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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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JE 237.Montag den 13. Oktober.1873.

Tagesschau.

Der R. u. St.-Anz." enthält: 1) Gesetz, betreffend die Kontrole des Landeshaushalts in Elsaß-Lothringen für das Jahr 1873. Vom 6. Oktober 1873. 2) Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Kriegsleistungen, vom 13. Juni 1873, in Elsaß-Lothringen. Vom 6. Oktober 1873.

Berlin, 11. Oktober. Es ist in neuester Zeit hin und wieder in Zeitungsartikeln über den Mangel an kleineren Zahlungsmittteln, namentlich an Silbercourant Klage geführt und namentlich angeführt worden, daß größere Banknoten, z. B. Hundertthalerscheine, gar nicht umzuwechseln seien. Diese Klagen scheinen mehr aus unbegründeter Besorgniß vor den möglichen Folgen der neuerdings getroffenen Anordnungen her­vorzugehen, wonach einzelne alte preußische Silbermünzen ein­gezogen und einzelne den Verkehr belästigende fremde Silber­münzen bei den öffentlichen Kaffen nicht mehr angenommen werden sollen, als daß der gerügte Mangel in der That irgend­wo thatsächlich sich gezeigt hätte. Wenigstens würde es in Je- dermannes liegen, diesem Mangel unverzüglich abzuhelfen, da die Preußische Bank bekanntlich verpflichtet ist, bei der Haupt- bank-Kasse zu Berlin zu jeder Zeit, bei den Provinzial-Bank- Komptoiren aber, soweit es deren jedesmalige Baarbestände und Geldbedürfnisse gestatten, ihre Noten gegen baares Geld einzu- lösen, und dieser Verpflichtung stets auf das Bereitwilligste nachgekommen ist.

Gerüchte über eine Ministerkrisis eilen auch der bevor­stehenden Landtagssession vorauf. Der Gesundheitszustand des Grafen Roon macht dessen Verbleiben auf dem Posten eines preuß. Ministerpräsidenten immer unwahrscbeinlicher. Der Rück­tritt des Grafen Roon wird ernstlich erwogen und über den Nachfolger bereits verhandelt. Man nennt in erster Reihe den jetzigen Finanzminister Camphausen. Dies wäre freilich mehr als ein bloßer Personenwechsel, denn bekanntlich gehört Herr Camphausen einer ausgesprochenen, wenn auch nicht vorgeschritte­nen liberalen Richtung an, zu welcher sich Graf Roon bekannt­lich fast in strictem Widerspruche befand. Im Lande sind be­reits die Gerüchte über Camphausen's Berufung mit großer Sym­pathie aufgenommen worden. (Trip.)

Der letzte Krieg, welcher mit seinen großartigen Erfol­gen nun schon der Geschichte angehört, fordert gleichwohl jetzt noch manches Opfer. Namentlich stellen sich bei manchen Com- battanten Symptome ein, welche auf starke Affection der Ath- mungsorgane hindeuten. Es hat sich dies mehrfach bei jungen Offizieren gezeigt. Diesem Umstande gegenüber wird als eine sehr wohlthätige Einrichtung die Herstellung eines Zufluchtsortes am Genfer See empfunden, wo den betreffenden Offizieren auf ihren Antrag kostenfreie Aufnahme und Verpflegung gewährt wird. Das betreffende Pensionat ist namentlich in letzter Zeit vielfach in Anspruch genommen worden. Selbstverständlich wer­den den betreffenden Offizieren auch alle wünschenswerthen Er­leichterungen für die Reise gewährt.

Bis zum 20. September d. I. sind in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 798,222,760 Mark und in Zehnmarkstücken 126,690,480 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 21. bis 27. Sept, sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 387,060 Mark, in Hannover

838,700 Mark, in Frankfurt a. M. 3,113,400 Mark, in München 1,333,620 Mark, in Stuttgart 784,500 Mark, und in Darmstadt 324,600 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 1,898,060 Mark, in Hannover 850,280 Mark, in Mün­chen 226,830 Mark und in Karlsruhe 401,480 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 27. Sept. d. J. auf 935,017,810Mark, wovon 805,004,680 Mark in Zwanzigmarkstücken und 130,067,130 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

München 9. Oktbr. Nach einer heute erschienenen Regierungsentschließung werden wegen Ausbruch der Rinderpest in Obertrumm, bei Salzburg, als Eintrittsorte zur Vornahme der Desinfektion für die Personen, deren Beschäftigung eine Be­rührung mit Vieh mit sich bringt, festgesetzt: Burghausen, Bahn­hof Freilassing, Salzburghofen (Saalbrücke), Laufen, Tittmoning, Schellenberg, Schwarzenbach und Melleck. Die Desinfektion der mit der Bahn nach Bayern reisenden Personen findet in Frei­lassing statt, weßhalb diese Personen in Freilassing den Zug zu verlassen und sich der Desinfektion in der dortigen Desinfektions­hütte zu unterwerfen haben.

München, 10. Oktober. Der seitherige Ministerial- Rath im Kultus-Ministerium von Hermann ist an Stelle des verstorbenen Freiherrn von Lerchenfeld zum Präsidenten der Kreisregierung von Oberfranken ernannt warben.

Wie dieAllg. Ztg." mittheilt, stellt ein Erlaß des Kultus-Ministeriums, dd. 4. d. M., den Diözesan-Bischöfen, den vorhandenen Priestermangel ins Auge fassend, die Bewilligung in Aussicht: einzelne Mitglieder der Kongregation der Redemp­toristen nach ihrem Austritt aus dem bisherigen Verband in der Seelsorge verwenden zu dürfen. Diese Bewilligung erfolgt je- folgt jedoch nur auf jeweiliges Ansuchen von Fall zu Fall durch das Kultus-Ministerium. Der Petent hat durch Vorlegung der päpstlichen Dispensurkunde den Nachweis zu liefern, daß er aus feinem bisherigen Ordensverbande vollständig entlassen und fortan ausschließlich und in allen Beziehungen der Jurisdiktion, Leitung und Aufsicht des Diözesan-Bischofs unterstellt ist. Ehemalige Mitglieder dieser Genossenschaft dürfen sodann nicht an ihren bisherigen Kongregrationsstationen, auch nicht mehrere zugleich an einem und demselben Orte Verwendung finden. Die Abhal­tung von Missionen und geistlichen Exercitien ist ihnen verboten, und der Erfolg jeder Bewerbung um Verleihung von Pfarr- oder selbständigen Predigerstellen, sowie von selbständigen mit pfarrlichen Rechten bekleideten Seelsorgerstellen bleibt für sie von dem befriedigenden Bestehen der vorgeschriebenen Konkursprüfung abhängig. Uebrigens können nur solche ehemalige Kongregations­mitglieder die Bewilligung zur Verwendung in der Seelsorge erhalten, welche zur Zeit des Erlasses der Bundesrathsverord­nung vom 20. Mai 1873 die bayerische Staatsangehörigkeit be­sessen haben. Werden die angeführten Bedingungen außer Acht gelassen, oder gibt das Verhalten der Betheiligten zu einer be­gründeten Beanstandung Anlaß, so kommen die Bestimmungen des Reichsgesetzes (dd. 4. Juli 1872) und die hierzu ergangenen Vollzugsverordnungen ihrem vollen Umfange nach auf die ehe­maligen Kongregationsmitglieder zur Anwendung.

Dortmund, 10. Oktbr. Der heutigen Provinzialver­sammlung der Wstphälischen Altkatholiken ging ein Gottesdienst