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^§276.
Freitag den 28. November.
1873.
Tagesschau.
— Auch die gestrige Demonstration der Clericalen iiN Abgeordnetenhause, so schreibt die .Tribüne" unterm 27. Nov. in ihrer Tagesschau, war ein Schlag in's Wasser. Nicht nur die Mittelparteien sondern auch der vorgeschobene Flügel der Liberalen hatten es abgelehnt, sich aus eine bedingungslose Unterstützung des Windthorst'schen Antrag auf Einführung des allgemeinen Wahlrechts in Preußen einzulassen und so konnte das Haus mit starker Majorität denselben auf sechs Monate zu den Acten legen. Die Theilnahme der liberalen Parteien an der Debatte bezog sich nicht auf den materiellen Inhalt des gestellten Antrags, sondern hatte lediglich den Zweck, die Motive desselben in ihrer Niedrigkeit und Heuchelei den Augen des Landes blos zu legen, um so den Standpunkt der staatlichen Elemente der Volksvertretung zu rechtfertigen und zu begründen. Der Abgeordneter Lasker riß in fast anderthalbstündiger Rede der clericalen Fraction die Maske des Liberalismus vom Gesicht, wies die krasse Inkonsequenz ihres Verhaltens, ihr Liebäugeln mit den verschiedensten Parteien, so weit dieselben ihren Zwecken dienen konnten, nach und dankte seinerseits für eine Umarmung, wie diejenige gewesen, in welcher bereits die conservative Partei erdrückt worden. Alle Gegner des Antrags bezeichneten denselben als das, wofür ihn die Presse bereits seit seinem Bekanntwerden erklärt hat, als ein Aufreizungsmittel für die Wahlen, ein Man- növer, um bei den kommenden Reichstagswahlen ein Dutzend Sitze mehr noch zu erobern. Es ist indeß sehr fraglich, ob dieser Plan von dem erwarteten Erfolge begleitet sein wird. Wenn das Volk den Verhandlungen seines Parlaments aufmerksam und mit unbefangener Prüfung folgt, so wird es sehen, daß die liberale Partei nichts von ihren Grundsätzen verleugnet, wenn sie die gemeinschaftliche Action mit dem clericalen Centrum in liberalen Dingen ablehnt. Sie hat es weislich vermieden, gegen den Windthorst'schen Antrag zu stimmen oder auch nur ihm ihre Gleichgültigkeit durch Uebergang zur Tagesordnung zu beweisen. Sie ändert an ihrem früheren, oft bekannten Urtheil über jene Dinge nichts, aber sie läßt sich nicht an dem Leitseil einer feindlichen Partei auf's Glatteis führen. Sie will vor allem andern, daß jene Partei, die jetzt den Drang der Volksbeglückung in sich fühlt, zuerst mit ihr den gemeinsamen Boden der Gesetze theile, ehe sie sich zum vereinten Handeln mit ihr entschließt. Darum ist das gestrige Auskunftsmittel gut gewählt. Sechs Monate sind in dem heutigen politischen Leben eine lange Zeit: haben die Ultramontanen in dieser Frist sich entschlossen, zum Gehorsam gegen die Staatsgesetze zurückzukehren, so wird sich weiter über die Sache reden lassen; an den Liberalen soll es dann nicht fehlen die seit Jahrzehnten von ihnen gestellten Forderungen- und Wünsche auch in Gemeinschaft mit der Partei des Centrums zur nachdrucksvollen Geltung zu bringen.
— Berlin, 27. November. Für die Behandlung der portopflichtigen Korrespondenz kommen die nachfolgenden, zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten geltenden Grundsätze jetzt auch im Verkehr mit den Behörden der österreichisch-ungarischen Monarchie zur Anwendung: 1) Portopflichtige Sendungen find stets von der absendenden Behörde zu frankiren; 2) bei Korrespondenz zwischen Behörden in Parteisachen entrichtet die absendende Stelle das Porto auch in solchen Fällen, in welchenI
die Pflicht zur Portozahlung einer im Gebiete der empfangenden Stelle befindlichen Partei obliegt; 3) die empfangende Stelle ist zwar befugt, den Portobetrag von der Partei einzuziehen, jedoch soll von einer Erstattung desselben an die absendende Behörde des anderen Staates bis auf Weiteres Abstand genommen werden. . X u. st. a.)
— Dem Ingenieur Bernhard Leutert zu Giebichenstein bei Halle a. S ist unter dem 22. November 1873 ein Patent auf einen Braunkohlen-Trocken-Apparat, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, sowie den Agenten F. Edmund Thode und Knoop zu Dresden unter dem 24. November cr. ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Gichtverschluß an Eisenhochöfen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Das dem Civil-Jngenieur Robert Gottheil zu Berlin unter dem 27. September 1872 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent auf eine Nadel-Aufsteck-Maschine in der durchs Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung ist ausgehoben worden.
—• In der Werner'schen Angelegenheit ist zur Zeit das Kriegsgericht in Wilhelmshaven zusammengetreten. Die Entscheidung desselben wird in militärischen Kreisen und im Publikum mit großer Spannung erwartet.
— München, 24. Nov. Das Reichskanzleramt hat neuerlich wieder Veranlassung genommen, auf Grund eingelaufener amtlicher Berichte die verbündeten Regierungen emzuladen, ihre Staatsangehörigen ernstlich vor der Auswanderung nach den südamerikanischen Staaten, insbesondere auch nach Brasilien, zu warnen. Die Werbungen, welche durch gewissenlose Agenten in Deutschland nach dieser Richtung bethätigt werden, bringen leider immer noch neue Opfer nach diesen Ländern, welche durch ihr Klima, durch ihre Bodenbeschaffenheit, durch ihre Lebensgewohnheiten die dort sich Ansiedelnden fast unabwendbar in's Verderben bringen. Die Rechtlosigkeit, welcher nach authentischen Mittheilungen die Einwanderer in allen südamerikanischen Staaten preisgegeben sind, macht sie vollständig hilflos und selbst die Anstrengungen der Diplomatie vermag nur in seltenen Ausnahmsfällen die heimischen Landsleute von dem ökonomischen und physischen Untergang zu retten. Auf's Eindringlichste ist Jeder, der nun einmal dem irreleitenden Auswanderungstrieb nicht glaubt widerstehen zu können, zu ermahnen, wenigstens den Verführungen nicht nachzugeben, welche ihn nach Südamerika, nach Brasilien oder dessen Nachbarländern, in einen sichern Ruin verlocken wollen.
— Bremen, 27. Nov. Nach einem Telegramme aus Nieuwediep ist der Dampfer des norddeutschen Lloyd „König Wilhelm I." (in Rückfahrt von Westindien) gestern Abend in der Nähe des dortigen Leuchtthurms gestrandet. Zwei Schleppdampfer waren die ganze Nacht hindurch beschäftigt das Dchifs abzubringen; bis heute früh 9 Uhr waren diese Bemühungen jedoch ohne Erfolg. ,
— St. Gallen. Die Bürgergemeinde von St. Gallen hat am 16. November zum erstenmal seit der Reformationszeit einen Katholiken in's Bürgerrecht ausgenommen.