dem halbjährigen Abonnementspreise von 7^2 Sgr., jedoch nur durch die Post, bezogen werden können.

— Bis zum 6. Dezember d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 815,934,900 Mark