Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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^ 281. Donnerstag den 4. Dezember. 1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Der Herr Finanz-Minister hat sich dafür entschieden, daß auch die Inhaber des Milita ir - Ver d i en stk r e u zes, welche zu den beiden ersten Stufen der Klassensteuer gehören, sammt ihren Familiengliedern Anspruch auf Befreiung von der Klassensteuer haben, ebenso wie die Inhaber des Militair-Ehrenzeichens.
Ich veranlasse die Herren Bürgermeister bei der Einschätzung zur Klassensteuer und Führung der Abgangslisten hierauf zu achten.
Hanau am 29. November 1873.
Der Landrath : Schrötter.
Tagesschau.
— Nach dem „R. u. St.-A." hat der Herr Minister des Innern den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu den durch die Kaiserliche Verordnung vom 29. Oktober d. J. angeordneten Reichstagswahlen zu beginnen hat, auf den 10. Dezember d. Js. festgesetzt.
—■ Gestern trat das Abgeordnetenhaus in die erste und zweite Berathung des vom Abg. Bernards eingebrachten Gesetzentwurfes ein, dessen einziger Artikel also lautet:
„Die von Kalendern, Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigeblättern bisher entrichtete Stempelsteuer wird vom 1. Januar 1874 an nicht ferner erhoben."
An der ersten Berathung betheiligten sich die Abgg. Bernards, Schlieper, Dr. Windthorst (Meppen), Dr. Virchow und Tiedemann. Der Finanz-Minister hielt an seiner früher bereits abgegebenen Erklärung fest, daß die Frage der Aufhebung des Zeitungsstempels nur im Rahmeu des Reichspreßgesetzes gelöst werden dürfe. Nachdem der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) noch einmal zur zweiten Berathung gesprochen hatte, wurde bei Schluß des Blattes der Antrag des Abg. Bernards in namentlicher Abstimmung mit 351 gegen 6 Stimmen angenommen.
— Der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft ist die Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Glöwen nach Zerbst bezüglich des diesseitigen Staatsgebiets und der Aachener Jndustriebahn-Aktien-Gesellschaft die Genehmigung zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für die Verlängerung ihrer Aachen-Höngener Eisenbahn bis Jülich ertheilt worden.
— Der Unterrichtsminister hat angeordnet, daß da, wo an Mädchenschulen der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten ein obligatorischer ist, Versäumnisse dieses Unterrichts als Schulversäumnisse angesehen und bestraft werden sollen.
— Im ultramontanen Lager dahier, so schreibt die „N. Frankf. Pr." aus Aschaffenburg, ist man bereits zum Wahlkampf gerüstet und über den aufzustellenden Candidaten einig, und be- fchäftigt man sich dort nur noch mit der Auswahl von Schlagwörtern für einen Wahlaufruf, die die Schäfchen aus den Ställen herauslocken sollen. In demselben sollen die zündenden Wörtchen „Entchristlichung der Ehe", „Ausrottung des römisch-katholischen Glaubens" und „Verfolgung der Diener Gottes" paffende Stelle finden.
— Darmstadt, 2. Dez. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die hessische Regierung, die Concessionen zur projektirten Bahn Frankfurt-Worms-Mannheim durch das Ried nur dann
zu ertheilen, wenn die Ludwigsbahngesellschaft sich zu entsprechenden Gegenleistungen versteht. Es wird nämlich vorausgesetzt, daß die betreffende Bahnlinie der Main-Neckarbahn beträchtliche Concurrenz bereiten werde. Als Ausgleichung würde die Regierung einfach die Entlastnng des Staates von der Zinsgarantie für die Odenwaldbahn fordern. lMannh. Tagm.)
— Die Stadt Lüneburg hat ihren Silberschatz nun thatsächlich an Preußen für die Summe von 220,000 Thlr. verkauft. Der Schatz wird demnächst dem Gewerbe-Museum in Berlin einverleibt werden; die Stadt Lüneburg erhält außerdem eine gute galvanoplastische Nachbildung desselben.
■ — M ünchen, 1. Decbr. Auf Grund des Art. 142 des Gesetzes vom 28. April 1872, „die durch die Einführung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich in Bayern bedingten Abänderungen der Militärstrafgesetze betreffend", und auf Grund des Art. 10 des Gesetzes vom 12. Mai 1848, „die Behandlung neuer Gesetzbücher betreffend", würde auf die Tagesordnung einer der nächsten öffentlichen Sitzungen der Kammer der Abgeordneten gesetzt werden: die endgültige Beschlußfassung über das provisorische Gesetz vom 27. Sept. 1872, „die durch die Einführung des Militärstrafgesetzbuches für das Deutsche Reich bedingten Abänderungen der Militärstrafgerichtsordnung für das Königreich Bayern betreffend."
— Straßburg, 2. Dec. Durch Verordnung des Oberpräsidenten ist das Knabenseminar in Finstingen, dessen Vorstand den Vorschriften der Regulative vom 10. Juli den Gehorsam verweigerte, geschlossen worden.
• — Bern, 2. Dec. Die Regierung hat wegen eines von dem Bischof Lachat von Luzern aus an die katholische Bewohner des Berner Jura erlassenen Schreibens, in welchem er dieselben zum Widerstande auffordert, bei der Regierung von Luzern Reklamation erhoben.
— Der „Soir" beharrt auf einer fixen Idee von den „1500" Deutschen, welche auf dem Wege nach Spanien Frankreich auskundschaften. „Man erinnert sich" — schreibt er neuestens — „daß wir im letzten Monat die Durchreise einer ziemlich beträchtlichen Anzahl Deutscher durch Frankreich nach Spanien angezeigt haben. Diese Nachricht wurde niemals in Abrede gestellt und konnte es nicht. Heute erfahren wir nun, daß diese Durchzüge von Deutschen nach Spanien, nachdem sie einen Augenblick aufgehört hatten, neuerdings wieder vorkommen und zwar viel zahlreicher als jemals. Die Deutschen zeigen sich an unserer Grenze gegen die Schweiz und sind mit Pässen der deutschen Konsuln versehen, welche in den verschiedenen Kantonen der helvetischen Republick residiren." Wahrlich handelt es sich hier um die Ansammlung einer deutschen Armee jenseits der Pyrenäen, um gegebenen Falls dem arglosen Frankreich in den Rücken zu fallen, und der „Soir" macht sich durch die rechtzeitige Aufdeckung dieses schwarzen Planes wohlverdient um sein Vaterland !
— Die „Neue Frftr. Pr." schreibt unterm 3. Dezember aus Frankfurt a. M.: Samstag Abend versuchte ein 18jähriger Bursche in einer stark frequentirten Wirthschaft am Markt einen falschen Thaler, der sich aber sofort durch seinen bleiernen Glanz und Klang verrieth, zu wechseln. Als der Bursche sah, daß der