Abonnements- Preis
(incL Stempel)
Jährlich 3 Thlr.
Halbj. Thlr.1. 15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf.
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen
den Postaufschlag.
nmnicrAißtigiT
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Insertion^'- Preis:
Die ispaltige Garmondzeile od. deren Raum
1 Sgr.
Die 2spalt. Zeile 2 Sgr.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Die 3spaltige Zeile 3 Sgr.
^180»
Mittwoch den 6. August.
1873.
Tagesschau.
— Die Erträge der Zölle und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Zollgebiete des Deutschen Reichs haben sich nach den jetzt aufgestellten Einnahmeweisen im ersten Halbjahr b. J. erheblich günstiger als im entsprechenden Zeiträume des Vorjahres gestaltet. Die Solleinnahme sämmtlicher in Betracht kommenden Abgabenzweige beträgt 46,856,779 Thlr. gegen 37,507,459 Thlr. im Vorjahr, zeigt also eine Zunahme von 9,349,320 Thlr. oder 24g Proz. Werden von derselben die für gemeinschaftliche Rechnung gezahlten Bonifikationen in Abzug gebracht, welche sich auf 2,668,764 Thlr. gegen 1,176,847 Thlr. in 1872 beliefen, so ergibt sich für das laufende Jahr ein Reinertrag von 44,188,015 Thlr. und gegen das Vorjahr ein Mehr von 7,857,403 Thlr. oder 21,9 Proz. Hievon entfallen auf die einzelne» Steuerzweige: Zölle 23,357,511 Thlr. (mehr 4,183,206 Thlr. oder 21,8 Proz.), Rübenzuckersteuer 5,847,907 Thlr. (mehr 2,489,881 Thlr. oder 74,i Proz.), Salzsteuer 4,760,323 Thlr. (mehr 106,400 Thlr. oder 2,s Proz.), Tabaksteuer 178,958 Thlr. (weniger 34,531 Thlr. oder 16,i Proz.), Branntweinsteuer 7,192,382 Thlr. (mehr 681,290 Thlr. oder 10,5 Proz.), Uebergangsabgaben von Branntwein 10,171 Thlr. (mehr 4336 Thlr. oder 74,s Proz.), Brausteuer 2,697,663 Thlr. (mehr 389,778 Thlr. oder 16,g Proz.), Uebergangsabgaben von Bier 143,100 Thr. (mehr 37,043 Thlr. oder 34,g Proz.) Die auf gemeinschaftliche Rechnung gezahlten Bonifikationen für exportirten Zucker, Tabak, Branntwein sind im laufenden Jahr erheblich höher, als in 1872 gewesen, und kommt hierbei hauptsächlich die Mehrausfuhr von Rübenzucker und Spiritus in Betracht. Die Bonifikationen an Rübenzuckersteuer betrugen 816,209 Thlr. gegen 435,572 Thlr. in 1872, die an Branntweinsteuer 1,805,610 Thlr. gegen 710,859 Thlr. in 1872. Bei den übrigen Steuerzweigen beliefen sich diese Vergütigungen: bei den Zöllen ans 10,511 Thlr. (1872: 5485 Thlr.), bei der Salzsteuer auf 1007 Thlr. (1872: 1317 Thlr.), bei der Tabakssteuer auf 26,667 Thlr. (1872: 17,446 Thlr.), bei der Brausteuer auf 8760 Thlr. (1872: 6168 Thlr.).
