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^219.
Montag den 22. September.
1873.
Bekanntmachung.
Die Polizei-Verordnung vom 9. Juli 1869, die Einführung der Hundemaulkörbe in Bockenheim betreffend, wird bis zum 1. Mai 1874 dahin außer Kraft gesetzt, daß während dieser Zeit nur die bösartigen, sowie diejenigen Hunde mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sein müssen, welche zum Ziehen oder zum Treiben von Schlachtvieh verwendet werden.
Frankfurt a. M. den 15. September 1873.
Der Polizei-Präsident Hergenhahn.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 18. September 1873.
________________Der Laudrath: Schrötter.__________________ Tagesschau.
— Berlin, 17. Sept. Auf militärischem Gebiete ist bekanntlich dem Eisenbahnwesen in der letzten Zeit ein ganz besonderes Interesse zugewendet worden und zwar ist (abgesehen von den neu errichteten Eisenbahnbataillonen, die jetzt vollständig in diesem Dienstzweige ausgebildet und zur Herstellung staatlicher Bahnstrecken mit verwendet werden) wie bereits früher mitgetheilt, Seitens des großen Generalstabes der Armee angeordnet worden, daß alljährlich höhere Offiziere des Generalstabes die sämmtlichen Bahnstrecken und das vorhandene Personal und Material auf Quantität und Qualität einer Prüfung unterziehen sollen. Die in diesem Sommer nach dieser Richtung hin vorgenommene Untersuchung hat nach den „Deutschen Nachrichten" ergeben, daß die deutschen Eisenbahnlinien, für den Fall einer regelmäßigen, nicht beschleunigten Mobilmachung genügend Eisen- bahn-Waggons dritter Klasse besitzen, um sämmtliche Truppen von nun an in diesen Wagen und nicht in Gepäck- und offenen Wagen befördern zu können. Man hat dabei fünf Mann Linientruppen, respektive vier Mann Gardetruppen für je eine Bauk des -Wagens gerechnet. Ebenso hat die Untersuchung gezeigt, daß die Eisenbahnen über ein ausreichendes Unterbeamtenpersonal an Heizern, Schaffnern u. s. w. verfügen, so daß von jetzt an die alljährlich stattfindenden Kommandirungen von Unteroffizieren zur Erlernung des Eisenbahndienstes in Wegfall kommen sollen. Endlich hat sich die Enquete auch noch auf das Anlegen von permanenten Verpflegungsstationen erstreckt und man ist dahin übereingekommen, solche an den wichtigsten Kreuzungspunkten bereits im Frieden herzustellen, eine Maßregel, die schon an mehreren größeren Bahnstationen wie Leipzig, Halle re ausgeführt ist. Augsb. Abdztg.
— Berlin, 20. Sept. Die „Spen. Ztg." theilt mit, daß die landesherrliche Anerkennung Reinken's als altkatholischer Bischof erfolgt sei. Die königliche Anerkennungsurkunde werde unmittelbar nach der Vereidigung demselben eingehändigt werden.
— Die in der Presse enthaltenen Mittheilungen über die Bedingungen, unter welchen kommunalen Korporationen Darlehne ans dem Reichs-Jnvalidenfonds bisher gewährt oder in Aussicht gestellt sind, haben das Mißverständniß veranläßt, daß unter gleichen Bedingungen aus jenem Fonds auch Darlehne au Private gegen hypothekarische Sicherstellung gewährt würden. Um dieses Mißverständniß zu beseitigen, genügt es daran zu erinnern, ■
daß nach dem Gesetze, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds vom 23. Mai d. J. (Reichs-Gesetzblatt Seite 117) eine Anlegung der Gelder desselben auf Hypothek überhaupt nicht erfolgen darf.
— Bemerkenswerth ist die Abfertigung, welche das auswärtige Amt des Reichs dem Lamarmora'schen Pamphlet in der Nummer des Preußischen Volksblatts vom 18. d. M. hat zu Theil werden lassen durch die Erklärung, daß es gar keinen Werth auf dasselbe legt und es so wenig beachtet, wie die früheren Enthüllungen eines Gramont und Chaudordy. Auf die Verhältnisse und Beziehungen des deutschen zum römischen Ca- binet habe die Schrift ersichtlich auch nicht den geringsten Einfluß. Diese officiöse Erklärung sagt zwar nichts Neues, doch ist das, was sie sagt, wenigstens zeitgemäß.
— Bis zum 30. August d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 747,024,020 Mark und in Zehnmarkstücken 126,690,480 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 31. bis 6. Aug. d. I. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,159,320 Mark, in Hannover 2,213,660 Mark, in Frankfurt a. M. 3,557,360 Mark, in München 2,226,240 Mark, in Dresden 1,496,040 Mark, in Stuttgart 1,004,400 Mark, in Karlsruhe 475,500 Mark und in Darmstadt 436,240 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 6. Sept, d. Js. auf 891,283,260 Mark, wovon 764,592,780 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,690,480 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Kaiserslautern, 19. Sept. Der hiesige Stadtrath hat auf Grund der Königlichen Verordnung vom 29. v. Mts. beschlossen, die konfessionellen Volksschulen in konfessionell gemischte umzuwandeln. Am nächsten Mittwoch findet zur definitiven Beschlußfassung hierüber eine Bürgerversammlung statt.
— Aus Bayern, 19. Sept. Die Hinrichtung der beiden Mörder Marchner in Amberg erfolgte am 18. Sept, früh 8 Uhr und starben beide ruhig und gefaßt. Es ist hiermit das fünfte Todesurtheil unter Ludwig II. Regierung zum Vollzug gekommen.
— Die berl. „Trib." schreibt in ihrer Tagesschau: Die Aufmerksamkeit der Politiker aller Länder ist in diesen Tagen wiederum einmal auf die kleine Schweiz gerichtet gewesen, in welcher sich soeben ein namentlich für Deutschland höchst interessanter Prozeß vollzogen hat. Der höchste Gerichtshof des Can- ton's Bern hat die Amtsentsetzung von 69 renitenten katholischen Pfarrern des Jura ausgesprochen, welche gegen die im Januar d. J. erfolgte Enthebung des Bischofs Lachat mit dem Bemerken protestirt hatten, daß dieselbe rechtsunverbindlich sei und sie nach wie vor mit Lachat, als mit ihrem Bischof in Verbindung bleiben würden. Der oberste Gerichtshof des Landes hat auf diesen rebellischen Widerspruch einfach mit der Entziehung der Aemter und der Verurt Heilung in die Kosten geantwortet und die betreffenden Geistlichen auch so lange unfähig erklärt, im Canton Bern eine Pfarrstelle zu bekleiden, bis sie ihre Protestation gegen den Diöcesanbeschluß in Sachen des Bischoss Lachat zurückgezogen haben..— Wie man sieht. wird die moderne Staatsidee in jenem kleinen Staatswesen ans eine harte Probe gestellt. Es wird sich nun zeigen müssen, ob der ultramontane Clerus im Jura die Macht hat, das katholische