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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

^230.

Samstag den 4. Oktober.

Insertions, Preis:

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1873.

Nachrichten

für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißenfels und Ettlingen einge­stellt zu werden wünschen.

1. Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen wollen, zu Unteroffizieren für die Infanterie des stehenden Heeres heranzubilden.

2. Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche mili- tairische Ausbildung und Unterricht in alle Dem erhalten was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevor­zugteren Stellen des Unteroffizierstandes, als Feldwebel rc. zu erlangen und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen An­stellung im Militair-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahl­meister rc. resp, als Civil-Beamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienst­schreiben, militairische Rechnungsführung, Geschichte, Geo­graphie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Voltigiren, Bajonetfechten und Schwimmen.

3. Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich gibt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförde­rung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß deè Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits auf den Unteroffizier-Schulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ih­rem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Un­teroffizierstellen.

4. In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die resp. Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter sollen die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberweisung zu ei­nem bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksich­tigt werden. Die aus dem Königreich Sachsen, demGroß- herzogthum Mecklenburg, dem Herzogthum Braunschweig gebürtigen Freiwilligen werden ihren heimathlichen Kontin­genten überwiesen, sofern dies ihren Wünschen entspricht.

5. Die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen stehen wie jeder andere Soldat des stehenden Herres unter den militäri­schen Gesetzen.

6. Der in die Unteroffizier-Schule Einzustellende muß wenig­stens 17 Jahr alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende muß mindestens 1 M. 58 Cm. groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen Gebre­chen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krank­heiten sein, auch nach Maßgabe seines Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht ge­währt, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffi­zier-Schule vollkommen felddienstbrauchbar zu werden.

7. Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deut­sche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben kön­nen und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbe­nannten Zahlen kennen.

8. Bei seinem Eintritt in die Unteroffizier-Schule muß er sich dazu verpflichten, außer der gesetzlichen dreijährigen Dienst­zeit, für jedes Jahr des Aufenthaltes in der Unteroffizier- Schule zwei Jahre im stehenden Heere zu dienen, wobei die Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule ebenso in Anrechnung kommt, wie bei der späteren Versorgung.

9. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zum Ankauf der nöthigen Utensilien zur Reinigung der Armatur und Bekleidung ver­sehen sein.

10. Wer in eine der Unteroffizier-Schulen eintreten will, mel­det sich persönlich bei dem Landwehr-Bezirks-Kommando seiner Heimath oder bei einem der Kommando's der Un­teroffizier-Schulen in Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißen­fels oder Ettlingen. Es sind dabei folgende Papiere zur Stelle zu bringen:

a) der Geburts- resp. Taufschein,

b) Führungs-Atteste seiner Ortsobrigkeit und seines Lehr- oder Brodherrn,

c) die Zustimmnng seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die Unteroffizier-Schule, beglaubigt durch die Ortsbehörde.

Dieselbe kann auch durch die mündliche pro­tokollarische Erklärung dieser Personen beim Land­wehr-Bezirks-Kommando, resp, bei dem Kommandeur der betreffenden Unteroffizier-Schule ersetzt werden.

11. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so erhält der Freiwillige eine baldige vorläufige Benachrichtigung über Annahme oder Nichtannahme, demnächst die definitive Ent­scheidung oder die Einberufung.

12. Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schu­len findet alljährlich zweimal und zwar bei den Unteroffi­zier-Schulen Potsdam, Bieberich und Weißenfels im Mo­nat Oktober, bei den Unteroffizier-Schulen Jülich und Ett­lingen im Monat April statt.

Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden konnte, darf bei entstehenden Vakanzen in die Unteroffizier- Schule Potsdam, Bieberich und Weißenfels bis ultimo De­zember, in die Unteroffizier-Schule Jülich und Ertlingen bis ultimo Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß der­selbe dann noch allen Aufnahme-Bedingungen genügt.

13. Die Freiwilligen sind verpflichtet, ihre Anmeldungen so­fort zurückzuziehen, wenn sie den Wunsch, eingestellt zu werden, aufgeben.

Berlin, 9. August 1873.

Kriegs-Ministerium.

v. Kamele.

Bekanntmachung, die Ackerbauschule zu Friedberg betreffend. Der Unterricht in unserer Anstalt beginnt in zwei Abthei-