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M 288. Freitag den 12. Dezember. 1873.
Nachdem aus Anlaß des Gesetzes vom 17. Dezember pr., betreffend die Aufhebung und Ablösung der Abdeckerei-Berechtigungen, eine größere Anzahl von Wasenmeistern ihre Funktionen eingestellt hat bezw. demnächst einstelleu wird, ist die Frage angeregt worden, ob es, zur Beseitigung von Unzuträglichkeiten und Gefahren, welche in sanitätspolizeilicher Hinsicht hieraus erwachsen könnten, erforderlich erscheint, polizeiliche Vorschriften über die Verwendung und Verscharrung von Thierleichen, für einzelne Gemeinden und Gutsbezirke zu erlassen.
Die Ortsvorstände werden veranlaßt binnen 8 Tagen zu berichten:
1. ob durch das Inkrafttreten des bezüglichen Gesetzes Gefahren und Mißstände dort bereits entstanden oder doch zu besorgen sind?
2. ob jede Gemeinde resp, jeder Gutsbezirk einen geeigneten Anger für die Verscharrung von Viehleichen zur Verfügung hat resp, ob es nothwendig erscheint, die Gemeinden resp. Gutsbezirke polizeilich zur Beschaffung solcher Anger jetzt anzuhalten (cfr. §. 1 des kur- heff. Ministerialausschreibens vom 6. Mai 1824 G.- S. S. 69)?
3. ob und event, welche polizeiliche Anordnungen über die Verpflichtung der Eigenthümer bezw. der Gemeinde resp, des Gutsbezirks zur alsbaldigen Beseitigung gefallenen Viehes, über die Art des Transportes der Cadaver nach dem Anger, die Tiefe der Verscharrungsgrube, das Abledern, die gewerbliche Ausnutzung der Cadaver, sowie über besondere Einrichtungen bei Eintritt von Epidemien angezeigt erscheinen?
Hanau am 7. Dezember 1873. Der Landrath : Schrötter.
Tagesschau.
— Der „R. u. St. A." enthält eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Außercourssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen, vom 6. Dezember 1873. (Die betreffende Bekanntmachung wird im Unterhaltungsblatt abgedruckt werden.)
— Die Audienz, welche der Vicepräsident des Staatsmi- nisterinms Camphausen am Dienstag bei Sr. M. dem Kaiser hatte, bezog sich auf den Vortrag über die im Staatsministerium durchberathenen Vorlagen für den Landtag. Der Kaiser vollzog zunächst den Entwurf der obligatorischen Civilehe, den der Cultusminister in der stürmischen Mittwochs-Sitzung des Abgeordnetenhauses eingebracht hat. Es steht zu hoffen, daß das Haus fchon zu Anfang nächster Woche in die Berathung eintritt und das Gesetz selbst als eines der hervorragendsten Resultate der gegenwärtigen Session in nicht zu ferner Zeit zu Stande kommt.
— Das dem Fabrikanten Herrn Johann Schmidt zu Wien unter dem 27. September 1872 ertheilte Patent: auf eine Meßvorrichtung für Flüssigkeiten in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.
B erli n, 9. Dez. Sobald die Civilehe eingeführt wird, wollen dre liberalen Fraktionen, wie das „Berl. Tagbl." schreibt, auch einen Antrag auf Abschaffung des Aufgebots einbringen. I
Man bezeichnet dasselbe als eine rein kirchliche Einrichtung, welche von den Päpsten vorgeschrieben wurde, als sie die Eheverbote wegen Verwandtschaft und Schwagerschaft bis auf vier Grade ausdehnten und daher die Brautleute selten mit Bestimmtheit wußten, ob ihnen nicht ein Eheverbot entgegenstehe. In England und Amerika kennt man das Aufgebot nicht, das französische Recht hat dasselbe indeß bei Einführung der Civilehe wenigstens in der Form beibehalten, daß die Namen der Brautleute vierzehn Tage lang vor Abschluß der Ehe in dem „Kästchen", wie man's am Rhein nennt, am Rathhause öffentlich „ausgehängt" werden. Jedenfalls aber müßte die Bestimmung des Allg. Landrechts, wonach das Aufgebot in jedem Orte stattfinden soll, an dem der eine oder andere Theil des Brautpaares im Laufe des letzten Jahres gewohnt hat, bei dieser Gelegenheit aufgehoben werden. Diese Bestimmung wird schon jetzt in vielen Fällen nicht mehr beachtet und würde, wenn sie beobachtet werden sollte, sehr oft zu den kostspieligsten Umständlichkeiten führen.
— Der Kriegervein in Beuchen in Oberschlesien hat diejenigen Mitglieder, 60 an der Zahl, die ultramontan gewählt haben, von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
— Der Altkatholikenverein in Düsseldorf ist bereits so zahlreich, daß er demnächst in den allgemeinen Verband der Altkatholiken Deutschlands eingefügt werden wird, nachdem er unlängst sich auch einen regelrechten Vorstand gegeben hat.
— Koblenz, 8. Dezbr. Das Personenboot „Mathilde" der Düsseldorfer Dampfschifffahrtsgesellschaft fuhr gestern früh bei starkem Nebel von hier ab, verlor jedoch in der Nähe der Insel Niederwerth den Cours und lief in Folge dessen an der Spitze der letzten auf. Das Personenboot „Roland", welches dasselbe stott zu machen suchte, mußte unverrichteter Sache hierhin zurückkehren. Da „Mathilde" quer auf dem Grunde liegt, so wird ein Flottmachen große Schwierigkeiten bieten, wozu der Umstand, daß das Wasser in verflossener Nacht um mehrere Zoll gefallen ist, bedeutend in's Gewicht fällt.
— Coblenz, 10. Dez. Das Passagierboot „Mathilde" ist gestern Abend durch die beiden Remorqueurs „Rheims" Nr. 3" und „Mühlheim Nr. 1" stott gemacht worden und legte heute früh wieder an hiesiger Landebrücke an.
— München, 9. Dezbr. Die Sitzung der zur Begutachtung des Gesuches um Zuerkennung des Hrn. Bischofs Reinkens niedergesetzten Kommission wird am Samstag den 20. d. Mts. hier stattfinden. («ugsb. Ktbjt)
— Basel, 10. Dez. Wie die „Baseler Nachrichten" erfahren, wird der Bundesrath am nächsten Freitage die Frage behandeln, ob in Folge der jüngsten Encylica des Papstes, welche heftige Angriffe auf die Schweiz und die Bundesbehörden enthält, dem päpstlichen Nuntius zu Bern die Pässe zuzuschicken seien. Das politische Departement des Bundesrathes wird die bezüglichen Anträge stellen.
— Trianon, 10. Dezbr. Prozeß Bazaine. Nach der Vertheidigungsrede Lachauds ergreift der Regierungskommissär General Pourcet das Wort zu seiner Replik. Derselbe weist die Insinuationen Lachauds, als ob er sich von politischer Gehässigkeit habe leiten lassen, zurück, macht es dem Vertheidiger zum Vorwurf, daß er Zeugnisse des Kaisers Wilhelm und seiner Generale vorgebracht und nimmt die von der Vertheidigung ver-