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N 278
Montag den 1. Dezember
1873
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landestheilen wird hierdurch für den Umfang unseres Regierungsbezirkes, ausschließlich der vormals Großherzoglich Hessischen Landestheile, Folgendes angeordnet:
Einziger Paragraph. Derjenige, dessen Hund in einem fremden Jagdreviere jagend, suchend oder aufsichtslos umherlaufend betreten wird, verfällt, wenn es in der Zeit vom 1. Sept, bis zum 1. Februar geschieht, in eine Geldstrafe von Einem bis Acht Thalern, und wenn es in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. Sept, geschieht, in eine Geldstrafe von Zwei bis Zehn Thalern.
Cassel, am 8. Novbr. 1873.
Königliche Regierung, Abthl. des Innern.
Wird hiermit veröffentlicht und den Herrn Ortsvorständen rc. strenge Handhabnng zur Pflicht gemacht.
Hanau, am 24. Novbr. 1873.
Der Landrath.
In Gemäßheit des §. 11 der allerhöchsten Verordnung vom 20. Sept. 1867, die Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landestheilen betr., wird unter Aufhebung der Polizeivorschrift vom 6. Dezember 1872 die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen beim Auftreten der Hundswuth betr., für den Umfang des Regierung, bezirks Cassel Folgendes verordnet:
Wenn die Polizeibehörde eines Ortes bekannt gemacht hat, daß sich daselbst oder in der Nähe ein toller oder der Tollwuth verdächtiger Hund gezeigt habe, haben alle Besitzer von Hunden solche unverzüglich bis auf weitere Verfügung der Polizeibehörde eingesperrt zu halten.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis 10 Thalern, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
Cassel, am 8. Oktbr. 1873.
Königliche Regierung, Abthl. des Innern.
Die vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich hiermit wiederholt zur Kenntniß.
Hanau, am 24. Novbr. 1873.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Die Besetzung des landwirth. Ministeriums wird, nach E „Trib." ganz sicher in der allernächsten Zeit erfolgen. In Äbgeordnetenkreisen gilt es als ausgemachte Sache, daß der Mmisterial-Direktor im Finanzministerium, Geh. Rath Schuhmann für diesen Posten designirt ist. Derselbe gehörte früher längere Zeit als Rath dem Landwirthschafts-Ministerium an und entfaltete hier eine sehr gedeihliche Thätigkeit. Wie es hecht, würden die Domainen und Forsten nun schließlich doch
Finanzministerium abgetrennt und dem Landwirthschafts- Mlmsteristm untergeordnet werden. Bekanntlich standen der Erledigung dieser Angelegenheit bisher sehr große Schwierigkeiten entgegen; es scheint aber, als ob der jetzige Vice-Präsi
dent des Staatsministeriums, Finanzminister Camphausen, selbst für ein derartiges Arrangement geneigt ist.
— Hinsichtlich der Etatsberathungen im Abgeordnetenhause stellt sich doch nicht die Möglichkeit heraus, die Arbeiten so zu beschleunigen, um den Etat schon vor Ablauf des Jahres publiciren zu können. Gleichwohl dürfte der jetzige Uebelstand, daß also während einiger Monate im neuen Etatsjahr ohne Etatsgesetz gewirthschaftet und darüber Indemnität ertheilt werden muß, zum letzten Male vorkommen. Es steht fest, daß vom nächsten Jahre ab der Reichstag regelmäßig im Laufe der drei letzten Monate des Jahres und der Landtag in den darauf folgenden ersten des folgenden Jahres berufen wird. Hierdurch ergibt sich von selbst die Nothwendigkeit, das Etatsjahr in Preußen auf den 1. April zu verlegen. Es werden darüber noch Verhandlungen während der diesmaligen Landtagssession statt- finden. (Trib.)
— An der Zusammensetzung des neuen französischen Ka- binets hebt der „Temps" als hauptsächlichen Charakter hervor die Ausschließung der äußersten Rechten, welche in dem Ministerium vom 25. Mai durch die Herren Ernoul und de la Bouillerie vertreten war. Auf der andern Seite erhalte das linke Centrnm, unter desfen Mitwirkung das Prorogationsgesetz votirt wurde, nur eine sehr magere Genugthuung. Das Ministerium wäre aber nur auf den Beistand des linken Centrums angewiesen; diese Partei dürfe also jetzt ihre Bedingungen stellen, welche sich in der Errichtung einer auf liberale Gesetze gegründeten und gegen die Angriffe der unverbesserlichen Monarchisten gestützten Republik zusammenfassen ließen. — „La Presse" zufolge wäre die äußerste Rechte mit dem neuen Ministerium höchlich unzufrieden und entschlossen, den Herren Decazes und Depeyre systematische Opposilion zu machen. In der That äußert sich die „Union" sehr mißvergnüngt und erklärt, daß der Austritt der Herren Ernoul und de la Bouillerie ihr die schlimmsten Befürchtungen einflößen müsse.
— Berlin, 26. Nov. Wie man hört, wird die preußische Regierung für ihren großen Silbervorrath einen Absatz in Indien und China finden, wohin vorläufig 4 Millionen Thaler abgegangen sind. Ob die Sendung damit abgeschlossen oder fortgeführt wird, dürfte von dem erwarteten Erfolg abhängen. Im Ganzen verfügt die Regierung über 64 Millionen Thaler.
kAugsb. Abdztg.)
— Berliu, 29. Nov. Die „Nordd. Allg. Ztg." ergänzt die Mittheilungen über die Vorfälle in Cartagena : Der in Cartagena wieder in Funktion getretene deutsche Consul Spotterno war angewiesen worden, die Reklamationen der deutschen Reichsangehörigen wegen des fortgenommenen Eigenthums genau zu prüfen und dieselben vor der Junta zu vertreten. Die eingegangenen Reklamationen repräsentiren 100,000 Francs. Auf die Meldung des Consuls von der Erfolglosigkeit der Vorstellungen bei der Junta sei die kaiserliche Gesandtschaft in Madrid ermächtigt worden, zur Unterstützung der Forderungen das deutsche Geschwader wiederum nach Cartagena zu beordern und der Chef des Geschwaders angewiesen worden, energische Maßregeln zur Durchführung der Aufgabe zu ergreifen, und sei es anzunehmen, daß die kaiserliche Marine auch eine eventuelle Unterstützung vorbereitete. Das Geschwader traf am 25. Nov., nachdem es, durch