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^267.
Dienstag den 18. November.
1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
-Die seitherige Erlaubniß zum Abladen von Schutt rc. i den Graben der sogenannten Pulverhaus-Jnsel wird hiermit zurückgezogen. Warnungstafeln sind angebracht.
Hanau am 13. November 1873.
Tagesschau.
— Berlin, 17. Novemeber. Im weiteren Verlauf der vorgestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde nach dem R. u. St. A. der Abgeordnete Dr. Loewe mit 242 von 346 Stimmen für die nächsten 4 Wochen zum ersten Vice- Präsidenten gewählt, während der Abg. v. Mallinckrodt 70 und der Abg. v. Koeller 23 Stimmen erhielten; endlich zum zweiten Vice-Präsidenten der Abg. Dr. Friedenthal mit 233 von 337 Stimmen, während auf den Abg. Graf Praschma 77 und auf den Abg. v. Koeller 26 Stimmen fielen. Die beiden Gewählten nahmen die auf sie gefallene Wahl dankend au. Zu Quästoren ernannte der Präsideut von Bennigsen die Abgg. Haebler und Költz.
— Berlin 17. Nov. Dem Abgeordnetenhaus« sind folgende Vorlagen zugegangen: Wegen Abänderung der Grundsteuer in den neuen Provinzen und wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, ferner ein Antrag des Abgeordneten Windthorst (Meppen) auf Einführung des Reichswahlge- setzes in Preußen und ein vom Centrum unterstützter Antrag Bernards auf Aufhebung der Kalender- und Zeitungs-Stempelsteuer. Der Finanzminister überreicht eine Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben pro 1872, wonach der Voranschlag überholt wurde um die Netto-Einnahme von 23,872,101 Thlr. und zwar betrugen die Mehreinnahmen 34,785,726 Thlr., wovon an erhöhten Betriebskosten 10,913,625 Thlr. abgehen, dagegen Ersparnisse von 3,701,652 Thlr. hinzutreten. Somit beträgt der disponible Ueberschuß 27,720,055 Thlr., wovon ein Theil durch frühere Bewilligungen des Landtages absorbirt sind, so daß pro 1874 disponibel bleiben 12,466,055 Thlr. Der Minister kündigt zugleich an, daß der Gesammtetat noch heute erscheinen werde, warnt vor Illusionen bezüglich einer Wiederkehr solcher Zustände, sagt indessen, daß auch das Jahr 1873 wahrscheinlich einen erheblichen Ueberschuß ergeben werde, obwohl einzelne Zweige, wie Stempelabgaben und Gerichtskosten, eine Mindereinnahme aufweisen. Von dem Antheil an den französischen Kriegskosten sind gezahlt 62,368,886 Thlr., wovon für Eisenbahnzwecke 25V2 Millionen verbraucht und 17,324,470 verfügbar bleiben, welche für productive Zwecke verlangt werden. Der Etat der Schuldenverwaltung ist um 80 Millionen entlastet. Für den Etat pro 1874 steigern sich die Einnahmen der Betriebsverwaltungen auf 11,687,240 Thlr. Denselben steht eine ^èehwusgabe von 2,337,111 Thlr. gegenüber, herbeigeführt zunächst durch die EisenbahnverwaUung, weshalb die Regierung dre Frage, ob die Eisenbahutarife beizubehalten seien, ins Auge faßt. Ferner ergeben sich 1,203,615 Thlr. Mindereinnahmen bet der ^Staatsverwaltung, welche jedoch mit anderen Einnahmen balanciren. Für 1874 sieht die Regierung von einer außer- orbentrt^en Schuldentilgung ab und fordert ein Extraordinarium
33 365,092 Thlr. zu productiven Zwecken. Davon erhalten das Eultusministerium 3,141,320, das Ministerium des Innern
975,000, Justizministerium 2,050,000, Finanzministerium 2 Millionen, Handelsministerium 24 Mill, zu Land- und Wasserbauten, darunter 9,269,215 für Canäle, Stromregulirungen, Hafen- und Eisenbahnbauten. — Nächste Sitzung Donnerstag. — Der inzwischen vorgelegte Staatshaushaltsetat pro 1874 balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 231,699,236 Thaler. Die dauernde Ausgabe beträgt 198,334,144, die außerordentliche Ausgabe 33,365,092 Thaler. Neu- grants. Pr.
— Der,, R. u. St. A." enthält: Regulativ für die Prüfung der Thierärzte, welche das Fähigkeitszeugniß zur Anstellung als Kreis- oder Departements-Thierarzt zu erwerben beabsichtigen.
— Man wird sich noch der Vorgänge erinnern, welche in der letzten Session des Reichstages durch die Verhandlungen über das Preßgesetz veranlaßt wurden. Die Ausschüsse des Bundesrathes, welche sich mit dem Gegenstände beschäftigten, suspen- dirten deshalb ihre Arbeit. Jetzt ist die Aufforderung an dieselben ergangen, sie wieder aufzunehmen, damit der Bundesrath für den Zusammentritt des Reichstages vorbereitet sei. Ob die Berathung da, wo sie stehen geblieben ist, wieder ausgenommen oder ganz von Neuem begonnen werden soll, ist nach dem „D. W.-Bl." noch nicht entschieden. An die Beseitigung des Zeitungsstempels scheint die Regierung nicht zu denken, da er in den Etat wieder ausgenommen ist. Dagegen ist die Rede von der Aufhebung der Zeitungskautionen. Bern Tagm.
— Dem Kaufmann C. F. Wappen Hans zu Berlin ist unter dem 14. November 1873 als Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zur kon- tinuirlichen Feuerung bei rotirenden Puddelöfen, sowie dem Kaufmann Leo Goldschmidt, in Firma Goldschmidt u. Co. in Hamburg, unb dem Haartuchfabrikanten Ludwig Schröder, in Firma Gebrüder Schröder in Altona, unter dem 14. November 1873 ein Patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Einrichtungen und mechanischen Webstühle für Haartuche zum Einträgen der Schüsse und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Mannheim, den 15. November. Wir sind in der Lage, über den vorgestern in Frankenthal vorgenommenen Guß der Kaiserglocke folgendes Nähere von einem Augenzeugen mit- zutheilen. Der Guß ging diesmal ganz regelmäßig und ohne die geringste Störung vor sich und hatte einen ganz normalen Verlauf. Es fand nicht die geringste Explosion statt. Als derselbe aber beendet war, fand sich, daß die Masse, wiewohl diesmal 60 Ctr. mehr als das erstemal, im Ganzen also 560 Ctr. genommen worden waren, die Form nicht ganz gefüllt hatte. Man vermuthet deshalb, daß die glühende, 20 Fuß hoch herabströmende Masse durch ihre Schwere die Form eingedrückt habe. So ist denn aller Wahrscheinlichkeit nach abermals der Guß mißlungen. Sollte sich diese Befürchtung, was allerdings erst mit vollkommener Sicherheit nach dem Erkalten der Masse festgestellt werden kann, bewahrheiten, so wird das nächstemal die Form stärker gemacht werden. (Mannh. $a86i.)
— Karlsruhe, 16. November. Vom Oberhofgericht in Mannheim wurde gestern die von dem Drucker und Hcraus- geber der (ultramontanen) „Freien Stimme" in Radolfzell,