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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Montag den 17. November.
1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die seitherige Erlaubniß zum Abladen von Schutt 2c. in den Graben der sogenannten Pulverhaus-Jnsel wird hiermit zurückgezogen. Warnungstafeln sind angebracht.
Hanau am 13. November 1873.
Entlaufen. Zu Laugenselbold dem Andreas Göbel 3r ein kleiner schwarzer Dachshund mit braunen Beinen, über den Augen braun, mit weißen Streifen über der Brust, auf den Namen „Schlupp" hörend.
Hanau am 13. November 1873.
Tagesschau.
— Berlin, 15. Nov. In der heutigen (3.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch die Staats- Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Falk und Dr. Achenbach beiwohnten, wurde der Abgeordnete v. Bennigsen mit 263 von 348 auf 4 Wochen zum ersten Präsidenten des Hauses gewählt. Von den übrigen Stimmen erhielt der Abgeordnete Reichensperger 82, die Abgg. von Köller, v. Mallinckrodt und Lasker je 1, ein Zettel war unbeschrieben. Der Abg. von Bennigsen nahm die auf ihn gefallene Wahl dankend an, gedachte seines verdienstvollen und bewährten Vorgängers, versprach eine gerechte Leitung der Verhandlungen und forderte das Haus auf, sich zu erheben, um dem Alterspräsidenten Abg. von Bonin für seine Amtsführung zu danken. Das Haus ging alsdann bei Schluß des Blatts zur Wahl des ersten Vice-Präsidenten über.
— Bis zum 25. Oktober d. I. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 810,556,540 Mark und in Zehnmarkstücken 157,379,840 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 26. Okt. bis 1. Nov. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Darmstadt 288,800 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 2,002,260 Mark, in Hannover 1,267,330 Mark, in Frankfurt a. M. 1,199,000 Mark, in München 1,060,560 Mark, in Dresden 737,940 Mark, in Stuttgart 703,080 Mark und in Karlsruhe 250,820 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung von Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 1. Nov. d. I. auf 975,446,170 Mark, wovon 810,845,340 Mark in Zwanzigmarkstücken und 164,600,830 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
Außerdem sind in der gedachten Woche an Reichs-Silbermünzen von der Königlichen Münze in Berlin 89,370 Mark in Zwanzig-Pfennigstücken ausgeprägt worden.
— Den Zuckersiederei-Direktioren Carl Jacob Rau zu Bromberg und Moritz Krause zu Dobrzelin in Polen ist unter dem 11. November d. I. ein Patent: auf eine Formmaschine für Rubenmasse in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge- Wiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage worde^b^"^t' *™b für den Umfang des preußischen Staats ertheilt
„, Civilehe oder keine Civilehe? Diese Frage beschäftigt hinüber und herüber dauernd die Zeitungen. In Abgeordneten- krelsen hat, nach der „Trib.", die anscheinend gut darüber in- fornurte Kreuzzeitung mit der Angabe von einflußreichem Protest „und zwar von einer Stelle, von der man es am wenig
sten erwartet hätte", in Folge dessen die Angelegenheit „in's Stocken" gerathen wäre, großes Aufsehen gemacht. Die „einflußreiche Stelle" wurde allerlei Deutungen unterworfen. Inzwischen erfuhr man, daß diese Notiz lediglich eine Erfindung der Kreuzeitung ist, welche dem heißen Wunsche des Blattes entspricht. Man weiß an unterrichteter Stelle nichts von hemmenden Einflüssen auf den Gang der Civilehe-Gesetzgebung. die Einbringung der Vorlage in das Abgeordnetenhans gilt als nahebevorstehend.
— Die Gerichtstermine. Anläßlich der allgemein laut gewordenen Klagen über nicht pünktliche Innehaltung der Gerichtstermine soll Justizminister Dr. Leonhardt die Richter angewiesen haben, die Termine so anzusetzen, daß die Parteien nicht zu warten haben. (»)
— Zu all den anderen Befestigungswerken der deutschen Westgrenze wird vom nächsten Frühjahr ab nun auch noch die schon mehrfach erwähnte Rheinflottille von Panzer-Kanonenbooten hinzutreten. Die erste Anregung hierzu haben jedenfalls die in der zweiten Schlacht bei Orleans erbeuteten vier französischen Kanonenboote geboten, von welchen im Verlauf des vorigen Jahres zwei nach Mainz überwiesen und dort wahrscheinlich stationirt worden sind. Zu denselben werden mit dem gedachten Zeitpunkte nunmehr noch zwei gegenwärtig bei der Schiffsbangesellschaft „Weser" im Bau begriffene derartige Fahrzeuge hinzutreten. Nach der „Magdeb. Ztg." soll der Stand dieser Flottille allmählich auf 12 Boote erhöht werden, welche, da ihr Tiefgang nur zu 5 Fuß berechnet ist, erforderlichenfalls auch auf der Mosel bis etwa Diedenhofen und auf den meisten anderen größeren Nebenflüssen des Rheins verwendbar erscheinen würden.
— Darmstadt, 13. Nov. Das „Mzr. I." weist an der Hand der päpstlichen „Unita cattolica" nach, daß die Peterspfennige jährlich im Wachsen sind, und daß der Gesammtbetrag der bis zur Neuzeit gesammelten Peterspfennige nicht viel unter 400,000,000 Francs betragen kann. Das „Mzr. I." bemerkt hierzu: „Juchhe! Das freut uns, daß der Papst bis jetzt noch nicht auf Commißbrod gesetzt ist! Aber macht's uns einmal nach! Bestreitet Ihr einmal statt auf dem gewöhnlichen Wege des Executors das Militärbudget auf dem Wege des Kriegspfennigs ! Dann brauchte auch ein Normalbudget, ein Pauschquantum und eine Rechnungslegung nicht stattzufinden; stellt an allen Reichsstraßenecken Sammelbüchsen auf, und seht einmal, ob Ihr mit allem mordspatriotischen Nationalitätsschwindel Geld für eine halbe Compagnie zusammenkriegt!" Neue grants. Pr.
— Erfurt, 13. Nov. Demnächst findet dahier eine Eisenbahn-Conferenz zum Zwecke der Festsetzung anderweiter, wesentlich ermäßigter Frachtsätze für den mitteldeutschen Güter- Transit-Verkehr über Frankfurt statt, welche durch die Betriebseröffnung der Strecke-Hanau-Offenbach bedingt i|t
— Die ultramontanen Blätter bringen von dem „Provinzial" des Redemptoristenordens „Provinz Bayern" eine „Oeffent- liche Danksagung und Erklärung", in welcher die Gründe erläutert sind, welche die Redemptoristen bestimmten, den „wenn auch von wohlmeinender" Seite gegebenen Rathschlägen, zeitweise aus dem Ordensverbande auszutreten", keine Folge zu geben. Ein solcher Schritt verstoße gegen Eid, Ehre und Gewissen. Sie