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196. Montag den 25. August. 1873.
Tagesschau.
— Nach dem „R. u. St.-Anz." macht das Reichskanzleramt unterm 18. Aug. Folgendes bekannt: Zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland ist durch Auswechselung von Erklärungen der beiderseitigen Regierungen ein Uebereinkommen dahin getroffen worden, daß in Betreff der Bezeichnung der Waaren oder ihrer Verpackung und der Fabrik- oder Handelszeichen die Angehörigen des Deutschen Reichs in Rußland und die russischen Unterthanen in Deutschland denselben Schutz wie die Inländer genießen sollen. Diese Vereinbarung soll bis zur Kündigung von der einen oder der anderen Seite die Kraft eines Vertrages haben.
Dies wird mit Bezug auf §. 287 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich hierdurch zur öffenlichen Kenntniß gebracht.
— Den Gerichten ist eine allgemeine Verfügung zur Ausführung des Gesetzes vom 4. Mai d. I., den Austritt aus der Kirche betreffend, zugegangen. Darnach bedarf es in Zukunft zur Aufnahme der Austrittserklärung der Anberaumung eines besondern Termines nicht mehr, im Gegentheil steht es den Antragstellern frei, sich an jedem Geschäftstage, welcher in die von dem Gesetze §. 3 bestimmte Frist fällt, zur Abgabe der Austrittserklärung an der Gerichtsstelle zu melden. Es bleibt jedoch den Gerichten überlassen, für jede Woche einen bestimmten Geschäftstag zur Aufnahme solcher Erklärungen festzusetzen und denselben zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
— Der Kronprinz ist wohlbehalten nach Wyk auf Föhr zurückgekehrt. Seine Reise und seine Aufnahme in Schweden, Norwegen und Dänemark wird in allen politischen Kreisen, unbeschadet der Gegenrede particularistischer und ultramontaner Blätter, als. ein bedeutender Erfolg angesehen, obschon diese Reise jedem politischen Zwecke durchaus fernstand. Die öffentliche Meinung, namentlich in Schweden und Norwegen, war Deutschland durchaus antipathisch gesinnt. Hierin ist nunmehr ein völliger Umschwung eingetreren. Es ist richtig, daß derselbe durch die Erfolge der Deutschen Waffen angebahnt war, aber man versichert uns, daß die jetzige sympathische Stimmung für Deutschland durch die Anwesenheit des Kronprinzen erheblich gesteigert worden ist. Uebrigens wird der König von Schweden in Kurzem am hiesigen Hofe erwartet.
— Herr v. Savigny, der Sohn des großen Rechtslehrers und der letzte Gesandte Preußens an dem weiland deutschen Bundestage, macht jetzt große Wahlreisen, worüber sich die parlamentarische Welt nicht genug wundern kann, hält vor seinen Wählern sogar große Reden, wobei er u. A. auch die beiden Träger der Autorität, den Papst und den Kaiser —■ den Papst natürlich voran — hat hoch leben lassen. Bekanntlich verdankt die Centrumsfraction dies Mitglied und seine besondere Begeisterung für ihre besondere Zwecke dem Umstande, daß Herr von Savigny vergeblich darauf gehofft hatte, Kanzler des Norddeut- fchen Bundes zu werden. Damals, als er als Bundescommis- sar im Reichstage erschien zeigte er sich nicht als Redner. Nur ein einziges Mal ließ er sich in drei Sätzen vernehmen, die er ablas. Heut ist er plötzlich ein großer Redner vor dem Herrn. Es wächst der Mensch mit seinen Zwecken. cTrib.)
— Bis zum 2. August d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 681,842,080 Mark
und in Zehnmarkstücken 126,662,6 30 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 3. bis 9. Aug. d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,086,720 Mark, in Hannover 2,128,200 Mark, in Frankfurt a. M. 3,267,860 Mark, in München 2,035,780 Mark, in Stuttgart 1,004,400 Mark in Karlsruhe 400,120 Mark und in Darmstadt 626,600 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis zum 9. Aug. d. Js. auf 824,054,390 Mark, wovon 697,391,760 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Das Testament des jüngst verstorbenen Herzogs Karl von Braunschweig liegt nun im Wortlaute vor. Die Inhaltsangabe ist jedoch im Wesentlichen erschöpfend. Nur die Ziffer 8 dieses seltsamen Dokumentes verdient noch eine wörtliche Wiedergabe. Sie lautet: „Wir erklären: unser Vermögen, d. h. unsere Schlösser, unsere Domänen, unsere Ländereien, unsere Minen, unsere Salinen, unsere Wälder, Hotels, Häuser, unsere Parks, unsere Bibliotheken, Gärten, Diamanten, Kleinodien, Silberzeug, Gemälde, Pferde, Wagen, Porzellan, Möbel, Baargeld, Obligationen, öffentliche Fonds, Bankbillets,' und namentlich der bedeutende Theil unseres Vermögens, welches uns mit Gewalt genommen und seit 1830 mit allen Interessen in unserm Herzog- thum Braunschweig zurückbehalten worden ist —• ist der Stadt Genf hinterlassen und vermacht." — Wie man der „Köln. Ztg." aus London berichtet, hatte der Herzog früher den kaiserlichen Prinzen von Frankreich zum Universalerben eingesetzt und dem Kaiser die Vermögensliste überreicht, welche am 4. September in den Tuilerien gefunden wurde und die Gerüchte über Napoleons Reichthum begründete. Nach Sedan wurde jedoch jenes Testament annullirt.
Nach einer Mittheilung des „Braunschw. Tagebl." hält man in Braunschweig das Testament des verstorbenen Herzogs Karl für antastbar, „weil derselbe unter Kuratel stand."
Augsb. Abdztg.
—■ Die Zeitungen, so schreibt die „Trib.", sind gefüllt mit Nekrologen über die abenteuerliche Persönlichkeit des verstorbenen Diamanten-Herzogs Karl von Braunschweig, der zum letzten Mal vor einigen Monaten bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Braunschweigische Thronfolge durch einen schwülstigen Protest die öffentliche Heiterkeit erregte. Die Geschichte wird wahrscheinlich sür das Andenken an dieses einst gekrönte Haupt Raum nur in einem bescheidenen Curiositätenwinkel haben, und das deutsche Volk verliert nichts daran, wenn der Name eines seiner Fürsten in Vergessenheit geräth, der nicht nur wegen seiner Diamantenliebe, sondern auch aller übrigen Neigungen und Gewohnheiten halber besser in Asien als in Europa einen Platz gefunden haben würde.
— Darmstadt, 20. Aug. Dem Portefeuille-Fabrikanten Friedrich Gutacker in Offenbach ist auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf den Verschluß von Portefeuillewaaren unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch das verliehene Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großher- zogthums ertheilt worden. _ .
— Posen, 22. Aug. Das hiesige Erzbischöfliche Seminar