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^227.

Mittwoch den 1. Oktober.

1873.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.

Der Ackermann Johannes Habermann 17r und Fa­milie ans Hüttengesäß hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nach­gesucht.

Hanau am 24. September 1873.

Der Taglöhner Konrad Faust und Familie aus Hütten­gesäß hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen­verbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 24. September 1873.

Bewerber um die erledigten (3. und 4.) Schulstellen in Windecken, mit welchen ein Einkommen von vorläufig 300 bis 350 Thlr. und Wohnung verbunden ist, werden zur Einreichung ihrer Meldungsgesnche veranlaßt.

Hanan am 25. September 1873.

Tagesschau.

Die Abreise des Kaisers von Baden-Baden nach Wien ist noch nicht festgesetzt, doch gilt es fraglich, daß damit bis zum 15. Oktober gewartet werden möchte; wahrscheinlich wird der Kaiser sich schon am 9. d. M. nach Wien begeben. Fürst Bismarck wird ihn nicht dahin begleiten, da derselbe nach dem Rath seiner Aerzte so lange wie möglich durch ländliche Ruhe Kräftigung zu erlangen suchen wird. Ende Oktober kehrt der Hof nach Berlin zurück; auch Fürst Bismarck dürfte dann seine hiesige Thätigkeit wieder aufnehmen.

Die Uebereinstimmung, welche zwischen den Cabinetteu des deutschen Kaisers und des Königs von Italien durch die Anwesenheit des Letzteren in Berlin erzielt worden ist, läßt, wie man in diplomatischen Kreisen versichert, nichts zu wünschen übrig. Es hätte, so hört man, gar keiner schriftlichen Ab­machungen bedurft; die Stellung, welche die beiden Regierungen in allen großen europäischen Fragen einzunehmen haben würden, ergäbe sich naturgemäß aus der Uebereinstimmung der Ansichten. Man glaubte sich übrigens der Zustimmung Oesterreichs zu letz­teren versichert halten zu dürfen. Es heißt Oesterreich habe fürs Erste aus bestimmte Vereinbarungen bezüglich der Stellung der drei Regierungen gegenüber dem eventuellen Bourbonenkö- nigthum in Frankreich hinwirken wollen. (Tru.)

Berlin, 30. Sept. Zum Besuch der vereinigten Artillerie- und Ingenieur-Schule pro 1873/74 sind 254 Artil­lerie- und Ingenieur-Offiziere kommandirt worden; dieselben sind bereits hier eingetroffen.

Dem Posamentier Aug. Wilhelm Handwerck zu Grimma ist unter dem 26. Sept. 1873 ein Patent auf ein Verfahren der Drillirung von Fransen, soweit dasselbe nach der vorgelegten Beschreibung als neu und eigenthümlich anerkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Auf Grund des §. 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger-Corps vom 8. Januar d. I. werden wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten bei den Königlichen Regierungen zu Danzig, Potsdam, Frank­

furt, Stettin, Stralsund, Liegnitz, Magdeburg, Merseburg, Schleswig und Köln bis auf Weiteres neue Notirungen forstver­sorgungsberechtigter Jäger der Klasse A. I. insoweit ausgeschlossen, daß bei den genannten Regierungen nur die Meldungen solcher im laufenden Kalenderjahre den Forstversorgungsschein erhalten­der Jäger angenommen werden dürfen, welcke in dem Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei welchen sie sich mel­den, zur Zeit des Empfanges des Forstversorgungsscheines im Königlichen Forstdienste bereits beschäftigt sind. Gegenwärtig ist dagegen die Zahl der Anwärter sehr gering in der Provinz Hannover und in den Regierungsbezirken Minden, Cassel, Wies­baden, Düsseldorf und Aachen. <R. u. st. A.)

Es ist wiederholt der Fall vorgekommen, daß deutsche Auswanderer, welche sich in Chile niederzulassen beabsichtigen, beim Umwechseln ihrer Baarschaft im Einschiffungshafen von kleine­ren Wechslern Gold- und Silbermünzen der verschiedenen süd­amerikanischen Republiken re. von meist sehr alter und nicht mehr gangbarer Prägung, auf die Zusicherung ihrer Vollwichtigkeit und Coursfähigkeit in Tausch genommen und dadurch die em­pfindlichsten Verluste erlitten haben. Die Uebervortheilung ist sogar so weit gegangen, daß den Auswanderern chilenische Gold­münzen, die vor der Zeit ihrer (im Jahre 1859 erfolgten) Ein­ziehung 171/4 Pesos Werth hatten, für 20 Pesos chilenischer Währung in Anrechnung gebracht worden sind. Die Möglichkeit der Verfolgung eines Ersatz-Anspruchs wegen der erlittenen Ein­buße war in der Regel schon deshalb ausgeschlossen, weil den Beschädigten die Adressen der betreffenden Wechsler nicht im Ge­dächtnisse geblieben waren.

Die nach Chile sich wendenden Auswanderer werden gut thun, ausschließlich die nachstehend unter Angabe ihres Werthes nach chilenischer Währung aufgeführten Münzsorten anzunehmen: 1) englische Goldmünzen von 1 Pfund Sterling = 5 Pesos chilenisch, 2) französische Goldmünzen von 20 Francs = 4 Pe­sos chilenisch, 3) italienische Goldmünzen von 20 Lire = 4 Pe­sos chilenisch, 4) chilenische Goldmünzen â 10 Pesos, 5 Pesos, 2 und 1 Pesos, Prägung von 1860 an, mit der Wappenum­schriftIgualdat ante la lei", 5) chilenische Silbermünzen â 1 Peso, Prägung von 1860 an, mit der WappenumschriftPor la razono la fuerza, 6) peruanische Sol's, 1 Peso Werth, Prä­gung von 1869 an, mit der WappenumschriftFirme i feliz por la union. .

München, 29. Sept. Wie dieA. Postztg.^ mitthèilt, ist einHirtenbrief der in Eichstädt versammelt gewesenen Erz­bischöfe und Bischöfe Bayerns über die Simultan-Schulen" er­schienen, der, anknüpfend an die jüngste Schulverordnung, die bayerischen Katholiken ermahnt:daß sie mit allen gesetzlichen Mitteln für die Bewahrung ihrer katholischen Schule eintreten und sich gegen die Umwandlung derselben in gemischte verwah­ren sollen." Der Hirtenbrief weist hin auf die Nachtheile der Simultan-Schule: dieselbe wirke nachtheilig auf das frieduche Zusammenleben von Katholiken und beeinträchtige me erziehliche Seite der Schule, wie sie nicht minder den Abfall vom positiven Christenthum befördere.

In Freiburg wird eine Geflügelanstalt errichtet, welche den flweck hat, bessere und nutzbringendere Gänse, Enten und Hühner zu züchten und unter Bauern der Umgegend zu