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^L262.Mittwoch den 12. November.1873.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

In Gemäßheit des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betr., wird unter Aufhebung der Po­lizeivorschrift vom 6. Dezember 1872, die Bestrafung von Zu­widerhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen beim Auftreten der Hundswuth betr., für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes verordnet:

Wenn die Polizeibehörde eines Ortes bekannt gemacht hat, daß sich daselbst oder in der Nähe ein toller oder der Tollwuth verdächtiger Hund gezeigt habe, haben alle Besitzer von Hun­den solche unverzüglich bis auf weitere Verfügung der Polizei­behörde eingesperrt zu halten.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis bis 10 Thalern, im Ünvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.

Cassel am 8. Oktober 1873.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Die vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich hiermit zur Kenntniß der Kreiseingesessenen.

Hanau am 5. November 1873.

Der Landrath.

Fräulein Johanna Alb ach von hier ist als Sachver­ständige zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen verpflichtet worden.

Hanau am 7. November 1873.

Tagesschau.

— Der „Reichs- und Staats-Anzeiger" enthält: Erlaß vom 21. Oktober 1873 — betreffend den einjährig-freiwilligen Mili­tärdienst der Mediziner.

— Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober-Staatsanwalt Möli in Cassel zum Rath bei dem Ober-Appellationsgericht zu Berlin zu ernennen und den Ober- Staatsanwalt Bartels zu Marienwerder in gleicher Eigenschaft nach Cassel zu versetzen; sowie die von der großen Ausschuß­versammlung in Vereinigung mit dem Gemeinderathe zu Cassel getroffene Wahl des zeitigen Ober-Bürgermeisters Weise in Naumburg a/S. zum zweiten Bürgermeister der Stadt Cassel sür eine zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

— Dem Herrn Carl Ochsenius ist Namens des Deut­schen Reiches das Exequatur als Konsul der Republick Peru für die Provinz Hessen-Nassau mit dem Sitze in Marburg ertheilt worden.

— Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frankfurt a. M. ist unter dem 7. November 1873 ein Patent auf eine durch Modell, Zeichnung und Beschreibung dargestellte Leistenmaschine in ihrer ganzen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Be­nutzung bekannter Theile zu beschränkten, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

— Die „Berl. Trib.". schreibt in ihrer Tagesschau : Gleich­wie die preußischen Wahlen ein beredtes Zeugniß dafür abgelegt haben, daß das Land der einmal betretenen Bahn freiheitlicher

Entwickelung folgen und die Geschicke des engeren Vaterlandes in immer engeren Anschluß an die nationalen Bedürfnisse des gesammten Reiches bringen will, so hat die vor einigen Tagen im sächsischen Landtage erfolgte Abstimmung über die Frage der deutschen Rechtseinheit gezeigt, daß auch „draußen im Reich" das Eis des Particularismus allmählich zu schmelzen beginnt und die nationale Sache erfreuliche Fortschritte macht. Die erste sächsische Kammer hat sich für die große Reform ausgesprochen und die Regierung hat durch den Mund des Ministerpräsidenten von Friesen Erklärungen abgegeben, welche von den sonstigen particularistischen Anschauungen nichts ahnen ließen. Sie ver­schafften vielmehr der Rechtssphäre des Reiches volle Geltung auf einem Gebiete, aus dem alle Glieder des großen Gesammt- wesens sich einander berühren und das durch keine Reservatrechte eingeengt ist. Das ist ein bedeutungsvoller Schritt vorwärts in einer Frage, um die man lange gestritten hat. Ob dieser Um­schwung in Sachsen schon eine Wirkung des jüngsten Thron­wechsels ist, dürste schwer festzustellen sein und ist auch nicht be­sonders relevant. Wir nehmen ihn als ein gutes Vorzeichen für die Früchte der Regierung König Albert's und wünschen, daß alle Hoffnungen, die das deutsche Volk auf dieselbe setzt, sich in gleichem Maße erfüllen mögen, wie diese.

Zu gleicher Zeit ist auch im bayerischen Landtag die Sache zur Anregung gekommen, wenn auch noch nicht entschieden. Ueber das Münchener Votum darf man aber nicht im Zweifel sein, denn gerade dort ist von den reichsfreundlichen Parteien bereits mit großer Bestimmtheit ausgesprochen und entwickelt worden, daß die Erweiterung der Reichseompetenz die Landtage der Ein­zelstaaten nicht im mindesten berührte. Liegt dieser Satz erst in der Form eines regulären Votums vor, so werden sich die baye­rischen Bundesbevollmächtigten nicht mehr wie bisher der Stim­mung ihrer Bevölkerung als eines Vorwandes bedienen können und der neue Reichstag wird ein leichteres Spiel haben, als sein Vorgänger.

— Berlin, 11. Nov. Im Einverständniß mit dem Finanz-Minister soll in Preußen die von den Postanstalten aus­zuübende Kontrole darüber, ob die vom Auslande unter Band eingehenden steuerpflichtigen Zeitungen von der Interessenten bei der Steuerbehörde versteuert worden sind, in der Weise erfolgen, daß die Postanstalten am 15. eines jeden Monats von denjeni­gen Personen, welche ihnen als regelmäßige Empfänger einer unter Band eingehenden ausländischen steuerpflichtigen Zeitung bekannt sind, sich die betreffenden Steuerquittungen vorzeigen lassen. Wenn die Jnteresienten die Vorzeigung der Quittung verweigern, oder eine solche nicht vorzuzeigen vermögen, so ist zwar die Aushändigung der betreffenden Zeitungs-Nummern nicht zu beanstanden, jedoch der Steuerbehörde von dem Sachverhält­nisse Mittheilung zu machen. Auf die nicht regelmäßig im Abone- mentswege, sondern nur hin und wieder, in einzelnen Nummern, eingehenden Zeitungen wird die Kontrole nicht ausgedehnt.

— Das deutsche Reich wird sich voraussichtlich, wenn der Bundesrath den betreffenden Antrag des Reichskanzlers annimmt, auf Einladung der Vereinigten Staaten an der im Jahre 1876 zu Philadelphia stattfindenden Ausstellung betheiligen. Dieselbe umfaßt Kunst- und Industrie-Erzeugnisse, forote Produkte des Land- und Bergbaues. ®crL Tag».