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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die 2 spalt. Zeil.

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Dienstag den 16. Dezember

1873.

Tagesschau.

Auf Kanalbanten sollen im nächsten Jahre bekanntlich vier Millionen Thaler verwendet werden, und zwar 960,000 Thlr. für den Kanal vom Plötzensee bei Berlin nach Charlotten­burg, 500,000 Thlr. Staatsbeitrag für den Elb-Spreekanal, 500,000 Thlr. für den Kanal vom Mauersee bis Allenburg 1. Rate, 280,000 Thlr. für den Kanal von Frankfurt a. M. bis Mainz Staatsbeitrag, 300,000 Thlr. für Kanalisirung der Saar, zunächst von Luisenthal bis Wehrden, 400,000 Thlr. für Schleu­senbauten am Finowkanal, 200,000 Thlr. für Ems-Bade-Canal. 200,000 Thlr. für Kanalisirung der obern Netze, 150,000 Thlr. für Durchstich der Swine bei Kaseburg zum Haff, 1. Rate, 112,800 Thlr. für Schilling-Drewenz Kanal, 200 Thlr. für den Landwehrkanal bei Berlin, 100,000 Thlr. für den Kanal zwi­schen Sakrow und Paretz 1. Rate, endlich noch viele kleinere Beträge.

Berlin, 15. Dez. Nachdem der Bundesrath in seiner Session vom 27. Juni er. beschlossen hat, daß im Geltungsbe­reiche der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 den nach §. 44 der letzteren ausgestellten Legitimationsscheinen in Bezug auf Befugnisfe und Steuerbefreiung der Handelsreisenden die Wir­kung der nach Artikel 26 des Zollvereinigungs-Vertrages vom 8. Juli 1867 auszustellenden Legitimationskarten beizulegen ist, find die Bezirksregierungen Seitens des Finanz-Ministers und des Ministers für Handel rc. darauf aufmerksam gemacht wor­den, daß für diejenigen Handelsreisenden, deren Geschäftsbetrieb sich auf den Geltungsbereich der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 beschränkt, die Ausstellung einer Legitimations-Karte, wenn sie bereits einen Legitimations-Schein besitzen, nicht mehr erforderlich ist. Die Ausfertigung von Legitimations-Karten für solche Handlungsreisende, welche deren wegen des Besitzes eines Legitimations-Scheines nach dem Obigen nicht bedürfen, soll fernerhin unterbleiben.

Berlin, 13. Dez. DieSpener'sche Zeitung" ist heute definitiv für 175,000 Thaler incl. Gebäude und Druckerei an ein Consortium verkauft worden und wird von dem Leipziger Professor Birnbaum, nationalliberal, redigirt werden. Heidelber, der Gerant derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung", wird Direk­tor. Die Liquidationsquote für die Actionäre wird höchstens 30 pCt. betragen.

DasPostblatt zum Staats-Anzeiger" macht bekannt, daß im Wege der Privatindustrie Postkarten, welche als Vignette das Reichswappen tragen, und deren Adreßseite zu vorgedruckten Geschäftsempfehlungen und Anzeigen benutzt wird, nicht den be­stehenden Bestimmungen entsprechen und daher von der Postbe­förderung ausgeschlossen werden.

Bis zum 29. November d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 814,348,620 Mark und in Zehnmarkstücken 182,170,540 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. November sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 1,586,280 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 425,380 Mark, in Hannover 659,590 Mark, in Frankfurt a. M. 1,250,000 Mark, in Stutt­gart 924,690 Mark, in Karlsruhe 601,980 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 29. Nov. d. I. auf 1,001,967,080 Mark,

wovon 815,934,900 Mark in Zwanzigmarkstücken und 186,032,180 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

An Reichs-Silbermünzen und zwar in Zwanzigpfennigstücken waren bis zum 29. November d. J. 334,315 Mark 80 Pf. aus­geprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. November sind ferner in solchen Stücken geprägt in Einmarkstücken: in Berlin 123,123 Mark, in Zwanzigpfennigstücken: in Berlin 53,318 Mark, in München 43,841 Mark 80 Pfennige und in Karls­ruhe 22,500 Mark, mithin sich die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Silbermünzen auf 577,098 Mark 60 Pf. stellt.

An Reichs-Nickelmünzen und zwar in Zehn-Pfennigstücken waren bis zum 29. Nov. d. J. 35,887 Mark 90 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. November d. I. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 11,914 Mark 20 Pf. in Hannover 948 Mark, in München 8091 Mark und in Karlsruhe 1870 Mark, mithin Gesammt-Ausprägung in Reichs- Nickelmünzen 58,711 Mark 10 Pf.

An Reichs-Kupfermünzen wurden in der gedachten Woche und zwar in 2 Pfennigstücken in Berlin 1609 Mark und in Hannover 1118 Mark 10 Pf. gemünzt, mithin eine Gesammt- Ausprägung in Reichs-Kupfermünzen 7132 Mark 20 Pf.

Aus Breslau läßt sich dieGerm." schreiben, daß der Domherr Dr. Künzer die Annahme einer eventuell im Wahl­kreise Glatz-Habelschwerdt auf ihn fallenden Wahl zum Reichs­tags-Abgeordneten zugesagt hat, und zwar, wie das genannte Blatt schreibt,gegen den ausdrücklichen Willen seines Bischofs, ja sogar trotz dessen dringender Abmahnung.

Breslau, 15. Dez. Das Stadtgericht hat den Fürst­bischof Förster wegen 29 ungesetzlicher Anstellungen von Geist­lichen in contumaciam zu 11,600 Thalern Geldbuße, eventuell zweijährigem Gefängniß verurtheilt. (N. Frankf. Pr.)

Dresden, 15. Dez. Die Königin-Wittwe Elisabeth von Preußen ist vergangene Nacht 12 Uhr verschieden. Der Kronprinz des deutschen Reichs und von Preußen traf Nachts hier ein.

Diskontoherabsetzungen. Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München hat am 12. d. den Diskonto für Wech­sel von 6 auf 5 Procent ermäßigt. Der Lombardzinsfuß bleibt unverändert 6 Procent. Die Badische Bank in Mannheim hat den Diskonto für Platzwechsel auf 4^2 Procent und den Lombardzinsfuß auf 5 Procent herabgesetzt.

Ueber den Prozeß Bazaine schreibt, (noch bevor der Richterspruch bekannt wurde, dieMagd. Ztg.": Gesetzgebung und Auslegung derselben sind in Frankreich der Art, daß Ba­zaine schon durch seine Stellung vor Gericht verurtheilt ist, und eine Freisprechung vollständig ausgeschlossen ist. Denn das fran­zösische Militärgesetz belegt jede Kapitulation mit entehrenden Strafen, mögen die Umstände derselben sein wie sie wollen. Dieses an und für sich widersinnige Gesetz wird nun dadurch modificirt, daß nur die Handlungen bestraft werden, welche der Kriegsminister dem Militärgerichte überweist. Die Kapitulation von Straßburg, Sedan, Paris ganz abgesehen von einem Dutzend unbedeutender sind dem Gericht nicht überwiesen worden; bannt sind diese Fälle, wie wir sagen, niedergeschlagen; Bazaine wurde vor Gericht gestellt, er hat kapitulirt und so ist sein Urtheil un Voraus besiegelt. Bei den Unterhandlungen von Ferriere be-