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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspvndenz.
Die Sspattige Zeile 3 Sgr.
Montag den 1. September.
1873.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts dahier.
Die Herren Bürgermeister, welche noch mit Einreichung der Gemeinde-Rechnungen pro 1872 im Rückstände sind, werden mit dem Bemerken daran erinnert, daß ein weiterer Ausstand nicht bewilligt werden könne und daß ich gegen die Säumigen zwangsweise einschreiten müßte.
Hanau am 28. August 1873.
Für den Goldarbeiter-Lehrling Peter Moritz Max Claus dahier, geboren am 4. September 185*6, welcher nach England auswandern will, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverband nachgesucht worden.
Hanau am 27. August 1873.
Königl. Lehranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim im Rheingau.
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober. Neue Zöglinge werden bis dahin angenommen.
Lehrgegenstände: Obstbau, Landschaftsgärtnerei, Blumenzucht; doppelte Buchhaltung, kaufmännische Correspondenz werden vorgetragen vom Unterzeichneten; Planzeichnen, Früchte- und Blumenmalen vom Obergärtner Teichler; Botanik, Theorie des Seidenbaues und der Bienenzucht vom Dr. David; Chemie vom Professor Dr. Neubauer; Mineralogie und allgemeiner Pflanzenbau vom Dr. Frhr. v. Canstein; Mathematik (Stereometrie und Trigononietrie) vom Herrn Meyer; Weinbau und Weinbereitung vom Dr. Umber.
Kursus für Hospitanten.
3. Termin vom 28. September bis 25. Oktober. Honorar 2 Thlr. Schullehrer und Baumwärter frei. Nähere Auskunft ertheilt und die Unterkunft der Zöglinge in Geisenheim vermittelt für die Direktion der Kgl. Lehranstalt O. Hüttig.
Tagesschau.
— „Zweihundert Thaler, so schreibt die „Trib." in ihrer Tagesschau, oder vier Monat Gefängniß!" Mit diesem Spruch des Königl. Kreisgericht zu Posen gegen den hochwürdigsten „Primas von Polen" beginnt eine neue Aera für die Jurisdiction der preußischen Gerichte. Im finstern Mittelalter waren es die geistlichen Gerichte, die Alles, worüber ein menschlicher Urtheilsspruch möglich war, ihrer unheimlichen durch Marter und Folterqual gekennzeichneten Rechtsprechung unterzogen und mancher Staatsverbrecher wurde „zur größeren Ehre Gottes" von geistlichen Richtern auf die grausamste Weise abgestraft. Heute steheu die Dinge anders. Der Staat unternimmt es, die weltliche Ordnung mit eigenen Händen zu handhaben und duldet weder, daß die Kirche über staatliche Rechte befinde, noch auch, daß sie einen eigenen Staat im Staate bilde. Deshalb verlangt er Achtung vor seinen Gesetzen unterschiedslos von Jedem, der ihm angehört, gleichviel ob er einen langen oder kurzen Rock, eine geschorene oder ungeschorene Scheitelplatte trägt. Das Erkenntniß in Sachen Ledochowsky's, das soeben in Posen ergangen, ist ein wichtiges Präjudiz für alle Zukunft. Der Staat ist heute nicht mehr der Fußschemel der Kirche, wie ehedem; er
läßt seiner nicht spotten und sich das Recht, in seinem Hause frei zu walten, selbst durch den Krummstab nicht verkümmern.
— Berlin, 29. Aug. Der Handelsminister und der Minister des Innern verfügten gemeinsam, daß die Auswandernngs- agenten und Werbe-Emissäre, welche den Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit nicht nachweisen, aus dem Lande zu verweisen seien.
— Der Finanz-Minister hat die Steuerbehörden unterm 21. d. M. davon benachrichtigt, daß nach einer Mittheilnng des Reichskanzler-Amts bis auf Weiteres denjenigen von der Wiener Weltausstellung zurückgehenden Gütern zollfreier Eingang zu gewähren ist, welche mit einer unter der Firma der deutschen Ausstellungs-Kommission in Wien und der Unterschrist des dieser Kommission zugetheilten Großherzoglich hessischen Finanz- Accessisten Ewald ausgefertigten Rücksendungs-Deklaration versehen sind und sich unter ö^erreichischen Zollverschluß befinden.
— Bis zuni 9. Angust d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 697,391,760 Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 10. bis 16. Aug. d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,011,180 Mark, in Hannover 1,825,880 Mark, in Frankfurt a. M. 3,300,220 Mark, in München 1,500,840 Mark, in Dresden 1,553,360 Mark, in Stuttgart 1,104,840 Mark, in Karlsruhe 401,520 Mark und in Darmstadt 331,360 Mark, sowie außerdem in Zehnmarkstücken: in Berlin 27,850 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 16. Aug. d. Js. auf 840,111,440 Mark, wovon 713,420,960 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,690,480 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Main z, 28. Aug. An die hiesigen Buchhändler ist polizeilich und zwar auf höheren Befehl die Weisung ergangen, daß sie keine Pläne der Stadt Mainz, auf welchen die Festungswerke verzeichnet sind, mehr verkaufen und in den Handel bringen dürfen. Eine hiesige Buchhandlung kommt dadurch sehr zu Schaden, bi sie erst kürzlich eine neue Auflage des Wittig'schen Planes veranstaltete.
— Aus der Pfalz, 26. Aug. Die Tabakernte hat nun in der ganzen Pfalz ihren Anfang genommen, und es sind nicht Hände genug zum „Einfassen" aufzutreiben. Das ist einmal ein Tabaksjahr, wie es seit 1852 nicht mehr da war: Tabak die Hülle und Fülle und von allen Sorten mehr als genug. Mit dem Einheimsen des Tabaks beginnt auch der Einkauf der Saud- grumpen, d. h. der untersten Blätter am Stocke, die so eingetrocknet sind, daß sie nicht eingefaßt werden können. Die Waare ist sehr sandig, eine Folge der vielen schweren Regen, und die Nachfrage, so flau, daß nur 1 kr. bis 1 Vs kr. Per Pfund bezahlt wird, ein Preis, der bei dem Stand der jetzigen Taglöhne nicht der Mühe lohnt.
— Leipzig, Sonnabend, 30. August, Vormittags. Nach einer Bekanntmachung des Raths und des Polizeiamts sind neuerdings Ruhestörungen nicht mehr vorgekommen und die am 27. d. getroffenen Anordnungen deshalb aufgehoben worden. —- Die in der Nacht vom 26. d. verhafteten 43 Personen sind, wie das „Leipziger Tageblatt" meldet, wegen Theilnahme an einem Auflaufe und Widersetzlichkeit durch Strafmandat zu Gefängniß-