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M 251.Mittwoch den 29. Oktober.1873.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die Herrn Ortsvorstände wollen umgehend anzeigen, ob und wie viele fingirte (erdichtete) Auswanderungen von jungen Leuten, welche noch nicht znm Militairdienst herangezogen waren, sowie von Reservisten im Laufe dieses Jahres in ihren Gemeinden etwa vorgekommen sind.
Hanau, 27. Oktbr. 1873.
Tagesschau.
— Berlin, 28. Okt. Nach §. 4 des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai d. J. ist zur Bekleidung eines geistlichen Amts u. A. die Zurücklegung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deutschen Staatsuniversität erforderlich. Unter einer solchen ist, wie der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten in einem Spezialfall erklärt hat, die Universität eines zum Deutschen Reiche gehörigen Staates zu verstehen.
— Berlin. Die feierliche Eröffnung des Berliner Rabbiner-Seminars fand am Dienstag mittels eines Actus in dem festlich decorirten großen Saale der jüdischen Ressource in der neuen Friedrichsstraße statt. Im Hintergründe des Saales erhob sich ein mit hochstämmigen Blattpflanzen umstelltes Podium, welches auf hohem Postamente die Büste des Kaisers, die gleichfalls mit Topfgewächsen bekleidete Rednerbühne und die Sitze für das Central-Comitä trug. Im Saale versammelte sich eine zahlreiche Gesellschaft, darunter die namhaftesten Vertreter jüdischer Gelehrsamkeit, die Galerien waren für die Damen bezw. für den Sängerchor reservirt. Der zum Rector des Seminars ernannte Rabbiner Dr. Hildesheimer hielt die Festrede, in derselben die Zielpunkte der neuen Anstalt darlegend. „Wir wollen keine Rabbinerfabrik gründen", sagte der Redner u. A., „das ganze jüdische Volk soll an unserem Streben theilnehmen, die Wissenschaft soll sich verallgemeinern. Unsere Aufgabe ist die Theil- nahme an der nationalen modernen Wissenschaft.
— Die Vereine mit clericalen Tendenzen bilden, wie man begreifen wird, den Gegenstand lebhafter Beachtung Seitens der Staatsregierung. Bei Verfolgung der hier in Betracht kommenden Agitation hat sich jetzt ergeben, daß die Jesuiten in Frankreich und England gegenwärtig damit beschäftigt sind, die bestehenden Vereine „zum hl. Herzen unter einander in Verbindung zu bringen und auf diese Weise ein internationales Mittel zu gewinnen, um den Fanatismus der unteren Volksklassen aller Länder Europas dauernd in Bewegung zu erhalten. Es scheint, daß man über diese seltsame Agitation sehr merkwürdige Aufschlüsse erlangt hat, an deren Hand man einem weiteren Umsichgreifen dieser gefährlichen Machination wirksam entgegen treten kann.
(Trib.)
— Die Apotheker-Gewerbe-Frage wird, der „Trib." zufolge, nach den allgemeinen Erwartungen der betreffenden Kreise durch die Reichsgesetzgebung nun endlich auch ihre Erledigung finden. Die Ausnahmsstellung der letzteren gegenüber den Bestimmungen der Gewerbeordnung, welchen die Apotheker in vielfacher Begehung unterworfen sind, führen zu Uebelstünden, welche auf die Dauer unerträglich erscheinen; namentlich seitdem den Droguerie- waarenhändlern eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes gestattet ist, so daß ihnen im Volke der Name „wilder Apotheker" beige- ‘
legt ist. Dem Reichskanzleramte liegen zahlreiche Eingaben zu Gunsten einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung vor, und es verlautet, daß bereits die ersten Schritte durch Anhörung von Sachverständigen gethan sind, um eine gesetzliche Regelung der in Frage kommenden Angelegenheit anzubahnen.
— Köln, 27. Oktbr. Von der Correctionskammer des Landgerichts wurde heute gegen den Erzbischof Melchers wegen gesetzwidriger Anstellung von Geistlichen in 6 Fällen in contumaciam verhandelt. Der Staatsanwalt beantragte in jedem s.alle Verurtheiiung in 500 Thaler eventuell 4 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf je 200 Thaler eventuell 2 Monate Gefängniß.
— Münster, 25. Oktbr. Die „Wests. Prov.-Ztg. veröffentlicht nachstehende, von 22 Provinziallandtags-DeputirteN au den Kaiser abgesandte Dankadresse: Ew. Majestät Worte in dem an Se. Heiligkeit den Papst gerichteten Schreiben vom 3. September d. Js. haben wie in allen deutschen Gauen, auch in unserem Westphalenlande einen begeisterten Widerhall gefunden. Auch bei uns wirkt „eine politische Partei, welche den in Preußen seit Jahrhunderten bestehenden konfessionellen Frieden durch staatsfeindliche Umtriebe zu stören sucht." Aber die große Mehrzahl der Bevölkerung in Stadt und Land steht entschieden diesen Tendenzen gegenüber und dankt Ew. Majestät von ganzem Herzen für die auf wälsche Anmaßung ertheilte wuchtige deutsche Antwort, aus welcher der befreiende Geist des wahren Christenthums hervorleuchtet. Möge der allmächtige Gott dem deutschen Vaterlande in Ew. Kaiserlichen Majestät noch lange den tapfern Schirmherrn des Friedens im Innern und nach Außen hin erhalten. Allerhöchstdieselben werden den Kern der westphälischen Bevölkerung stets bereit finden, unter Hochhaltung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit für die Rechte des Staates mit Nachdruck einzutreten, wenn kirchliche Anmaßung sie auf politischem Gebiete anzutasten wagt.
— München, 26. Okt. Das Staats-Ministerium des Innern hat, dem „Korr. v. u. f. D." zufolge, unterm 21. d. M. bei der großen Bedeutung, welche der strengen Durchführung des Verbotes (§. 360 Ziff. 1 des Reichs-Strafgesetzbuches) der unbefugten Aufnahme und Veröffentlichung von Festungsriffen oder solchen einzelner Festungswerke beizulegen ist, sämmtliche Polizei- stellen und Behörden zu dessen sorgfältigem Vollzüge im Allgemeinen und namentlich zu einer fortgesetzten, jene Bestimmung im Auge behaltenden Ueberwachung des Buch- und Kartenhandels, gegebenen Falles zur Veranlassung strafrechtlicher Einschrei- tung angewiesen. Die erforderliche Erlaubniß zur Aufnahme solcher Riffe kann nur durch das Kriegs-Ministerium erlangt werden.
— Stuttgart, 23. Oktbr. In dem Prozeß J^Süßkind u. Komp, contra Stadtgemeinde Stuttgart über die Schadensersatz-Pflicht der Gemeinde wegen der im Süßkind'schen Laden im März verübten Plünderung wurde die Stadtgemeinde durch Urtheil der Civilkammer des k. Kreisgerichtshofs zum Ersatz des Schadens (vorbehaltlich dessen Liquidation) verpflichtet. Es steht übrigens der Stadtgemeinde das Recht der Berufung an das Obertribunal zu.
— Leipzig, 25. Oktbr. Die Sitzungen der allgemeinen Vereinigung der deutschen Arbeitgeber sind heute Nachmittag ge-