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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
DièSlpaltige Zeile 3 Sgr.
Samstag den 6» September.
1873.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Es verlautet, daß ein Weinhändler und Minenspeculant aus Melbourne, ein Deutscher von Geburt, mit dem letzten Postdampfer nach Europa abgereist sei, um Capitalien Behufs Untersuchung eines Landstrichs, welcher nach seiner Meinung Judicien von Goldhaltigkeit zeigt, aufzutreiben.
Indem wir Ursachen haben, von diesem Unternehmen, welches nach dem, was darüber bekannt geworden, kein Vertrauen verdient, zu warnen, ersuchen wir Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebenst, die betreffenden Behörden gefälligst zu veranlassen, das betheiligte Publikum durch eine öffentliche Bekanntmachung zur vorsichtigen Aufnahme der Anerbietungen der bezeichneten Person aufzufordern.
Berlin den 13. August 1873.
Der Minister des Innern, gez. Ribbeck.
Der Millister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage gez. Moser.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 3. September 1873.
Der Landrath : Schrötter.
Gefundene Gegenstände. Ein Sack. Eine goldene Brosche mit weißer Schleife. Eine Säge. 2 fl. 45 kr. Ein Schirmchen. Eine Kleiderschleife. Ein Taschentuch. Ein Schiebkärnchen. Eine Schippe. Eine silberne Cylinderuhr. Ein Kinderhütchen. Ein braunseidener Sonnenschirm. Eine Schürze. Ein Portemonnaie mit 55 kr. Ein Cigarren-Etuis. Ein Hemmschuh. Ein baumwollenes Kinderstrümpfchen. Ein wollenes Kinderstrümpfchen. Zwei weiße Manschetten. Ein Manschettenknopf. Ein Tüllkragen. Ein baumwollener Regens chirm.
Zugelaufen. Ein Hahn und ein Huhn. Ein Neufundländer Hund. Ein Rauhpinscher. Ein kleiner Pinscher.
Verlorene Gegenstände. Ein Spazierstock.
Entlaufen Ein schwarzer kleiner Pinscher.
Hanau am 6. September 1873.
Tagesschau.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben auf den Bericht des 'Reichskanzlers, des Ministers des Innern und des Krieges bestimmt, daß, gegenüber den Land-Gensd'armen im Dienste, die denselben im militärischen Range vorgehenden Militärpersonen nur in so weit die Befehlsbefugniß von Vorgesetzten haben, als sie deren wirkliche Vorgesetzten sind, d. h. dem Gensd'armerie-Corps selbst angehören oder sich bei demselben im Dienst befinden. Die den Land-Gensd'armen im Range nachstehenden Militärpersonen sind der Befehlsbefugniß sämmtlicher Land-Gensd'armen unterworfen, welche der militärisch organi- sirten Land-Gensd'armerie eines Bundesstaates im bisherigen Geltungsbereiche des preußischen Militär-Strafgesetzbuches angehören.
— Berlin. Endlich treffen verbürgte Nochrichten ein über die Ursachen, welche die Vertagung des internationalen Postcongresses in Berlin herbeigeführt haben. Von 18 Staaten
haben sich nach der „Magdeb. Ztg." 15 sofort bereit erklärt, Vertreter nach Bern zu senden. Frankreich hat, wie bereits berichtet, aus finanziellen Gründen wenigstens für die nächste Zeit abgelehnt. Die Türkei, immer etwas säumig, hat noch keine definitive Antwort ertheilt, Rußlands Erklärung endlich ist wohl die entscheidende geworden für die Vertagung des Kongresses; dieselbe lautete der Sache nach sehr günstig, bezeichnete jedoch aus „äußerlichen Gründen" die jetzige Zeit des Zusammentritts für nicht geeignet und beantragte Vertagung, welche dann auch von der Reichsregierung befürwortet, schließlich eintrat.
— Der Kriegsminister hat verfügt, daß auch Ersatz-Reservisten erster Klaffe auf begründeten Antrag aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse für den Fall einer Einberufung zurückgestellt werden dürfen. Sie haben ihre Gesuche vor Beginn des Kreis-Ersatzgeschäfts bei dem Gemeinde-, resp. Gutsvorstand (in Berlin beim Magistrat) anzubringen, und der Vorsitzende der Kreis-Ersatzcommission trifft die Entscheidung, welche aber nur bis zum nächsten Kreis-Ersatzgeschäft gilt, worauf die Anträge um weitere Zurückstellung zu erneuern sind.
— Aufgehoben ist bekanntlich durch ein Gesetz, welches in der letzten Landtagssession beschlossen worden, eine ganze Reihe von Stempelabgaben, dahin gehören die Stempel von Gesuchen, Beschwerdeschriften, Bittschriften, Eingaben, Vorstellungen aller Art. Nichts desto weniger gehen bei den Behörden nach wie vor massenhaft derartige Schriftstücke ein, welche mit Stempeln beschwert sind. Es ist daher zu wünschen, daß man sich die Bestimmungen jenes Gesetzes vergegenwärtige und die Entlastung nicht verloren gehen lasse, welche die Gesetzgebung gewähren wollte.
— In Beantwortung mehrfacher Anfragen theilen wir hierdurch mit, daß das amtliche Berzeichniß derjenigen Aussteller des Deutschen Reichs, denen von der internationalen Jury der Weltausstellung in Wien Ehrenpreise zuerkannt worden sind, in den nächsten Tagen als Extra-Beilage des Reichs- und Staats- Anzeigers erscheinen wird. Dasselbe umfaßt 5—6 Bogen und kann auch einzeln zum Preise von 10 Sgr. im Wege des Buchhandels, sowie durch die Expedition d. Bl., Wilhelmstraße 32, Berlin, bezogen werden.
— Der Firma L. von Bremen und Co. in Kiel ist unter dem 4. September 1873 ein Patent auf einen Athmungs- und Beleuchtungs-Apparat in Gruben rc. in der durch Beschreibung, Zeichnung und Modell dargestellten Kombination und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— München, 2. Sept. Der Magistrat der Stadt München beschloß heute, die Gedenktafel für die im Jahre 1870/71 gefallenen Krieger Münchens in der Loggia des neuen Rathhauses zu errichten und genehmigte dafür 7000 fl.
— München, 5. Sept. Behufs Durchführung des Reichsmünzgesetzes ist die Einziehung der bayerischen Ein- und Zwei- Guldenstücke angeordnet worden. Die Centralstaatskasse leistet Zahlungen nur in Vereinsthalern.
— München, 5. Sept. Der oberste Genchtshof verhandelte heute die Nichtigkeitsbeschwerde der Adele Spitzeder. Der Advocat der Spitzeder beantragte wegen^prozeßualer Formfehler