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M 245. Mittwoch den 22. Oktober. 1873.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Da im Sommer 1874 das Mandat der Abgeordneten der Städte und Landgemeinden für den Kreistag abläuft, so muß die Neuwahl schon jetzt in Gemäßheit des § 20 der Verordnung vom 9. September 1867 (— Amtsblatt pro 1867 Seite 763 —) vorbereitet werden.
Die städtischen Abgeordneten sind von den Gemeindebehörden —. (Bürgermeister, Stadtrath, große Ausschußversammlung) — aus der Zahl der Mitglieder dieser Kollegien zu wählen, und zwar 4 Abgeordnete für Hanau, 2 für Bockenheim, 1 für Windecken. Die Zahl der Stellvertreter ist gleich stark.
Die Wahl der Abgeordneten für die Landgemeinden geschieht durch die Orts-Wähler der einzelnen Gemeinden, und durch die Besitzer solcher Güter, welche nicht zum Gemeindeverband gehören und nicht im Stande der großen Grundbesitzer vertreten sind. Die Gemeinde-Behörden — (Bürgermeister, Gemeinderath, große Ausschuß-Versammlung) — wählen je einen Ortswähler aus ihrer Mitte.
Für das Verfahren bei allen Wahlen sind die Vorschriften des Reglements vom 22. Juni 1842 (Gesetz-Sammlung pro 1842, Seite 213) maßgebend. Insbesondere müssen die beiden jüngsten Mitglieder der Wahl-Versammlung die Stimmzettel austheilen, dieselben verdeckt einsammeln und zusammen mit dem Vorsitzenden eröffnen. Es muß eine absolute Majorität vorhanden sein, event, erfolgt engere Wahl in der vorigen Form. Ueber den Hergang der Wahl ist ein genaues Protokoll aufzunehmen und von den Anwesenden zu unterzeichnen.
Die Wahlverhandlungen ersuche ich ergebenft bis zum 1. Januar 1874 hierher einzusenden.
Hanau am 18. Oktober 1873.
Der Lgndrath: Schrötter.
Tagesschau.
— Die Empfangsberichte über die Reise Kaiser Wilhelm's erwähnen des bemerkenswerthen Umstandes, daß bei der Ankunft des kaiserlichen Zuges in St. Pölten auch der dortige Bischof mit dem Domcapitel sich zur Begrüßung auf dem Bahnhof eingefunden hatte und die Hand des deutschen Kaisers drückte, — dieselbe Hand, welche soeben erst den vernichtenden Brief an den Papst geschrieben hatte. Wir wollen die Folgerungen aus diesem Factum unseren Ultramontanen überlassen und nur aus dem jubelnden Empfange, den die Wiener Bevölkerung dem Kaiser bereitete, den Schluß ziehen, daß sie in ihm den Fürsten des Friedens erkannte, nicht allein äußern Frieden gegenüber, sondern auch in Bezug auf die streitbare Kirche. Daß es nicht allein die Weltausstellung war, welche unseren greisen Monarchen nach Wien geführt, wird kaum noch besonders bemerkt zu werden brauchen, und wenn noch irgend ein Zweifel in dieser Hinsicht bestand, so hat die „Wiener Abendpost" ihn genommen, dies Organ, welches mit seinem halbofficiellen Charakter in internationalen Dingen von jeher eine außerordentliche Reserve bewahrt und nie die Themata der auswärtigen Politik zu behandeln pflegt, es sei denn, daß die Interessen der österreichischen Regierung es unmittelbar erforderten. Die „Abendpost" hat sich nicht begnügt, den Besuch Kaiser Wilhelm's als einen fürstlichen Ausstellungsbesuch zu behandeln, sondern sich zu der sehr vernehmlichen Er- *
klärung veranlaßt gesehen, daß, wenn diesem Besuche auch die politischen Zwecke fehlten, politische Consequenzen doch naturgemäß mit ihm verbunden seien. — Die der Wiener Reise unseres Kaisers unmittelbar vorhergehende Veröffentlichung des Briefwechsels mit dem Papste, der also unwillkürlich der warmen Begrüßung als Folie diente, zeigt deutlich, daß die Politik Oesterreichs die gleichen Brennpunkte hat, wie die deutsche, und wenn das Organ der Regierung unter solchen Umständen erklärt, daß eine „große Völkerverbindung" als Pfand des europäischen Friedens entstanden sei, daß man sich „offenen Blickes für die Thatsachen und die Ansprüche des Jahrhunderts aller Vorurtheile entäußert habe", so ist solche Sprache, durch keine Wallung des Augenblicks, sondern durch reifliche Ueberlegung veranlaßt, wohl geeignet, auch dem Verblendetsten die Augen zu öffnen. — Oesterreichs Herrscher hat durch die Aufhebung des Concordats bewiesen, daß er einen Blick für die Bedürfnisse seiner Zeit hat, und wenn der Conflict mit der Curie in allen seinen Consequenzen auch gegen manche alte Tradition des österreichischen Kaiserhauses verstoßen mag, so wird man nach diesen Erklärungen doch die Illusion schwinden lassen müssen, daß durch die deutsche Kirchen - Politik das Band zwischen beiden Reichen auch nur im Mindesten gelockert werden könnte. W
■— Der „R. u. St. Anz." enthält: Landtags-Abschied für die im Jahre 1871 zum 20. Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände des Königreichs Preußen. Vom 15. September 1873.
— Nach dem „Schw. Merk." gewinnt der Wiedereintritt Bismarck's in das preußische Ministerium als Staatskanzler oder in anderer Form an Wahrscheinlichkeit, zumal Roon auf seinem Rücktritt besteht. Ein Vicepräsident des Ministeriums, als welcher mehrfach in den Blättern Camphausen bezeichnet wurde, würde dem Kanzler die Last der laufenden Geschäfte ab- nchmen, während diesem der nöthige Einfluß auf die preußische Verwaltung verbliebe, und, was die Hauptsache, die obere Leitung der preußischen und deutschen Dinge wieder in einer Hand vereinigt würde. Die Sache wird wohl bald zur Klarheit gelangen.
— Dem Dr. Stüber zu Stuttgart ist unter dem 18. Oktober 1873 ein Patent auf ein Verfahren, die Bestandtheile von Syrupen resp. Melassen von einander zu trennen, wie dasselbe in der vorgelegten Beschreibung erläutert ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Dem Maschinenbau-Verein zu Chemnitz, vormals C. F. Schellenberg, ist unter dem 17. Oktober 1873 ein Patent auf einen Bewegungsmechanismus an Spinnstühlen zur Erzeugung eines kurzen Rücklaufes beim Nachdraht in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Nicht unwichtig und wahrscheinlich auch lehrrreich für unsere Regierung wird es sein, das Verhalten der Schweizer Regierung gegenüber dem ultramontanen Clerus zu beobachten. Die letztere hatte sich bekanntlich gezwungen gesehen, in dem einen Canton Jura nicht weniger als 76 Geistliche abzusetzen, und