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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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M 269. Donnerstag den 20. November. 1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Dem Fabrikanten Johannes Brüning zu Langendiebach ist ein Metzgerhund von weißer Farbe, langhaarig, mit braungeflecktem Kopf zugelaufen.
Hanau am 13. November 1873.
Tagesschau.
— Die Tagesordnung der $. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten, Donnerstag, den 20. November 1873, Vormittags 11 Uhr, ist nach dem „R. u. St.-A." folgende: 1) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassan, sonne im Kreise Meisenheim. 2) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Erhöhung der im §. 15 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer, vorgeschriebenen Gebühren. 3) Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des Vorbehalts bezüglich der Grafschaften Wernigerode und Stolberg im §. 181 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872.
— Berlin, 19. November. Die gesammte Staatsschuld Preußens beläuft sich nach den Anlagen zum Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1873: Ende 1873 muthmaßlich auf 349,156,333 Thlr. oder 79,936,598 Thlr. weniger als Ende 1872. Von der Staatsschuld sind 330,906,333 Thlr. verzinslich und 18,250,000 Thlr. unverzinslich; in der ersteren sind 149,934,385 Thlr. Eisenbahnschulden enthalten, so daß die eigentliche Staatsschuld nur 199,221,948 Thlr. oder pro Kopf der Bevölkerung 8 Thlr beträgt.
— Die Reichsmarkrechnung soll nach dem „Berl. Tagbl." definitiv und allgemein am 1. Januar 1875 eingeführt werden; wenigstens hofft man im Bundesrath , die entgegenstehenden Schwierigkeiten bis dahin sammt und sonders beseitigen zu können.
Seligenstadt, 19. Nov. Aus der Rückäußerung des Ministeriums des Innern bezüglich des von hier gebürtigen, vor einiger Zeit nach Herbstein verwiesenen Jesuitenpaters Zöller ist nach der „N. Franks. Pr." ein Passus von besonderem Interesse und soll deshalb hier eine Stelle finden. Derselbe bezieht sich auf die zur Unterstützung der Beschwerde des Vaters des Zöller von einer größeren Anzahl von hiesigen Einwohnern an die Stände gerichteten weiteren Beschwerde und lautet, nachdem zuvor darauf hingewiesen ist, daß Angesichts einer solchen Richtung der hurtigen Einwohnerschaft keinerlei Gewähr für eine strikte Durchführung der reichsgesetzlichen Vorschriften gegeben gewesen wäre:
„Daß diese Beschwerdeführer überhaupt sich zu einer solchen Eingabe berufen fühlten, zeigt zugleich, daß ihnen jegliche Kenntniß von den ersten und tiefen Grundlagen der von dem Reiche gegen den Orden der Gesellschaft Jesu ergriffenen Maßregel abgeht und daß ihnen die Institutionen dieses Ordens völlig, unbekannt sind. Hätten sie von alledem einige Kenntniß gehabt wäre ihnen namentlich bekannt gewesen, daß ein Jesuit in Folge seines Eintritts in den Orden leiblich keine Eltern, Brüder,
Schwestern und Blutsverwandte mehr besitzt und für sie fernerhin keine Neigung mehr haben darf, daß er seinem Ordens- Oberen zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet ist, in Folge wovon der Obere ihn und zwar auch zur Ausübung anderer Verrichtungen, als priesterlicher, an jeden, selbst den entferntesten Ort versetzen, ja ihm sogar nach den Ordensgesetzen im Namen Christi das Begehen einer Tod- oder erläßlichen Sünde befehlen kann, so hätten sie sich wohl schwerlich herbeigelassen, wegen der in Frage stehenden, von ihrer rechtmäßigen Landesregierung, der auch der Jesuit Zöller als hessischer Unterthan Gehorsam schuldig ist, auf Grund eines Reichsgesetzes getroffenen Anordnung beschwerend aufzutreten, während eine ähnliche Anordnung, wenn solche von dem Ordens-Oberen ausgegangen wäre, ihr Gefühl kaum erregt haben würde. Sie hätten denn auch vielleicht die Tendenz geahnt, welche den Jesuiten Michael Zöller, nach Auflösung der Jesuiten-Niederlaffung in Mainz, der er bis dahin ohne Sehnsucht nach Vater und Vaterhaus angehörte, gerade nach Seligenstadt dirigirte und hätten es vielleicht nicht ganz unglaublich gefunden, daß diese Zwischenstation nur des Effects wegen gewählt worden sei, indem durch dieselbe die Gelegenheit gegeben war, die — für einen Jesuiten ganz irrelevanten Begriffe von Heimath, Vater und Vaterhaus — Unkundigen gegenüber als Agitationsmittel gegen das Reichsgesetz und die zu dessen Ausführung berufene Landesregierung zu verwerthen,"
Es ist begreiflich, daß diese entschiedene Sprache unserer Regierung den Ultramontanen dahier keineswegs gefällt. Das thut aber auch nichts zur Sache!
— Dresden, 19. Nov. Der König hat vorgestern Vormittag das Offiziercorps des Feld-Artillerie-Regiments Nr. 12, „Corps-Artillerie", zu dessen Chef ihn Se. Majestät ernannt hat, zur Aufwartung empfangen.
— Aus Dresden, 14. Nov., schreibt man der „Spen. Ztg." : Auch in hiesigen „unabhängigen" Kreisen ist die Fassung des „Armeebefehls", den König Albert erlassen hat, aufgefallen. Man hätte eine Erwähnung des „obersten Kriegsherrn" neben dem nächsten, dem Landesherrn, sowie der deutschen Gesammt- armee neben der speciellen sächsischen, wohl erwartet, durfte sie erwarten, zumal von dem tapfern, ruhmvollen und mit Ehren ausgezeichneten General-Feldmarschall des Reichs, und nach der so aufrichtig deutschen Rede des damaligen Kronprinzen Albert für die bei St. Privat Gefallenen. Manche erblicken in dieser jetzigen Aussprache das Anzeichen einer mehr partikularisti- schen Richtung des neuen Königs, andere meinen, die Fassung sei nicht böse gemeint, aber nicht wohl bedacht.
— München, 17. Nov. Bei dem aus Veranlassung der Eröffnung der Vizinalbahn von Jmmenstadt nach Sonthofen stattgehabten Festdiner in Sonthofen hat der RegierungsPräsident von Schwaben und Neuburg, Hoermann, nach dem Toastt auf dcn König einen Toast auf das Deutsche Reich ausgebracht, in welchem er u. A. sagte: Friedlich und einträchtig habe ich in den Dekorationen bayerische und deutsche Fahnen nebeneinander wehen sehen, und so darf und soll es sein. Gut bayerisch und gut deutsch sein verträgt sich nicht blos zusammen, sondern ergänzt sich wechselseitig. Wir können und wollen mit der Anhänglichkeit au unser großes deutsches Vaterland jederzeit in uns vereinen die felsenfeste Treue gegen unseren aüergnädig-