Einzelbild herunterladen
 

Abannemeut» Prei«

(incl. ètemyet)

Jähr»» 3 Iblt. , ®albi. Tblr.l. 16.

Wierteljübrlid) 32 6«r. 6 üf.

IFür auswärtige Abonnenten mit dein betreffen­den ißostauffcblag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

hnmnm^nMtr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Dienstag den 9. Dezember

Jnfertlon - Preit:

Die HpolTiae GarmondjrUe ob deren Naum

1 Sar

Die Apalt. Beile 2 Sgr.

Die Sfpaltige Beile

3 Egr.

1873.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes­gesetzblatt Seite 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Re­glements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wähler­listen zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 29. Okto­ber d. J. angeordneten Reichtagswahlen zu beginnen hat

auf den 10. Dezember d. J. hierdurch fest.

Berlin den 3. Dezember 1873.

Der Minister des Innern Gr. Eulenburg.

Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hingewiesen, der zufolge sie den Tag, von welchem die Auslegung beginnt, unter Andeutung auf §. 3 des Regle­ments, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Ausle­gung stattfinden wird, noch vor dem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.

Die Wahlen zum Reichstage haben am 10. Januar 1874 stattzufinden. Die Ortsvorstände wollen dies unverzüglich orts­üblich bekannt machen.

Hanau am 4. Dezember 1873.

Der Landrath: Schrötter.

Die Heranziehung eines Gastwirths zu sogenannten Wein­schankabgaben an die Gemeindekasse gibt Veranlassung die Herren Bürgermeister darauf aufmerksam zu machen, daß diese Abgabe keine Verbrauchsauflage ist, deren Höhe sich nach dem Consum richtet, sondern zweifellos eine constante Abgabe für den Betrieb der Gast- oder Schankwirthschaft.

Derartige Abgaben aber sind und zwar für die Gemein­den ohne Entschädigung bereits durch die §§ 4, 14a des Ge­setzes vom 17. März 1868 (Gesetz-Sammlung, S. 249 ff.) resp. § 7 ad 6 der Bundesgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt S. 245) aufgehoben.

Die Herren Bürgermeister wollen hiernach die fernere Er­hebung der genannten Abgabe, gleichwie die zwangsweise Beitrei­bung bezüglicher Rückstände sofort untersagen.

Hanau, am 4. Decbr. 1873.

Tagesschau.

Berlin. Seitens der Generaldirektion der Telegra­phen ist bekanntlich seit kurzer Zeit die Anstellung von jungen Damen im Alter von 2030 Jahren, welche der französischen und englischen Sprache mächtig sind, als Telegraphistinnen in gewissen Grenzen für zulässig erklärt worden. Die Anstellung ist mit einem Gehalt von 250 bis 300 Thaler jährlich verbun-

®'r erfahren, daß in der letzten Zeit eine große Anzahl von Bewerbungen um diese Stellen, und zwar auch von Damen aus den besten Ständen bei der Generaldirektion eingelaufen sind, und daß Seitens dieser Behörde beabsichtigt wird, gerade diesen

Ständen, in denen die Existenz unverheiratheter Töchter beson­ders schwer sicher zu stellen ist, eine Erleichterung durch vor­zugsweise Berücksichtigung der Gesuche zu Theil werden zu lassen. Die Generaldirektion hat sich übrigens betreffs der Entscheidung über die Anträge der Bewerber völlig freie Hand Vorbehalten.

In Kaiser lautern wurden zwei junge Damen vom Land­gericht zu 10 Tagen Haft verurtheilt, weil sie, als am Tage der Abstimmung über die Kommuual-Schule zur Feier des Sieges ein Umzug mit Musik veranstaltet wurde, in ihrem ultramonta­nen Eifer durch einen Lehrling aus dem Fenster schmutziges Wasser auf die Vorüberziehenden hatten Heruntergießen lassen. Sie ergriffen die Berufung, das Bezirksgericht bestätigte einfach das Urtheil erster Instanz.

München, 6. Dez. Wie dieAllg. Ztg." mittheilt, haben bis auf einige wenige Abgeordnete fämmtliche Kammer­mitglieder München verlassen und sich in die Heimath begeben. Es bestehe zwar die Absicht, auf Montag den 15. d. M., eine Kaminersitzung anzuberaumen, allein es werde dies kaum möglich sein. Es sei vielmehr nicht unwahrscheinlich, da auch die Weih- nachts- und Neujahrsferien dazwischen treten, daß die nächste Kammersitzung erst nach Neujahr stattfinden werde, was zunächst von den Gesundheitsverhältnisfen in der Stadt abhänge. Das Festum Patrocinii, welches der St. Georgs-Ritterorden alljähr­lich an Maria-Empfängnlß in der Königlichen Residenz-Hofka- Pelle feiert, wird, demselben Blatte zufolge, aus Rücksichten auf den Gesundheitszustand, für dieses Jahr unterbleiben.

Oldenburg, 3. Dez. Eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Staats-Ministeriums warnt vor kürzlich vor­gekommenen nachgemachten Zehnthalerscheinen. Die Falsifikate sind auf gewöhnlichem Papier von schmutzig-gelb-grau-brauner Farbe hergestellt. Als besondere Kennzeichen derselben ist ange­geben, daß in der Blockschrift an der unteren Seite in dem ab­gekürzten Worte Oldenb. statt des großen B. ein R gedruckt, sowie daß die beiden letzten Ziffern der im Nebligen gedruckten Nummern geschrieben sind.

Wien, 3. Dec. Der Kaiser hat nachstehendes Hand­schreiben erlassen:Lieber Fürst Auersperg! Der fündundzwan- zigste Jahrestag Meiner Thronbesteigung ist in allen Theilen Meines Reiches in einmüthiger und erhebender Weise gefeiert worden. Mit freudiger Genugthung und tiefempfundenem Danke habe Ich die erneuten Versicherungen unverbrüchlicher Treue und die Glückwünsche entgegengenommen, welche Mir aus diesem An­lasse von beiden Häusern des Reichsrathes, von Landes- und Gemeindevertretungen, von Korporationen, Vereinen und einzel­nen Personen schriftlich, mündlich und telegraphisch dargebracht wurden. Mit Freuden habe Ich wahrgenommen, wie Jung und Alt in Stadt und Land, wie alle Stände und Berufskreise sich in gleich herzlicher Weise an den überall veranstalteten Festlich­keiten dieses Tages betheiligt haben. Mit ganz besonderer Be­friedigung hat es Mich erfüllt, daß eine Aeußerung Meines Wunsches genügte, um einen wahrhaft rührenden Wetteifer in der Bethätigung des edelsten Wohlthätigkeitssinnes hervorzurufen, Thränen der Armuth zu trocknen und bedrängten Kreisen Hilfe zu bringen. Eine lange Reihe sinniger Widmungen und groß­artiger Stiftungen aller Art, die Hinfort Meinen Namen führen sollen, wird neue Quellen des Segens für die Zukunft erschließen