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J£ 274. Mittwoch den 26. November. 1873.

"^Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die Bekanntmachung vom 14. d. M. Nr. 265 des An­zeigers wird dahin geändert, daß für Hanau zu den Reichstags­wahlen nur 6 Wahlbezirke zu bilden sind.

Ferner werden die betreffenden Ortsvorstände darauf auf­merksam gemacht, daß die Gutsbezirke zu den Wahlbezirken ihrer früheren Gemeinden gehören, also Dottenfelder- und Gronauer- Hof zu Gronau, Kinzigheimer-Hof zu Bruchköbel, Philippsruhe zu Kesselstadt, Rüdigheimer-Hos zu Rüdigheim, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader-Hof zu Wachenbuchen, Wolfgang zu Nie­derrodenbach, Beiersröder-Hof zu Marköbel.

Hanau am 25. November 1873.

Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, die Fou- rage-Liquidationen rc. für Remonte-Commaudos resp, während der Herbstübungen 1873*) einquartierte Truppen binnen 8 Tagen präklusivischer Frist einzureichen.

Hanau am 21. November 1873.

*) In Nr. 271 stand irrthümlich 1874 statt 1873.

Tagesschau.

Berlin, 25. Nov. DieNordd. Allg. Ztg." consta- tirt den in der letzten Zeit eingetretenen Umschwung der öffent­lichen Meinung Englands zu Gunsten des Kampfes Deutschlands gegen den Ultramontanismus und weist die Verdächtigung, daß be­zügliche, für Deutschland günstige Artikel großer englischer Zei­tungen von der Preßleitung des Fürsten Bismarck künstlich her­vorgerufen oder beeinflußt seien, als eine Absurdität zurück.

Die Ultramontaneu sind, nach derTrib.", durch den enormen Abfall, den ihr Oberpriester Windthorst (Meppen) mit seiner Interpellation gemacht hat, keineswegs von ihrer Wuth geheilt, mit ähnlichen Dingen vorzugehen. Wie man hört, wol­len sie in der nächsten Woche ein neues Füllhorn von Anträ­gen auf das Abgeordnetenhaus herabschütten; auch die Haupt- und Staatsaction am nächsten Mittwoch, wo es sich um den Antrag Windthorst's auf Einführung des Reichswahlgesetzes handeln wird, dürfte im Sande verlaufen, wenn es gelingt, den Antrag durch einfache Tagesordnung zu beseitigen, in diesem Fall spricht nur ein Redner für, einer gegen den Antrag und aus ist der Schmaus. Probatum erit.

Nach den angestellten Ermittelungen sind für das vor­handene preußische Bahnnetz vom 1. Januar bis zum 1. Oktober d. J. angeliefert: 563 Lokomotiven, 801 Personenwagen und 12,411 Güterwagen; es sollen ferner bis zum Jahresschluß noch geliefert werden: 452 Lokomotiven, 684 Personenwagen und 7416 Güterwagen; für das Jahr 1874 und weiter sind bereits bestellt: 953 Lokomotiven, 820 Personenwagen und 8881 Güterwagen. Die Summe dieser drei Posten ergiebt: 1968 Lokomotiven, 2305 Personenwagen, 28,708 Güterwagen und repräsentirt einen Geld­werth von 75,955,980 Thaler.

Dem Henry Sisson zu Goole in Iorkshire, Großbri­tannien, ist unter dem 20. Novber. 1873 ein Patent auf eine Pfropfen-Vorricktung zum Stopfen schadhafter Kesselrohre, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erachtet ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

sowie dem Ingenieur Carl Pieper zu Dresden unter dem 22. Nov. 1873 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschrei­bung nachgewiesenen Schlittschuh, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats er­theilt worden.

Bis zum 1. November d. I. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 810,845,340 Mark und in Zehnmarkstücken 164,600,300 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 2. bis 8. November sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Darmstadt 376,000 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 2,312,180 Mark, in Hannover 1,335,320 Mark, in Frankfurt a. M. 1,904,300 Mark, in Mün­chen 945,470 Mark und in Stuttgart 552,420 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung von Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 8. Nov. d. I. auf 982,871,860 Mark, wovon 811,221,340 Mark in Zwanzigmarkstücken und 171,650,520 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Außerdem sind in der gedachten Woche an Reichs-Silber­münzen von der Königlichen Münze in Berlin 37,805 Mark 20 Pf. in Zwanzig-Pfennigstücken ausgeprägt worden.

Unter Hinzurechnung der bis zum 1. Novbr. d. I. in sol­chen Stücken geprägten 89,370 Mark stellt sich die Gesammt- Ausprägung in Reichs-Silbermünzen bis zum 8. Novber. d. J. auf 127,175 Mark 20 Pf.

Zweites Schreiben des Papstes an den Kaiser. Der Wiener Mitarbeiter desNürnberger Korrespondenten" behaup­tet einen Blick in das zweite Schreiben des Papstes an den deutschen Kaiser gethan zu haben. In diesem Schreiben sei eine entschiedene Wandlung erkennbar; es werde nicht mehr einfach das Recht der Kirche als solches zurückgefordert, es werde der Kaiser direkt und persönlich angegriffen und verantwort­lich gemacht und auf seine Initiative derMilitarismus" zu­rückgeführt und in der schärfsten Weise beleuchtet und verurtheilt. Die Veröffentlichung des Schreibens stehe übrigens bevor; für die erforderliche Jndiscretion sei bereits gesorgt. Wir wollen abwarten, ob die Behauptungen des Corrspondenten sich be­stätigen.

München, 22. Novbr. Dem Vernehmen nach wird die unterm 8. April 1852 erlassene Ministerial-Entschließung, den Vollzug des Concordats betreffend, mit Allerhöchster Geneh­migung außer Wirksamkeit gesetzt werden. Es sollen fortan in allen bei den Verwaltungsstellen und Behörden vorkommenden Geschäftsgegenständen kirchlicher und kirchenpolitischer Natur, wie es der Staatsverfassung entspricht, die bestehenden Grundgesetze des Staates, sowie die übrige hieher bezügliche Gesetzgebung des Landes die Norm geben, und nach den Regeln des Rechts ihren ganzen Inhalte nach zur Auwendung gebracht werden. In glei­cher Weise behält es bei den auf Grund dieser Gesetzgebung er­lassenen Verordnungen und Instruktionen sein Bewenden. Dem­zufolge tritt in allen jenen Fällen, in welchen und soweit die einzelnen Abschnitte der fraglichen Ministerial-Entschließung auf das bestehende Recht Hinweisen oder Zuständigkeiten der Staats­organe, wie sie vor dem Jahr 1852 schon bestanden haben, vor­behalten sind, durch die Zurücknahme der eben allegirten Ent­schließung keine Veränderung ein. Augsb. Abendzig.

München, 23. Nov. Der bisherige k. sächsische Ge-