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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correfpondenz.
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Samstag den 15. November.
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1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Auf Veranlassung des Herrn Ministers des Innern werden die Herren Bürgermeister des Kreises aufgefordert, die Wählerlisten znr Wahl für den Reichstag unverzüglich aufstellen zu lassen, damit die Auslegung derselben gegen Ende dieses Monats beginnen kann. Die Festsetzung des Termins für den Beginn der Auslegung wird binnen Kurzem erfolgen. Es wird besonders auf die Bestimmung in §. 2 des Reglements aufmerksam gemacht, derzufolge die Gemeindevorstände den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, unter Hindeutung des §. 3 des Reglements, so wie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfinden soll, noch vor dem Beginn der letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben. — Auch sind die Namen der Wahlvorsteher zu publiziren.
Das zur Aufstellung der Wählerlisten vorgeschriebene Formular findet sich im Bundesgesetzblatt von 1870 Seite 283. — Jede Landgemeinde des Kreises Hanau desgleichen die Stadt Windecken bildet einen eigenen Wahlbezirk. Für Hanau sind 7, für Bockenheim 3 Wahlbezirke zu bilden. Für die Landgemeinden und Windecken werden die Herren Bürgermeister zu Wahlvorstehern, die Beigeordneten aber zu deren Stellvertretern ernannt. In diesen Wahlbezirken ist das Rath- oder Gemeindehaus als Wahllokal zu benutzen. In so weit ein solches nicht vorhanden oder das vorhandene nicht geeignet ist, wird dem Wahlvorsteher die Beschaffung eines geeigneten Lokals überlassen. —
Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Herren Wahlvorstehern zugefertigt werden. Die Funktion der Vorsteher, Beisitzer und Protokollführer bei der Wahlhandlung darf nur von Personen ausgeübt werden, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden.
Hanau am 14. November 1873.
Das unterm 21. April d. J. in Nr. 94 des Hanauer Anzeigers gegen den Andreas Wies von hier erlassene Fahndungsschreiben wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Hanau am 13. November 1873.
Tagesschau.
— Die Prägung von Einmarkstücken soll demnächst in Angriff genommen werden. Man hofft, in einigen Monaten so viel fertig zu haben, um die süddeutschen fl. und Kreuzer einziehen zu können.
— Dem Maschinenbautechniker R. Brosowsky zu Frankfurt a. M. ist unter dem 11. November d. I. ein Patent: auf eine Zerkleinerungs-, Misch- und Formmaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.
— Köln, 11. Nov. Gestern um die Mittagszeit begab sich, wie die „Köln. Ztg." schreibt, der als zweiter Seelsorger der hiesigen altkatholischen Gemeinde angestellte Kaplan Hr. Paffrath in Begleitung des Küsters zu einem an der Follerstraße wohnenden Kranken, um ihm die Sakramente auszuspenden. Bei dieser Ausübung seiner amtlichen Funktionen wurde er und sein Begleiter in der Nähe des Hauses, wo der Kranke wohnte, Don'
einem Pöbelhaufen, der sich dort zusammengerottet hatte, in gröblichster Weise durch Schimpfworte und Drohungen insultirt. „Laßt uns ihn kaput machen, schneidet ihm den Hals ab, schlagt ihn todt" schrie die fanatische Menge durch einander. Da der Volksauflauf einen so bedrohlichen Charakter annahm, mußte die Polizei einschreiten, mehrere Verhaftungen vornehmen und schließlich die Straße mit Gewalt säubern. Als Hauptanstifter und Aufhetzer werden ein Bartscheerer und ein Zimmermann angegeben. Auch eine Dame soll ihre Ueberredungsgabe zur Aufregung der Gemüther verwandt haben. Ueber den Verlauf der Excesse erfahren wir noch Folgendes: Zwar gelang es Herrn Paffrath, das fragliche Haus ohne thätliche Insulte Seitens des Pöbels zu erreichen, allein kaum hatte er dasselbe betreten, als sich eine unabsehbare Menge vor der Thür versammelte und ein so wüstes Geschrei erhob, daß der Vater des Kranken, Herr van t'Hullenaar, es gerathen fand, eilends polizeiliche Hilfe herbeiholen zu laffen. Der altkatholische Küster wurde, als er nach Beendigung der priesterlichen Amtsverrichtungen das Haus verließ, mit einem Höllenlärm empfangen, beschimpft und verhöhnt, ja die ihni nacheilenden Buben rissen ihm sogar die priesterlichen Gewänder: Chorrock und Stola, aus den Händen. Mittlerweile hatte der in der Nähe wohnende Polizeikommisiär sich eingefunden und besagte Verhaftungen vorgenommen. Jedoch konnte er den aufgereizten Haufen erst zur Ruhe bringen, als sich ihm mehrere Altkatholiken und ein Schutzmann angeschlossen hatten. Als aber darauf Herr Paffrath ebenfalls aus der Wohnung des Kranken auf die Straße trat, hob das Geschrei von Neuem an und die Menge verfolgte ihn bis in die Nähe von St. Maria im Kapitol. Gewiß charakteristisch für unsere Zeit und Zustände, daß vor dem Hause eines Sterbenden der gut katholische Straßenpöbel solche Rohheiten zu verüben im Stande ist.
— Karlsruhe, 13. Nov. Der Landtag des Großherzog- thums ist auf den 20. d. M. einberufen. Der Großherzog hat den Ober-Hofrichter Obkircher, den Hofgerichts-Präsidenten Hildebrandt, den Direktor des Verwaltungshofes Fecht, den Geheime- rath Muth, den Hof-Gerichtsdirektor v. Hillern, den Buchdruckereibesitzer Malsch, den Fabrikanten Dennig und den Kaufmann Hummel zu Mitgliedern der Ersten Kammer und den Ober-Hof- richter Obkircher zum Präsidenten, v. Gayling zum ersten, v. Ruedt zum zweiten Vice-Präsidenten derselben ernannt.
— Der „Presse" wird aus München, 10. Novbr., telegra- phirt: Die Kommission von Juristen, welche zur Berathung der Anerkennungsfrage des Bischof Reinkens auf Vorschlag des Kultus-Ministers von Lutz zusammengetreten ist, wird ihr Gutachten nach der Meinung zuständiger Kreise gegen die Möglichkeit der Anerkennung des Bischofs Reinkens in Bayern abgeben. Namentlich käme in dieser Beziehung das in Bayern geltende Eherecht in Betracht, das der Realisirung des altkatholischen Wunsches vor Allem im Wege stünde, da es ganz dem gemeinen kanonischen Rechte konform sei.
— Der Erzbischof von Posen hat aus Anlaß der Tempo- raliensperre einen Protest an den Oberpräsidenten gerichtet, in welchem er nach dem „Berl. Tagbl." sich darauf beruft, daß die Dotation des Erzbisthums von Gnesen und Posen auf dem Grunde eines vom Staate geschloffenen Vertrages beruht und eine theilweise Vergütigung für die vom Staate eingezogenen