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M 261

Dienstag den 1L November

1873

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

In Gemäßheit des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betr., wird unter Aufhebung der Po­lizeivorschrift vom 6. Dezember 1872, die Bestrafung von Zu­widerhandlungen gegen polizeiliche Anordnungen beim Auftreten der Hundswuth betr., für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes verordnet:

Wenn die Polizeibehörde eines Ortes bekannt gemacht hat, daß sich daselbst oder in der Nähe ein toller oder der Tollwnth verdächtiger Hund gezeigt habe, haben alle Besitzer von Hun­den solche unverzüglich bis auf weitere Verfügung der Polizei­behörde eingesperrt zu halten.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 3 bis bis 10 Thalern, im Ünvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.

Cassel am 8. Oktober 1873.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Die vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich hiermit zur Kenntniß der Kreiseingesessenen.

Hanau am 5. November 1873.

Der Landrath.

Herr I C. V i e l dahier erhielt Gestattung zur Ue­bernahme einer Unteragentur zur Vermittelung des Transports von Auswanderern nach Australien und Amerika über Hamburg mit Ausnahme von Brasilien und Peru für den Kreis Hanau.

Derselbe wirkt als Unteragent für den Hauptagenten Chr. Emil D e r s ch o w in Frankfurt a. M. und zwar für den Schiffsexpedient F. W. Wes el mann, in Firma Weselmann u. Comp. in Hamburg.

Hanau am 6. November 1873.

Tagesschau.

' DerR. u. St.-A." Nr. 265 enthält die Entbindung des General-Feldmarschalls Grafen von Roon von dem Amte eines Präsidenten des Staatsministeriums, sowie die Ernennungen des Reichskanzlers, Fürsten v. Bismarck zu demselben Amte und des Finanzministers Camphausen zum Vicepräsidenten dieses Amtes.

Das neue Eisenbahn-Betriebs-Reglement ist jetzt im Reichseisenbahnamt fix und fertig ausgearbeitet. Die Billigung der zu den Berathungen zugezogenen Delegirten deutscher Eisen­bahnen hat dasselbe nicht in allen Punkten gefunden, das Reichs- Eisenbahn-Amt wird aber trotzdem seinen Entwurf aufrecht er­halten. So wollen die Eisenbahndirektoren sich nicht dazu ver­stehen, Reisenden mit durchgehenden Billets, die in Folge ver­späteter Ankunft mit einem Zuge den weitern Anschluß verfehlen, das Fahrgeld für die ganze Strecke zurückzuerstatten und sie gra­tis mit dem nächsten Zuge zurückzufördern, wenn sie dies wün­schen. Das Eisenbahn-Amt wird aber diese Bestimmung nicht aufgeben, da nach § 44 der Reichsverfassung die Eisenbahnen verpflichtet sind, die für den durchgehenden Verkehr und die zur Herstellung ineinandergreifender Fahrpläne nöthigen Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit einzurichten und aufrecht

,zu erhalten. Die Verwaltungen könnten mithin nach dem Buch­staben des Gesetzes im Falle der Betriebsstörung sogar zum Ein­legen von Extrazügen angehalten werden. Zur erhöhten Sicher­heit des Eisenbahnbetriebs soll künftig auch bei Tage ein Signal eingerichtet werden, das die Schließung des Zuges angibt; die Sicherheitsleine soll vervollkommet und bei Courier- und Schnell­zügen die Gepäckwagen mit Eilgut vermindert werden.

Wie dasD. Wochenblatt" hört, ist in diesen Tagen der in Rio Janeiro zwischen dem Deutschen Reich und Brasi­lien abgeschlossene Postoertrag hier eingegangen. Es hat jahre­lange Arbeit gekostet, ehe alle Schwierigkeiten, welche dem Ab­schlusse des Vertrages entgegenstanden, überwunden waren und somit einem Wunsche entsprochen werden konnte, welcher auch im Schooße der Reichsvertretung Ausdruck gefunden hat.

In Betreff der deutsch-französischen Hoheitsgrenzen in den Gemeinden Avricourt, Raon les Leaux und Raon sur Plaine sind unterm 24.Z27. resp. 28./31. August d. I. von der inter­nationalen Kommission Festsetzungen getroffen worden, die Sei­tens der Vertragsmächte ratifizirt worden sind.

Bis zum 18. Oktober d. I. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 810,181,540 Mark und in Zehnmarkstücken 150,499,520 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 19. bis 25. Okt. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Darmstadt 375,000 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 2,401,750 Mark, in Hannover 1,249,550 Mark, in Frankfurt a. M. 1,475,580 Mark, in Mün­chen 897,080 Mark, in Stuttgart 605,600 Mark und in Karls­ruhe 250,760 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 25. Okt. d. J. auf 967,936,380 Mark, wovon 810,556,540 Mark in Zwanzigmarkstücken und 157,379,840 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Der Generalpostdirektor Stephan ist von der philoso­phischen Fakultät der Universität Halle honoris causa zum Dok­tor der Philisophie ernannt worden, wie das Diplom besagt: unter dem günstigen Wahrzeichen des neuen, großartig ausge­statteten, für die Leitung des deutschen Postwesens bestimmten Gebäudes und aus dem doppelten Grunde, weil er mit einzig dastehender Gewandtheit und Rastlosigkeit den Briefeverkehr des In- und Auslandes fördert und immer mehr die glückliche Zeit näher bringt, da der Raum fast aufgehoben ist und die Erfin­dungen und Empfindungen der gebildeten Völker schleunigst Ge­meingut werden; und weil er auch durch seine persönlichen Be­mühungen die entferntesten Erdstriche wissenschaftlich erschlossen hat.

Berlin, 10. Nov. Die im vorigen Jahre in Preußen abgehaltene Kirchen- und Hauskollekte zur Abhülfe der dringendsten Nothstände der evangelischen Landeskirche hat 114,160 Thaler 26 Sgr. 9 Pf. ergeben, ein Ertrag, der den bis dahin höchsten des Jahres 1868 noch um fast 10,000 Thlr. übersteigt.

Gera. Der Lehrerverein hiesiger Stadt und der Landlehrerverein der Fürstenthums Reuß-Gera ^at sich für die Nothwendigkeit der Prügelstrafe in der Schule erklärt.

Aus Posen berichtet man eine Aeußerung des Erzbischofs Ledochowski gegen den mit der Exekutionsvollstreckung beauftrag­ten Polizeisekretair, welcher zeigt, daß er bei seiner Opposition