Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis (incl. Stemvel)

Jährlich 3 Thlr.

Halbj. Thlr.1. 15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlag.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

HanmierLiyeitzn

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Ansertions, Preis

Die ispalNge Garmondzeile ob deren Raum

1 Sgr.

Die sspalt. Zeile 2 Sgr.

^§259.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

DieZspaltige Zeile 3 Sgr.

Samstag den 8. November.

1873.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." enthält: 1) Deklaration des Ar­tikel 11 der zusätzlichen Uebereinkunft vom 12. Oktober 1871 zu dem Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 zwischen Deutschland und Frankreich. Vom 8. Oktober 1873. 2) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes­rathe. Vom 3. November 1873. 3) Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Behörden des Reichs und Oesterreich-Ungarns. Vom 31. Oktober 1873.

Die allgemeine Genugthuung über den Ausfall der liberalen Wahlen hat einen herben Nachgeschmack durch den Um­stand erhalten, daß die Zahl der Centrumsmitglieder doch auch erheblich gewachsen ist. Ist nun auch die liberale Majorität ge­sichert, so kann dieselbe doch nur Erfolg haben, wenn die libe­ralen Parteien wenigstens in allen großen Fragen in der voll­sten Uebereinstimmung handlen, und die fatalen gegenseitigen Angriffe und Verdächtigungen verwandter Fractionen ein Ende haben. Die Wahl des Herrn von Benningsen zum Präsiden­ten des Abgeordnetenhauses darf als gesichert angesehen werden

Berlin, 7. November. Die öffentlichen Blätter haben, auch in neuerer Zeit, nicht selten Bekanntmachungen ge­bracht, in welchen Personen zum Wahrsagen sich erbieten. Das Wahrsagen aber, sobald es gewerbsmäßig, sei es im stehen­den Betriebe, sei es im Umherziehen, ausgeübt wird, erscheint strafbar, da es wie von dem Königlichen Ober-Tribunule in einem, Seile 242 des diesjährigen Justiz-Ministerblatts abge­druckten Urtheile unter den in demselben festgestellten Verhält­nissen anerkannt worden, als dem Aberglauben Vorschub leistend und dadurch schweres Aergerniß gebend, für einen groben Unfug zu erachten ist, mithin der Strafbestimmung im §. 360 Nr. 11 des deutschen Strafgesetzbuchs unterliegt. Die Bezirks- Regierungen sind deshalb Seitens des Ministers des Innern angewiesen worden, gegen Wahrsagerei, wenn dieselbe in dem Verwaltungsbezirke in der einen oder der anderen vorbezeichneten Art gewerbsmäßig betrieben wird, ingleichen gegen öffentliche Ankündigungen, welche ein Anerbieten zu solchem Wahrsagen enthalten und daher ebenfalls schon unter den Begriff des oben bezeichnetengroben Unfugs" fallen, auf Grund der zuvor ge­dachten strafgesetzlichen Bestimmung durch Herbeiführung des ge­setzlichen Strafverfahrens einzuschreiten. Legitimationsscheine zum gewerblichen Betriebe des Wahrsagens im Umherziehen sind nicht zu ertheilen, auch Anmeldungen zum Betriebe des Wahr­sagens als stehenden Gewerbes nicht zuzulassen.

Dem Chemiker Dr. Adalbert Wachhausen zu Wiesbaden unter dem 4. November d. I. ein Patent auf ein durch Be- schreibung nachgewiesenes Verfahren der Herstellung einer weißen Deckfarbe, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Materia- uen zu beschränken, dem Civil-Jngenieur Richard Emil Schmidt ^ Dresden unter dem 3. November d. J. ein solches auf einen Rübensaftgewinnungs-Apparat in der durch Zeichnung und Be­schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden rn Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, sowie dem Louis Bois fils in Lyon unter dem 31. Oktober 1873 ein öeâgl. auf ein durch Zeichnung und Beschreibung erläutertes Verfahren der Leuchtgas-Bereitung, ohne Jemanden in der Be­nutzung bekannter Einzelnheiten zu beschränken, auf 3 Jahre,

von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußi­schen Staats ertheilt worden.

