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^272.

Montag den 24. November.

1873.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die bereits früher beabsichtigte Polizei-Verordnung, be­treffend die Verhütung des schädlichen Gebrauches von geschlach­teten Pferden, soll nunmehr im Einverständniß mit dem hiesigen Stadtrathe in folgender Form erlassen werden:

Polizei-Verordnung.

Nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und auf Grund der §§. 5 und 6 des Gesetzes vom 20. Sep­tember 1867 wird zur Vermeidung des schädlichen Gebrauches von geschlachteten Pferden angeordnet, daß Jeder, welcher ein Pferd schlachten will, 24 Stunden vorher der Ortspolizeibe­hörde eine schriftliche Genehmigung des Kreisthierarztes zur beabsichtigten Verwendung des zu schlachtenden Pferdes vorlege.

Zuwiderhandlungen werden mit 3 Thaler eventuell ent­sprechender Haftstrafe geahndet.

Diese Polizei-Verordnung hat Gültigkeit für den Kreis Hanau mit Ausnahme der Stadt Bockenheim.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht bin­nen 8 Tagen ihre Zustimmung zu dieser Polizei-Verordnung oder etwaige begründete Einwendungen einzuberichten.

Hanau am 19. November 1873.

Dem Cigarrenarbeiter Karl Wohlfahrt zu Großauheim ist ein großer grauer Hund zugelaufen.

Hanau am 18. November 1873.

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: den Großherzoglich sächsischen Rechtsanwalt Karl Fried­rich August Lieber zum Kaiserlichen Regierungs-Rath und stän­digen Hülfsarbeiter im Reichskanzler-Amte zu ernennen.

DerR. u. St.-A." enthält: Vorschriften über die Re- gistrirung und die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe. Vom 13. November 1873.

Die Berathungen über den Entwurf des Civil-Ehege- setzes sind im Staatsministerium zu Ende geführt. Der Kaiser war davon unterrichtet, daß das Ministerium den Gegenstand zur Berathung stellte und kannte den früheren Entwurf, welcher derselben zu Grunde lag. Die Allerhöchste Ermächtigung zur Vorlage des Entwurfes wird daher wohl in Kurzem zu erwar­ten sein. Wie man hört, wird der Entwurf in den nächsten Tagen in einem im kaiserlichen Palais abzuhaltenden Minister­rath, welchem der Kaiser präsidiren soll, zum Abschluß gebracht werden. Fürst Bismarck wird zur Theilnahme an dieser Be­rathung in den nächsten Tagen hier erwartet.

Dem Etat der Münzverwaltung für 1874 entnehmen r. Folgendes: Nachdem bis jetzt auf sämmtlichen deutschen Münzstätten ungefähr eine Milliarde Mark in 20- und 10= Markstücken ausgeprägt ist, wird angenommen, daß auf den preußischen Münzstätten im Jahre 1874 nur noch 100 Millio- nen Mark in Gold, darunter ^s in Zehnmarkstücken, zur Ans- münzung kommen werden, ein Beweis dafür, daß der schwerste Theil dieser Arbeit glücklich vollendet ist und daß der Geldmarkt nicht zu befürchten braucht, durch die Goldankäufe des Reichs- stskus in empfindlicher Weife beansprucht zu werden. Ferner sollen^

auf den preußischen Münzstätten im nächsten Jahre 29,000,000 Einmarkstücke, 5,700,000 Zwanzigpfennigstücke in Silber, 3,300,000 Mark Zehnpfennigstücke in Nickel, 480,000 Mark Zweipfennig- und 220,000 Mark Einpfennigstücke in Kupfer ausgeprägt werden. Der Fünfmarkstücke in Gold oder Silber, sowie der Zweimarkstücke in Silber geschieht in dem Prägungs­programm des nächsten Jahres noch keine Erwähnung, offenbar in der Absicht, zunächst das dringendste Bedürfniß zu befriedigen und den kleinen Verkehr im Gebiete des Guldenfußes mit der neuen Scheidemünze zu versehen. (Berl. Tagbl.)

Der Kreis Meldorf in Schleswig-Holstein will gegen die dänische Regierung klagbar werden, weil die flüchtenden- uen vor zehn Jahren aus dem Kreise 112 Trainpferde im Werth von 18,000 Thlr. requirirt haben, für die bis heute keine Be­zahlung geleistet ist. Zahlt die dänische Regierung nicht, so will der Kreis den preußischen Fiskus verklagen und in letzter Instanz an das Abgeordnetenhaus gehen.

Der vor einigen Tagen auf dem Bahnhöfe in Halle entwendete Postbeutel mit 13,000 Thlr. Inhalt befindet sich be­reits wieder in den Händen der Pvstbehörde; derselbe wurde in Halle auf der Straße am Posthofe gefunden; an dem Inhalt fehlen nur 300 Thlr. Wahrscheinlich hat der Dieb, durch die sofort von allen Seiten energisch in Angriff genommene Unter­suchung geängstigt, sich des geraubten Gutes schleunigst entledigt.

Aus Nassau, 17. November. Auf Präsentation des Grafen v. Elz ist dem Stadtcaplan Houben in Limburg vom Bischof die Pfarrei in Balduinstein übertragen worden, und wurde der Ernannte gestern von Herrn Domcapitular Thissen in sein neues Amt eingeführt. Damit wäre denn auch in der Diöcese Limburg der erste Conflictsfall eingetreten. (N. Frankf. Pr.)

Wie dieM. Z." hört, wird nach den im Ministerium der Kommunikationen vorhandenen Ausweisungen das Netz der russischen Eisenbahnen zum 1. Januar 1874 folgende Gesammt- ausdehnung haben: a. an Bahnen, die dem Verkehr bereits über­geben sind, 14,670 Werst; b. an solchen, die noch im Bau be­griffen, 3072 Werst, von denen noch in demselben Jahre in ih­rer ganzen Länge dem Verkehr übergeben werden sollen: die Odessaer Bahn von Korneschti bis zum Pruth am 1. Juli, die Nowotorshoksche von Thorfhok bis Rhew am 23. Juni, die Lo- sowo-Sebastopolsche am 29. Juli und die Landwarowo-Rom- nysche am 1. August, und c. an projektirten, aber noch nicht ge­nehmigten Bahnen 3494 Werst.

Wien, 22. Novber., Vormittags. Wie aus hiesigen diplomatischen Kreisen verlautet, hätte das britische Kabiuet der spanischen Regierung gegenüber erklärt, die von letzterer zugesagte Genugthuung in der Angelegenheit desVirginius" erst abwar­ten zu wollen, bevor dasselbe entscheidende Beschlüsse fassen werde.

Dieberl. Trib." schreibt: In der Nacht von Mitt­woch auf Donnerstag ist das Geschick Frankreichs für die näch­sten sieben Jahre nominell wenigstens entschieden wor­den. Marschall Mac Mahon hat durch das Votum der Na- rionalversammlung die Fortdauer seiner jetzigen Gewalt für den genannten Zeitraum garautirt erhalten und wenn diese Garan­tie durch unvorhergesehene Ereignisse nicht etwa durchlöchert wird, so ist der französische Staat bis auf Weiteres vor dem Chaos