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M 282.

Freitag den 5. Dezember.

1873.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes­gesetzblatt Seite 145) und des §. 2 des dazu ergangenen Re­glements vom 28. Mai 1870 < Bundesgesetzblatt Seite 275) setze ich den Tag, an welchem die Auslegung der Wähler­listen zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 29. Okto­ber d. I. angeordneten Reichtagswahlen zu beginnen hat

auf den 10. Dezember d. I.

hierdurch fest.

Berlin den 3. Dezember 1873.

Der Minister des Innern Gr. Eulenburg.

Die Orts- und Gemeindevorstände werden noch besonders auf die Bestimmung im §. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hingewiesen, der zufolge sie den Tag, von welchem die Auslegung beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Regle­ments, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Ausle­gung stattfinden wird, noch vor chem Beginn der Letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.

Die Wahlen zum Reichstage haben am 10. Januar 1874 stattzufinden. Die Ortsvorstände wollen dies unverzüglich orts­üblich bekannt machen.

Hanau am 4. Dezember 1873.

Der Landrath : Schrötter.

W. Lochmann zu Eichen, Konrad S ch m i d t zu Wachen­buchen, Philipp Lapp, Karl Gruber und Jakob Leng zu Dörnigheim, Rentner Sanner, Zahnarzt Wilhelm Kling, Kreisgerichtsrath Schmedes, Major Graf von Schwerin, Kaufmann Karl Philipp Brandt und Privatier Schling- loff zu Hanau, Johannes Stroh, Gastwirth Jakob Stein, Friedrich Fischer, Ludwig Gärtner und Pe­ter Fischer zu Marköbel, Jean Koch zu Bruderdiebacher Hof, Fabrikant Friedrich Petry, Kaufmann Johannes Seib und Doktor Karl Merz zu Offenbach, Heinrich Mahr und Waldschütz Johannes Seifert zu Langenselbold, Edmund Ruth, Wilhelm Bern ges, Peter Bach, Jakob Bernges, W. I. Berng es und Johannes Schneider zu Langendiebach, Oberförster Richter zu Wolfgang, Johannes Köppel, Philipp Schmidt und Johannes Karpp zu Mit- telbuchen, Christian Viehmann zu Bruchköbel, Peter Ludwig zu Niederrodenbach, DomainenPachterSchuppius zu Rüdighei- mer Hof, Balthaser Odenweller, Jakob Toussaint, Philipp Goy, Konrad Goy und Jakob Goy zu Butterstädter- Höfe, Johannes Lehning zu Roßdorf, Oberförster Men­ger zu Forsthaus Neuhof, Georg Wilhelm Stein zu Ost­heim, Konrad Petermann zu Praunheim, Mangnus Krä­mer zu Großkrotzenburg, Wilhelm Schneider zu Seckbach, Gemeinderathsmitglied Heck zu Rüdigheim und Adam Stör­kel zu^ Erbstadt, haben neue Jagdscheine erhalten.

Hanau am 1. Dezember 1873.

Gefundene Gegenstände. 75 Stück Cigarren. Ein

Stock mit weißem Horngriff. Ein goldener Ring. Ein blauer Alpacaschirm. Ein schwarzer Zopf. Eine graue Schürze. Eine schwarze Schleife. Ein gelbes Taschentuch. Ein blanseidenes Tüchelchen. Ein weißes Taschentuch mit schwarzer Borde. Ein wollener Shwal. Ein Schleier. Ein Portemonnaie mit 10 kr. Ein Portemonnaie mit 5 kr. Eine schwarze Broche. Eine Ka- putze. Eine Peitsche. Ein Hamner. Eine Kette.

Zugelaufen. Ein großer grauer Hund. Ein gelber Pinscher. Ein Wachtelhund. Zwei Pinscher.

Verlorene Gegenstände. Eine silberne Ankeruhr nnd ein goldenes Medaillon.

Hanau am 5. Dezember 1873.

Tagesschau.

Der Minister des Innern hat sich in einem Spezialfalle mit der Ansicht einverstanden erklärt, daß, wenngleich nach §. 3 al. 4 der Kreisordnung vom 13. Dezember v. I. die Verände­rung von Gemeinde- oder Gutsbezirks-Grenzen eintretenden Falles die Veränderung der Kreisgrenzen ohne Weiteres nach sich zieht, zur Aenderung von Grenzen der Regierungsbezirke nach wie vor die landesherrliche Genehmigung erforderlich ist.

Die neuesten Bravourstücke der Ultramontanen im Ab­geordnetenhause, diefriedfertige" Resolution, daß es auf dem betretenen Wege nicht weiter gehe, sondern der Umkehr zu dem früheren Verfahren bedürfe und gar der Vorschlag: nunmehr ohne Weiteres die Kirchengesetze auszuheben, wurden bei der bloßen Ankündigung durch den Präsidenten bereits mit lautem Gelächter begrüßt. Am nächsten Mittwoch werden diese Dinge das Haus beschäftigen, es scheint, daß dieser Tag in der gegen­wärtigen Session von Woche zu Woche ein Sprechturnier der Schwarzen werden soll. Zuweit wird man das Ding am näch­sten Mittwoch freilich nicht treiben lassen. Es heißt, man will den Uebergang zur einfachen Tagesordnung beantragen das wäre allerdings auch das Einfachste. (W).

Soeben ist das Verzeichniß der Fraktion im Hause der Abgeordneten erschienen. Danach gibt es 8 Fraktionen, und zwar die national-liberale mit 169, das Centrum mit 86, die Fortschrittspartei mit 72, die freikonservative mit 33, die neu­konservative mit 24, die Polen mit 17, das liberale Centrum mit 5, die konservative Partei mit 4 Mitgliedern. 15 Abge­ordnete (darunter die Minister Achenbach, Delbrück, Graf Eulen­burg, Falk und der Präsident v. Bennigsen) gehören keiner Frak­tion an, 7 Mandate find erledigt. Die beiden Fraktionen, welche jetzt 5 und 4 Mitglieder zählen, das liberale Centrum (Alt­liberale) und die konservative waren einst die zahlreichsten des Hauses.

Preußische Fünf-Thaler- Scheine. Die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden erläßt unterm 29. Nov. folgende Bekannt­machung, betreffend die Echtheit von Kasfenanweisungen â 5 Thaler. In Folge einer durch verschiedene Zeitungen ohne unsere Mitwirkung veröffentlichten Beschreibung falscher Kassenanwei­sungen vom Jahre 1856 â 5 Thlr. gehen häufig Anfragen in Bezug auf die Echtheit von Kassenanweisungen bei uns ein, welche dadurch veranlaßt sind, daß in der oben erwähnten Be­schreibung von Falsificaten als Kennzeichen der Unechtheit das Fehlen desh in dem FacsimileGuenther angegeben ist,