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^183.
Samstag den 9. August.
1873.
In gleicher Weise wie im vorigen Jahre ist auch jetzt wieder bei uns der Antrag gestellt worden, daß an denjenigen Orten, wo am 2. September eine Nationalfeier zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und an die Wiederaufrichtung des deutschen Reichs veranstaltet wird, an genanntem Tage der Unterricht ausfallen dürfe, sowie daß die Feier durch geeignete Behandlung des historischen Stoffes in den Schulen vorbereitet werde.
Wir geben diesem Anträge hiermit gern Folge, indem wir im Uebrigeu die Betheiligung der Schulen an dem Feste bezw. die Veranstaltung von Schulfeierlichkeiten dem Ermessen der Lokal-Schulbehörde überlassen.
Hiernach ist das Erforderliche zu veranlassen.
Cassel den 26. Juli 1873.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Scheffer, i. V.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zu §. 7 der Klassensteuer-Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt Seite 87) veranlasse ich die Herren Bürgermeister nunmehr alsbald die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Kommissionen vorzunehmen und die Namen der Gewählten binnen 8 Tagen anzuzeigen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß außer dem Herrn Bürgermeister, — welcher als solcher der Einschätzungs-Commission angehört — aus den klassersteuerpflichtigen Ortsbewohnern zu wählen sind:
1) in sämmtlichen Landgemeinden und der Stadt Windecken, als unter 3000 Einwohner zählend, 3 Mitglieder,
2) in der Stadt Bockenheim 9 Mitglieder,
3) in der Stadt Hanau 12 Mitglieder.
Bei der Wahl soll darauf gesehen werden, daß die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig in der Kommission zur Vertretung kommen.
In den selbstständigen Gutsbezirken Kinzigheimer Hof, Philippsruhe nebst Fasanerie, Rüdigheimer Hof, Wilhelmèbad, Wilhelmsbader Hof, Wolfgang, Gronauer Hof, Dottenfelder Hof und Baiersröder Hof, werden die zur Einschätzung der Klassensteuer berufenen 3 Kommissionsmitglieder durch den Herrn Orts- Polizeiverwalter, welcher den Vorsitz in der Commission zu führen hat, aus den klasseusteuerpflichtigen Bewohnern der Gutsbezirke gewählt.
Hanau am 6. August 1873.
Der Landrath.
Die Schifffahrt und die Floßfahrt auf dem Main bei Schweinfurt ist vom 17. bis 24. August d. I. wegen Oeffnung sämmtlicher Ablässe unterbrochen.
Hanau am 5. August 1873.
Tagesschau.
Berlin, 8. August. Um einen mehrfach empfunde-
«nen Bedürfnisse für die Besucher der Ausstellung der Deutschen Bergwerks- und Hüttenprodukte zu Wien abzuhelfen, hat der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einen mit den entsprechenden Katalogsnummern versehenen Plan anfertigen lassen, welcher eine genaue Uebersicht der betreffenden Abtheilung gewährt.
— Das dem Fabrikanten Wilhelm Rahm zu Stettin unter dem 30. April 1872 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent auf eine Kartoffelgrabe-Maschine in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung ist aufgehoben.
— Darmstadt, 6. August. Nachdem der alllutherische Pfarrer Kötz in Eichelsdorf in Oberhessen schon früher wegen beharrlichen Ungehorsams gegen seine vorgesetzten kirchlichen Behörden auf 3 Monate vom Dienst und Gehalt suspendirt worden war, ist er nunmehr wegen fortgesetzter Renitenz unter Ver- willigung eines Sustentationsgehaltes von 400 fl. des Dienstes entlassen worden. — Gleichzeitig hat unsere Regierung den Lokalpolizeibehörden bekannt gegeben, daß das Terminiren der Kapuziner verboten sei und sie im Vetretungsfall polizeilich zu bestrafen seien.
— Darmstadt, 8. August, Vormittags. Der Zusammentritt der Landessynode ist, der „Darmstädter Zeitung" zufolge, auf den 9. September zu erwarten. (R. u. et. A.)
- — Heidelberg. Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, ist vom Senat hiesiger Universität das Gesuch der Studentinnen um Zulassung zum akademischen Studium abschlägig beschieden worden. Die Entscheidungsgründe sind uns unbekannt.
— Straßburg, 7. August. Die von mehreren Zeitungen gebrachte Nachricht, daß hier die Cholera ausgebrochen sei, wird amtlich dementirt. Am 1. August kam ein einziger Todesfall an- Brechruhr vor. Zwei weitere Fälle wurden geheilt.
— Posen, 8. August. Zu dem heute anberaumten Termin in Angelegenheit des ohne staatliche Zustimmung ernannten Probstes Arndt in Filehne war der Erzbischof v. Ledochowski nicht erschienen. — In einem dem Gerichtshof zugegangenen Schreiben, welches in der heutigen Versammlung zur Verlesung kam, zeigt Erzbischof Ledochowski an, daß er, in Gemäßheit des Protestes gegen die Kirchengesetze, in der Angelegenheit des Geistlichen Arndt niemals Auskunft geben werde. (Neue Franks. Pr.)
— Wien, 7. Aug. Die gestrige Patentcongreß-Sitzung nahm folgende Resolution an: Nur der Erfinder selbst oder sein Rechtsnachfolger kann Patent erlangen; dasselbe darf Ausländern nicht versagt werden. Die Dauer des Erfindungspatents ist 15 Jahre. Die Patentertheilungskosten müssen mäßig und die Specifikation der Patente Jedermann zugänglich sein.
— Ber n, 7. August. Nach einem Cirkularschreiben des Central-Komites der schweizerischen altkatholischen Gemeinden und des lieberalen Katholikenvereins ist die nächste Delegirten- Versammlung zum 31. d. M. nach Olten einberufen. Es soll daselbst vorzugsweise über die Theilnahme der Schweiz an dem Altkatholikenkongreß in Konstanz und über die dabei von den schweizerischen Abgeordneten einzunehmende Stellung verhandelt werden.
— Paris, 6. August. Der Kriegs-Minister hat alle Corps- Chefs durch Circularschreiben aufgefordert, in den Regimentern