Die Nürnberger Kaufleute und Landesproduktenhändler haben in einer Versammlung beschlossen, die bisher übliche Ver­abreichung von Weihnachts- oder Neujahrsgeschenken bei dem Umstande aufzuheben, daß die zu verabreichenden Spenden für den einzelnen Empfänger nahezu werthlos sind, in ihrer Summe aber für den Geber einen beträchtlichen Prozentsatz seines bei den heutigen Konkurrenzverhältnissen äußerst bescheidenen Nutzens ausmacht.

Trier, 2. Nov. DieMosel-Ztg." meldet, daß der Bischof von Trierinnerhalb der letzten Wochen 60 bis 70 An­stellungen von Geistlichen vollzogen hat, ohne dem Oberpräsiden­ten der Rheinprovinz nach Maßgabe der neuen Kirchengesetze davon Anzeige zu machen." Nach der bisher von den Gerichten festgehaltenen Strafbemessung jede ungesetzliche Anstellung zu 200 Thaler würde dies den Bischof 12 bis 14,000 Thaler kosten.

Posen, 6. Nov. Der gepfändete Galawagen und die Pferde des Erzbischofs Ledochowski sind vom Kreisgericht für 642 Thlr. versteigert worden; ein polnischer Kellner hat sie an­gekauft. (K. Z.)

Wien, 6. Nov. Es ist als feststehend zu betrachten, daß dem Reichsrathe die Aufnahme einer Anleihe von 100 Millio­nen effectiv, circa 120 Millionen nominell durch öffentliche Sub- scription proponirt werden wird. Die Vorlage dürfte in den nächsten Tagen dem Reichsrathe zugehen.

Wien, 6. November. Die Weltausstellung ist vom 1. Mai bis 2. November von 7,254,687 Personen besucht worden.

Metz, 3. Nov. Von jeher findet hier eine sehr groß­artige Feier des Allerheiligen- und ^Herfeetenfefteë statt. An diesen beiden vorgestern und gestern dem Andenken an die Ver­storbenen gewidmeten Festtagen zog die ganze Stadt, in tiefes Schwarz gekleidet, auf die Kirchhöfe. Auch die um Metz lie­genden Schlachtfelder waren stark besucht. An einem und dem­selben Grab konnte man Gruppen französischer und deutscher Frauen friedlich neben einander knien sehen. Leider versuchten einzelne fanatische Franzosen der rein religiösen Feier einen demon­strativen Charakter zu geben, indem sie an den Kreuzen blau- weiß-rothe Fähnchen und Schleifen befestigten. Andere entweih­ten die friedliche Stätte des Todes durch Anbringung des Wor­tesRache". Diesem Gebühren gegenüber muß das Verhalten der Metzer Bevölkerung lobend erwähnt werden, die sich bei ver­einzelten auf dem Kirchhof Chambière gemachten Versuchen, die Gräber der während der Belagerung gestorbenen französischen Soldaten mit der Trikolore zu schmücken, völlig neutral verhielt. Auf diesem, wie auf den anderen Kirchhöfen kam, trotzdem sich Tausende auf engem Raum bewegten, auch nicht die geringste Störung vor. Karlsr. Ztg.

DerMoniteur der Ar mee" veröffentlicht in seiner Num­mer vom 26. Oktober das Verzeichnis der 22 Militärdivisionen, in welche Frankreich einstweilen getheilt ist und welche von den 38 Infanteriedivisionen der aktiven Armee besetzt sind. Bemer­kenswerth ist, daß die 5. und 6. Militärdivision (Elsaß und Lothringen!) in dem Verzeichniß fehlen, obgleich die Nummern