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M 284. Montag den 8. Dezember. 1873.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." enthält: Regulativ, betreffend die Geschäftsordnung des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche An­gelegenheiten.

Berlin, 6. Dec. Der Bundesrath hat dem Verneh­men nach die Außercourssetzung der deutschen Landesgoldmünzen vom 1. April 1874 an beschlossen. Gleichzeitig verlieren die ausländischen Goldmünzen die Eigenschaft gesetzlicher Zahlungs­mittel. (N. Frankf. Pr.)

Das Eisenbahn-Betriebsreglement, welches jetzt dem Bundesrathe zur Genehmigung vorliegt, ist mit Berücksichtigung der Beschwerden des Handelsstandes ausgearbeitet worden, in­dem das Reichseisenbahnamt mit Delegirten des Vereins deut­scher Eisenbahnen und des deutschen Handelstages in gemeinsame Berathungen eintrat. Desgleichen hatte, wie seiner Zeit nntge- theilt, die österreichisch-ungarische Regierung Bevollmächtigte zu . den betreffenden Verhandlungen hierhergeschickt, welche das Reg­lement, mit Ausnahme einiger unbedeutenden Bestimmungen, ebenfalls angenommen haben, fo daß vom 1. März 1874 ab im Deutschen Reiche und in Oesterreich-Ungarn fast genau dasselbe Reglement in Kraft treten wird.

Das Spielen in der LotterieIndustrie Union", deren Loose von Kopenhagen aus verbreitet werden, ist in Dentschland ausdrücklich verboten. Berl. Tagbl.

Der Antrag von Mallinckrodt und Genossen, die Anf- Hebung der Kirchengesetze betreffend, wird nächsten Mittwoch im Abgeordnetenhause zur Verhandlung kommen. Die übrigen Fraktionen sind übereingekommen, dem Hause vorzuschlagen, über den Antrag zur einfachen Tagesordnung überzugehen.

Unter den Abgeordneten der Provinzen Rheinland und Westphalen agitirt man jetzt lebhaft für die Einführung der Kreisordnung in die gedachten Provinzen. Man hat eine Com­mission niedergesetzt, welche einen bezüglichen Entwurf ausarbei­ten und den liberalen Fraktionen vorlegen soll. Diese sollen denselben für sich und dann später vereinigt berathen und das Resultat der Berathung will man dann mit Antrag um An­nahme dem Hause vorlegen und event, der Regierung unter­breiten.

Bis zum 15. November d. I. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 811,471,340 Mark und in Zehnmarkstücken 177,751,580 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 16. bis 22. November sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 2,461,480 Mark, in Darm­stadt 415,800 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 848,820 Mark, in Hannover 1,380,560 Mark, in Frankfurt a. M. 775,210 Mark, in Dresden 772,070 Mark und in Stutt­gart 642,300 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 22. Nov. d. J. auf 996,519,160 Mark, wovon 814,348,620 Mark in Zwanzigmarkstücken und 182,170,540 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

''n Reichs-Silbermünzen und zwar in Zwanzigpfennigstücken waren bis zum 15. November d. I. 226,092 Mark 80 Pf. aus­geprägt worden. In der Woche vom 16. bis 22. November sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 35,669 Mark, in Hannover 43,554 Mark, in München 15,500 Mark, und in J

Karlsruhe 13,500 Mark, wodurch sich die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Silbermünzen auf 334,315 Mark 80 Pf. stellt.

An Reichs-Nickelmünzen und zwar in Zehn-Pfennigstücken waren bis zum 15. November d. J. 12,500 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 16. bis 22. November d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 7439 Mark 90 Pf. in München 3448 Mark und in Dresden 12,500 Mark, mithin Gesammt-Ansprägung in Reichs-Nickelmünzen 35,887 Mark 90 Pf.

An Reichs-Kupfermünzen wurden in der gedachten Woche und zwar in 2 Pfennigstücken in Berlin 4405 Mark 10 Pf. ausgemünzt.

Die Festungswerke von Weißenburg werden jetzt ge- fchleift. Seit drei Wochen ist man an der Arbeit. Das Landauer Thor, durch welches die Bayern am 4. August 1870 in die Stadt drangen, ist bereits größtentheils abgerissen, und werden dem Vernehmen nach die Bausteine für die Erweiterung der Kirche in der benachbarten pfälzischen Gemeinde Schweighofen dienen. Schon jetzt läßt es sich erkennen, daß die Stadt durch die Schleifung der Festungswerke bedeutend gewinnen wird.

DerRheinhess. Beobachter" veröffentlicht eine Auf­forderung des Herrn Lic. Dr. Krumm, evangel. Pfarrer in Groß-Winternheim, an Herrn Dr. Moufang, Domkapitular und Regens des bischöflichen Seminars zu Mainz, unterm 3. Dez., welche nach derN. Frkftr. Pr." folgendermaßen schließt:Vor Gott, öpr Ihrem Gewissen, vor der deutschen Nation, vor dem reinen, heiligen Geiste des Christenthums wiederhole ich: Die Jesuitenmoral, wie sie in ihren natürlichen Consequenzen selbst von Päpsten verurtheilt, und mit ihren Principien und Aus­führungen. wenn auch noch so klug und vorsichtig verdeckt, in dem von Ihnen im Seminar benutzten Lehrbuche von Gury ge­lehrt wird, ist eine Spitzbubenmoral. Zur Erhärtung dieses Ausspruches vertrete ich drei Thesen:

1) die Jesuitenmoral widerstreitet allen wirklichen, gesun­den Moralprincipien;

2) die Jesuitenmoral widerstreitet diametral der Lehre Jesu Christi;

3) die Jesuitenmoral widerstreitet diametral dem auf die Parität und das Rechts bewußtsein seiner Bürger gegrün­deten Staate.

Ich lade Sie ein, diese unsere Sache, in Schrift und Ge- genschrift, dreien, auf Grund eines Compromisses von uns zu erwählenden, philosophischen Faculitäten deutscher Universitäten, denen nach Recht und Herkommen allein die volle Competenz der Entscheidung zusteht, zu unterbreiten. Weigern Sie sich dessen, so fordere ich Sie hiermit zu einer, nach aller Form Rechtens zu veranstaltenden öffentlichen Disputation auf, damit das ganze Volk in diese unsere Zeit so mächtig bewegenden Fragen volle Einsicht gewinne, die ein bloßer Schriftenwechsel nicht zu gewähren vermag. Unterliege ich, so verpflichte ich mich, von meiner Kanzel und in der Presse eineN-feierlichen Widerruf zu erlassen; unterliegen Sie, so verzichten Sie darauf, sich fer­nerhin eines Buches zu bedienen, das, welchen Ursprunges, eine Schmach ist des christlichen Geistes und deutscher Wissenschaft!"

München. Ein Lieutenant war, weil er einem Sol­daten beim Exerzieren einen Hieb mit flacher Klinge versetzt hatte,