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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Die ispaltige Garmondzeile ob deren Raum

1 Sgr.

<42 283.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die 2spalt. Zeile 2 Sgr.

Die 3spaltige Zeile

3 Sgr.

Samstag den 6. Dezember.

1873.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes­gesetzblatt Seite 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Re­glements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wähler­listen zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 29. Okto­ber d. J. angeordneten Reichtagswahlen zu beginnen hat

auf den 10. Dezember d. J.

hierdurch fest.

Berlin den 3. Dezember 1873.

Der Minister des Innern Gr. Eulenburg.

Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hingewiesen, der zufolge sie den Tag, von welchem die Auslegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Regle­ments, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Ausle­gung stattfinden wird, noch vor ;bem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.

Die Wahlen zum Reichstage haben am 10. Januar 1874 stattzufinden. Die Ortsvorstände wollen dies unverzüglich orts­üblich bekannt machen.

Hanau am 4. Dezember 1873.

Der Landrath : Schrötter.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß seit dem 15. Novbr. cr. zu den Anschlüssen von dem Bahnhöfe Hanau der Frankfurt-Bebraer Bahn an die Hessische Ludwigsbahn — Strecke Hanau-Frankfurt Ostbahnhof — folgende Billet-Ausgabe statt-

1) Zu gewöhnlichen Personenzügen

Billets 1., 2. und 3. Klasse:

Von Hanau Ostbahnhof nach Hanau Westbahnhof,

,, „ „ „ Wilhelmsbad,

,, „ „ „ Hochstadt,

„ „ „ „ Mainkur,

„ „ „ „ Frankfurt a. M., Ostbahnhof.

2) Zu den Courierzügen

Billets 1. u. 2. Klasse:

Von Hanau Ostbahnhof nach Frankfurt a. M. Ostbahnhof.

Hanau, am 4. Decbr. 1873.

Die Heranziehung eines Gastwirths zu sogenannten Wein­schankabgaben an die Gemeindekasse gibt Veranlassung die Herren Bürgermeister darauf aufmerksam zu machen, daß diese Abgabe keine Verbrauchsauflage ist, deren Höhe sich nach dem Consum richtet, sondern zweifellos eine constante Abgabe für den Betrieb der Gast- oder Schankwirthschaft.

Derartige Abgaben aber sind — und zwar für die Gemein­den ohne Entschädigung —■ bereits durch die §§ 4, 14a des Ge­setzes vom 17. März 1868 (Gesetz-Sammlung, S. 249 ff.) resp.

§. 7 ad 6 der Bundesgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt S. 245) aufgehoben.

Die Herren Bürgermeister wollen hiernach die fernere Er­hebung der genannten Abgabe, gleichwie die zwangsweise Beitrei­bung bezüglicher Rückstände sofort untersagen.

Hanau, am 4. Decbr. 1873.

Tagesschau.

— Berlin. Die neuen „Post-Packetadressen" werden be­reits fleißig benutzt. Geschäfte, welche sich seither die Begleit­adressen im Wege des Druckes haben herstellen lassen, werden übrigens gut thun, schon jetzt an die rechtzeitige Beschaffung der veränderten Formulare zu denken, da die Verwendung der „Post- Packetadressen" vom 1. Januar 1874 ab obligatorisch wird, und ein Aufbrauchen der alten Bestände über diesen Termin hinaus aus Rücksichten der nothwendigen Betriebs-Einheit im Postdienst ausgeschlossen bleiben muß.

— Berlin, 5. Dez. Heute früh rückte ein Detachement des Eisenbahn-Bataillons in der Stärke von 1 Offizier 2 Un­teroffizieren und 16 Mann zur Ausführung von Dynamit-Spreng­arbeiten auf der im Bau begriffenen Bahnstrecke Görlitz-Zittau auf drei bis vier Wochen nach Hirschfelde im Königreich Sach­sen ab.

— Berlin, 5. Dec. In Folge Allerhöchsten Auftrages" ist die „Nordd. Allg. Ztg." in den Stand gesetzt, auf das Be­stimmteste zu erklären, daß die von Zeitungen gebrachte Nach­richt betreffs eines Duells zwischen dem Feldmarschall Frhrn. v. Manteuffel und dem Generallieutenant Graf Gröben ohne die allermindeste Begründung und durchaus unwahr ist. Neue Franis. Pr.

— Laut einer Declaration des Ministers des Innern ist, nach der „N. Frkf. Pr." der in Mainz gegründete Verein deut­scher Katholiken als ein Verein anzusehen, welcher politische Ge­genstände zu erörtern bezweckt. Deshalb sind die betheiligten Bezirksregierungen veranlaßt worden, die Landräthe u. s. w. zu beauftragen, der Thätigkeit und Entwicklung dieses Vereins, „dessen Tendenz offenkundig gegen die Staatsautorität gerichtet ist", ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Bereinsgesetz soll aber auch auf die localen Gruppen von Mitgliedern dieses Vereins Anwendung finden, sobald dieselben, wenn auch nur auf Grund der Statuten des Centralvereins, erkennbar sind.

— Dresden, 2. Dez. Die auf gestern einberufene Frauenversammlung zur Gründung des Vereins gegen Vertheue- rung der Lebensmittel war außerordentlich zahlreich besucht, so daß viele der Erschienenen keinen Zutritt mehr erhalten konnten. Frau Dr. Hamilton hatte dieselbe einberufen und unternahm es auch, eine vorläufige Verhandlung einzuleiten. Man schlug vor, mit dem zu gleichem Zweck gegründeten Verein in Kassel in Verbindung zu treten und erbot sich eine Dame aus Kassel, die Statuten des dortigen Vereins zu beschaffen. _ Auch wurde angeregt, die zu gleichem Zwecke ftattfiudende Versammlung in Dortmund zu beschicken. Eine Anzahl Damen haben ihren Bei­tritt zu dem zu gründenden Vereine durch ihre Unterschrift er­klärt und wurde sodann beschlossen, eine neue Versammlung in den nächsten Tagen (wahrscheinlich Donnerstag) in einem grö­ßeren Lokale abzuhalten. Näheres hierüber werd noch bekannt