— Die „Spen. Ztg." schreibt aus Berlin: „Ueber die „Plane des Fürsten Bismarck" war in der klerikalen Presse so lange keine neue „Enthüllung" gewesen, daß man ernstlich um das Befinden der betreffenden Publizisten besorgt werden mußte. Ein hiesiger Correspondent des „Mainzer Journals" hilft diesem bedauerlichen Mangel durch eine „Enthüllung" ab, der wir gern zur weitern Verbreitung behilflich sein wollen. Derselbe schreibt unter anderm: „Der Einsiedler von Varzin beschäftigt sich nicht blos, wie seine Getreuen die Welt glauben machen wollen, mit der Landwirthschaft, sondern er beackert auch fleißig' das politische Feld. Seine neueste Thätigkeit richtet sich darauf, in das zwischen Preußen und Italien geplante Schutz- und Trutzbündniß auch die Schweiz hineinzuziehen. Ein Schweizer Abgesandter war vor wenigen Tagen in Varzin, und Schriftstücke über den Gegenstand sind bereits hin und her gewechselt worden. Der Reichskanzler sucht die Schweizer davon zu überzeugen, daß sie von dem klerikal gewordenen Frankreich große Gefahren zu befürchten hätten. Nächstens wird der sehr ehrenwerthe italienische Minister Sella in Varzin eintreffen, natürlich ohne daß die offiziellen Zeitungen darüber berichten dürfen." Es ist ein wahres Unglück, wenn man seine Kombinationen im Juli anfertigen
muß, wo der alte Gothaer Kalender schon absolet und der neue noch nicht herausgegeben ist. Seit einigen Wochen ist Hr. Sella nämlich nicht mehr „italienischer Minister", obgleich er als solcher im Gothaer anfgeführt wird. Daß die Schweiz eine europäisch neutralisirte politische Existenz genießt und sich deßhalb für Allianzen nicht eignet, steht übrigens auch in den ältern Jahrgängen des Gothaer Kalenders."
— Die Agitation gegen Aufhebung der Schwurgerichte und deren Ersatz durch Schöffengerichte, wie sie die neue deutsche Strafprozeßordnung in das Auge gefaßt hat, wird eifrig fortgesetzt werden. Bekanntlich ist die Anregung dazu aus Bayern gekommen und hatte zn einem förmlichen, indessen unerledigt gebliebenen Anträge des Abg. Völk im Reichstag geführt. Jetzt wird die Angelegenheit in der Weise fortgesetzt werden, daß man bei Neuwahlen nur solchen Candidaten in Süddeutschland die Stimme geben will, welche sich anheischig machen, unter allen Umständen für Beibehaltung der Schwurgerichte und gegen die Schöffengerichte zu stimmen.
— Verzeichniß der Mitglieder der Cholera-Commission :
Nr. 1. Preußen: Dr. Beger, Generalarzt des II. Armee- Corps und Leibarzt Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Wohnung: Dorotheenstraße 6. — Nr. 2. Dr. Hirsch, Universttäts- Professor. Wohnung: Lützowerufer 11.
Nr. 3. Bayern: Dr. von Pettenkofer, Ober-Medicinal- Rath und Universitäts-Professor. Wohnung: Hotel Sanssouci (Linkstr. 12).
Nr. 4. Sachsen: Dr. Günther, Geheimer Medicinal-Rath. Wohnung: Hotel Sanssouci (Linkstraße 12).
Nr. 5. Baden: Dr. Volz, Ober-Medicinal-Rath. Wohnung : Hotel Sanssouci (Linkstraße 12).
— Ter Geheime Ober-Medicinalrath Dr. Pettenkofer aus München, der Ober-Medicinalrath Dr. Volz aus Kartsruhe und der Geh. Medicinalrath Dr. Günther aus Dresden sind zu einer außerordentlichen Conferenz in Sachen der Cholera hier eigetroffen und im Hotel Sanssouci abgestiegen.
— Dem L. Pincsohn zu Berlin ist unter dem 1. August 1873 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Sohlen-Nähmaschine, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, sowie dem Civil-Jngenieur C. Wigand in Bielefeld unter dem 2. August 1873 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an Manometern zum Schutze gegen die Einwirkung unreiner Wasser- dämpfe, soweit sie als neu und eigenthümlich erkannt ist, aus drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Das dem Fabrik-Direktor Albert Voigt in Cappel bei Chemnitz unter dem 3. Mai 1872 für den Umfang der preußischen Monarchie auf die Dauer von drei Jahren ertheilte Patent auf eine Kettenstich-Maschine in der dprch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, wird hierdurch aufgehoben.
— Darmstadt, 5. August, Vormittags. Die beabsichtigte Reise des Großherzogs nach Wien ist gutem Vernehmen nach