Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis

(titel. Stemvel)

Jährlich 3 Thlr.

Halbj. Thlr.l. 15.

Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf. jFür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Insertion^ Preis:

Die ispaltige Garmondzeile od deren Raum

1 Sgr.

Die 2fpalt. Zeilc 2 Sgr.

Die 3spaltige Zeile

3 Sgr.

^L279.

Dienstag den 2. Dezember.

1873.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Lan­destheilen wird hierdurch für den Umfang unseres Regierungs­bezirkes, ausschließlich der vormals Großherzoglich Hessischen Landestheile, Folgendes angeordnet:

Einziger Paragraph. Derjenige, dessen Hund in einem fremden Jagdreviere jagend, suchend oder aufsichtslos umherlau­fend betreten wird, verfällt, wenn es in der Zeit vom 1. Sept, bis zum 1. Februar geschieht, in eine Geldstrafe von Einem bis Acht Thalern, und wenn es in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. Sept, geschieht, in eine Geldstrafe von Zwei bis Zehn Thalern.

Cassel, am 8. Novbr. 1873.

Königliche Regierung, Abthl. des Innern.

Wird hiermit veröffentlicht und den Herrn Ortsvorständen rc. strenge Handhabung zur Pflicht gemacht.

Hanau, am 24. Novbr. 1873.

Der Landrath.

In Gemäßheit des §. 11 der allerhöchsten Verordnung vom 20. Sept. 1867, die Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landestheilen betr., wird unter Aufhebung der Polizeivorschrift vom 6. Dezember 1872 die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen beim Auftreten der Hundswuth betr., für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes verordnet:

Wenn die Polizeibehörde eines Ortes bekannt gemacht hat, daß sich daselbst oder in der Nähe ein toller oder der Toll­wuth verdächtiger Hund gezeigt habe, haben alle Besitzer von Hunden solche unverzüglich bis auf weitere Verfügung der Poli­zeibehörde eingesperrt zu halten.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 10 Thalern, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft ge­ahndet.

Casfel, am 8. Oktbr. 1873.

Königliche Regierung, Abthl. des Innern.

Die vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich hiermit wie­derholt zur Kenntniß.

Hanau, am 24. Novbr. 1873.

Der Landrath.

Kaufmann Eduard Franz Joseph Firmbach aus Seck­bach hat um Paß nach Amerika gebeten.

Hanau am 28. November 1873.

Am 24. d. Mts. wurde bei Dörnigheim im Main ein Floßbett, 7 Stück 10er, geländet. Der Eigenthümer wolle sich beim Bürgermeister in Dörnigheim melden.

Hanau am 29. November 1873._________________

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." Nr. 283 enthält: 1) Verordnung, betreffcnb bie Auflösung des Reichstages. Vom 29. November 1873. Einziger Paragraph. Der Reichstag wird hierdurch auf­

gelöst. 2) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 29. November. Einziger Paragraph. Die Wahlen zum Reichstage sind am 10. Januar 1874 vorzunehmen.

Die fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen haben im Jahre 1872 einen bedeutenden Ueberschuß ergeben, der von etwa 6 Millionen, die er 1871 betrug, auf etwa ll1^ Millio­nen im Jahre '1872 gestiegen ist, der sich vorzugsweise aus der Erhöhung der Rohproduktenpreise, aber auch aus der Steigerung der Produktion erklärt. Deren Geldwerth ist nämlich bei den Steinkohlen allein von rund 14 Millionen auf 22 Millionen ge­stiegen. Sehr anerkennenswerth ist es übrigens, daß die Re­gierung fortwährend bestrebt ist, die Arbeiter auf den Staats­werken seßhaft zu machen, so daß z. B. im Jahre 1872 über 300 solche Ansiedlungen durch unverzinsliche Vorschüsse oder Prämien ermöglicht sind.

Berlin, 1. Dec. Nach einer dem General-Postamte zugegangenen telegraphischen Nachricht ist die Post des am 26. v. M. bei Nieuwediep gestrandeten Lloyd-DampfersKönig Wil­helm L", welcher sich auf der Rückfahrt von West-Indien be­fand, gerettet und am 29. Abends auf dem Landwege in Bremen eingetroffen.

Aus Varzin 29. Nov., ist demR. u. St.-A." fol­gendes Schreiben zur Veröffentlichung zugegangen:

Ich wiederhole die Bitte, daß Diejenigen, welche wäh­rend meiner Beurlaubung Privatbriefe an mich richten, mich beim Ausbleiben einer Antwort entschuldigen wollen, da ich durchschnittlich mehrere Stunden täglich würde aufwenden müssen, um auch nur die von sachlich berufenen oder kundigen Personen mir zugehenden Schreiben politischen Inhalts ent­sprechend zu beantworten. v. Bismarck."

Discontoherabsetzung. Die württembergische Notenbank hat den Discont für Stuttgarter Platzwechsel von öVa auf 5 pCt. ermäßigt; der Lombardzinsfuß bleibt unverändert 6 Procent.

In München sieht man, wie dasBerliner Tagbl." schreibt, schon voraus, daß die thatsächlich erfolgte Aufhebung des im Jahre 1852 abgeschlagenen Konkordats einen heftigen klerikalen Sturm heraufbeschwören wird. Die Ultramontanen vergessen dabei nur, daß die damals gemachten Zugeständnisse ihre Oberhirten selbst nicht befriedigt haben. Der liberale Theil des Volkes aber freut sich, daß die Regierung sich endlich ent­schlossen hat, die falsche Politik zu verwerfen, aus welcher das Konkordat hervorgegangen ist. Das bayerische Staats-Kirchen­recht wird durch den Erlaß in seiner vollen Reinheit wieder hergestellt und von den Umnebelungen befreit, welche man sich früher schwachmüthig gefallen ließ, ohne dafür die gehoffte Ge­genleistung Seitens der Hierarchie zu erhalten. In der letzten Sitzung der Gemeindebevollmächtigten der Stadt München wurde ein Antrag Fleischmann's es wolle zur Hebung der Cholera- Epidemie eine kirchliche Andacht abgehalten werden, mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt.

Wrietzen a.-O. Auch hier haben sich die Hausfrauen zusammengethan und einen Verein gebildet, an dessen Spitze ein Comit6 steht, um der unerträglichen Theuerung der Lebensmittel entgegenzutreten. Den ersten Anstoß dazu gab die Erhöhung der Milchpreise; da aber die schon stark verwässerte Milch in keinem Verhältniß zu dem neuen Tarif steht, haben sämmtliche