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^207.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die gspaltige Zeile 3 Sgr.

Montag den 8. September.

1873.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts dahier. König!. Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisen­heim im Rheingau.

Das Wintersemester beginnt am L Oktober. Neue Zög­linge werden bis dahin angenommen.

Lehrgegenstände: Obstbau, Landschaftsgärtnerei, Blumen­zucht; doppelte Buchhaltung, kaufmännische Correspondenz wer­den vorgetragen vom Unterzeichneten; Planzeichnen, Früchte- und Blumenmalen vom Obergärtner Teichler; Botanik, Theorie des Seidenbaues und der Bienenzucht vom Dr. David; Chemie vom Professor Dr. Neubauer; Mineralogie und allgemeiner Pflanzen­bau vom Dr. Frhr. v. Canstein; Mathematik (Stereometrie und Trigonometrie) vom Herrn Meyer; Weinbau und Weinberei­tung vom Dr. Umber.

Kursus für Hospitanten.

3. Termin vom 28. September bis 25. Oktober. Hono­rar 2 Thlr. Schullehrer und Baumwärter frei. Nähere Aus­kunft ertheilt und die Unterkunft der Zöglinge in Geisenheim vermittelt für die Direktion der Kgl. Lehranstalt O. Hüttig.

Tagesschau.

— Berlin, 6. Sept. Der „Staatsanzeiger" veröffentlicht ein Handschreiben des Kaisers an den Reichskanzler, mit dem Auftrage, der großen Anzahl deutscher Vereine, Festgenossenschaf­ten und einzelnen Personen innerhalb und außerhalb des Reiches seine erkenntlichen Empfindungen für so viele neue rührende Be­weise verehrungsvoller Aufmerksamkeit und treuer Anhänglichkeit zu erkennen zu geben, welche dem Kaiser an dem Tage zugegan­gen seien, an dem es ihm vergönnt war, einem dem Heere von dem dankbaren Vaterland gewidmeten Denkmale die öffentliche Weihe zu geben.

— Es bestätigt sich, nach der „Tribüne, daß in der Besprechung der Minister, welche am Mittwoch bei dem Fürsten Bismarck stattfand, die Einberufung des Reichstages für dieses Jahr aufgegeben, die Neuwahlen für das Abgeordne­tenhaus für Oktober d. I. in Aussicht genommen sind. Ueber diese letzteren hat, nach einer uns zugehenden Nachricht, der Minister des Innern Sr. Maj. dem Kaiser bereits Vortrag ge­halten. Eine Auflösung des Abgeordnetenhauses wird nicht er­folgen, vielmehr stehen die Wahlen kurz vor dem Termine in Aussicht, mit welchem das Mandat der jetzigen Abgeordneten abläuft.

— Die Entwerthung der Oesterreichischen Silbergulden hat Manchen zu der Meinung verleitet, daß alle österreichischen Silbermünzen nun ebenfalls entwerthet wären und nicht mehr angenommen werden dürften. So sind uns eine große Anzahl Fälle, namentlich aber aus den Städten der Provinz Schlesien, bekannt geworden, in welchen Geschäfts- und Privatleute den Vereinsthaler mit der österreichischen Prägung gar nicht oder Höchstens für 28 Sgr. in Zahlung nehmen wollten. Demgegen­über und um das Publikum vor Schaden zu bewahren, machen wir darauf aufmerksam, daß nach Artikel 8 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 zwischen Oesterreich rc. und Preußen (Gesetzsammlung 1857 Seite 312) im ganzen Umfange der con- trahirenden Staaten dem Ein- und Zwei-Thalerstück bei allen

Staats-Gemeinden und andern öffentlichen Kassen, sowie im Pri- , vatverkehr, namentlich auch bei Wechselzahlungen, unbeschränkte Gültigkeit beigelegt ist.

— Bis zum 16. August d. Js. waren in den Münzstätten , des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 713,420,960 Mark und in Zehnmarkstücken 126,690,480 Mark ausgeprägt worden. , In der Woche vom 17. bis 23. Aug. d. I. sind ferner geprägt in ' Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,011,180 Mark, in Hannover 1,842,000 Mark, in München 1,866,620 Mark, in Stuttgart > 1,213,420 Mark, in Karlsruhe 475,980 Mark und in Darm- ’ stadt 375,000 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 23. Aug. , d. Js. auf 851,895,640 Mark, wovon 725,200,160 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,690,480 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

— Der Gründungsschwindel hat auch im Königreich Sach­sen, der „Trib." zufolge, bereits zur Einleitung mehrerer um­sangreichen Criminal-Untersuchungen Veranlassung gegeben. Ge­genwärtig ist der Untersuchungsrichter des Landgerichts in Zwik- kau in Berlin, um mit Genehmigung der diesseitigen Gerichts­behörde eine große Anzahl von Zeugen in einem dort schweben­den Strafverfahren zu vernehmen. Dem sächsischen Unter­suchungsrichter ist ein besonderes Jnquirentenzimmer im Cri- minalgerichtsgebäude am Molkenmarkt für die Dauer seiner hie­ssen Thätigkeit angewiesen worden.

• — Die preußische Regierung ist jetzt darauf bedacht, eine hinreichende Zahl von Aerzten in diejenigen Landestheile zu sen­den, welche besonders von der Cholera heimgesucht sind. Es ha­ben sich bereits zahlreiche qualificirte Personen gemeldet. Die betreffenden Aerzte erhalten die Reisekosten und täglich 5 Thaler Diäten. Ein besonders großes Bedürfniß hat sich in der Pro­vinz Preußen geltend gemacht. (tae grants. Pr.)

'— Darmstadt, 6. Septbr. Sonntag, den 14. d. M., findet hier das erste Turnfest des Main-Rheingau-Verbandes statt. Das Fest wird zunächst um 9 Uhr mit der Abhaltung eines Turntags, Bildung des Preisgerichts eingeleitet, dem sich um 11 ^2 Uhr eine Festprobe der Turnfeuerwehr am Rathhaus anschließt. Das Preisturnen beginnt Nachmittags 2Us Uhr. Abends findet in der Turnhalle die Preisvertheilung statt, der sich eine Festkneipe anschließen wird. N. grants. Presse.

— Münche n, 5. Sept. Das Regierungsblatt veröffent­licht eine Königliche Verordnung, betreffend die Errichtung von Volksschulen, die auch genaue Vorschriften über das Verfahren bei der Errichtung konfessionell gemischter Volksschulen enthält. Die Errichtung der letzteren wird durch diese Verordnung we­sentlich erleichtert.

— München, 6. Sept. Se. Maj. der König hat in der Absicht, die Anforderungen an Studirende zum Eintritt in den einjährig freiwilligen Dienst in Bayern mit den in andern deutschen Staaten gestellten Anforderungen in thunlichsten Ein­klang zu bringen, genehmigt, daß statt des bisher verlangten Besuches der II. Gymnasialklasse und der IV. Klasse des Kadet­tenkorps der Besuch der I. Gymnasialklasse, beziehungsweise der III. Klasse des Kadettenkorps zum Nachweis der wissenschaft­lichen Qualifikation für den einjährig freiwilligen Dienst hin­reichend erachtet werde. Hienach hat §. 154 Ziff. 2 lit. b und