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.M 178.Montag den 4. August.1873.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
In Veranlassung der in letzter Zeit gemachten Wahrnehmungen über vorgekommene Krankheitserscheinungen in einzelnen Dörfern, ersuche ich die Herren Ortsvorstände des Kreises darauf zu halten, daß alle Trinkbrunnen des Ortes alljährlich einmal ausgepumpt mtb von dem auf dem Boden sitzenden Schlamm rc. gesäubert werden.
Ebenso muß darauf gesehen werden, daß die Brunnen gegen das Hineinfallen von Ungeziefer geschützt sind.
Zu geeigneten Anordnungen dieserhalb sind die Ortspolizeibehörden nach §. 6 pos. f. u. i. der Verordnung vom 20. September 1867 (Amtsblatt Seite 811) berechtigt und können nöthigenfalls zu deren Durchführung Zwangsmittel anwenden.
Die Herren Bürgermeister wollen binnen 4 Wochen anzeigen, was dieserhalb in ihren Orten geschehen ist.
Hanau am 1. August 1873.
Kaufmann Friedrich Bechtel, Oberstabsarzt a. D., Dr. Klein, Kaufmann W. Wagner zu Hanau, Jagdaufseher Peter Burkhardt zu Mittelbuchen, Oekonom Andreas Gruner zu Niederissigheim, Jagdaufseher Johaunes Empter zu Gronau, Bürgermeister Börner zu Oberrodenbach und Ackermann Konrad Adam von da, sowie Jagdaufseher Friedrich Fischer zu Praunheim, haben neue Jagdscheine empfangen.
Hanau am 31. Juli 1873.
Tagesschau.
— Der Finanzminister hat sich damit einverstanden erklärt, daß in Folge des Gesetzes vom 26. März d. J. (Aenderungen bei Verwendungen des Stempels betreffend) Quittungen, welche nach dem 1. Mai d. J. ausgestellt werden, dem Stempel auch bezüglich derjenigen Zahlungen nicht mehr unterliegen, welche vor dem 1. Mai d. I. geleistet worden sind. Es ist also von den, vor dem 1. Mai d. I. ausgestellten Interims-Quittungen kein Stempel zu entrichten, obgleich die Voraussetzung der bisherigen Stempelfreiheit, daß sie nämlich gegen eine stempelpflichtige Hauptguittung ausgetauscht wurden, nicht mehr besteht.
— Der Sitz der Kaiserlichen Ober-Postdirektion für die Okkupations-Armee ist am 1. August von Nancy nach Verdun verlegt worden.
— Bahn-Polizei-Beamte. Der §. 113 des Strafgesetzes für das Deutsche Reich enthält die Strafbestimmungen für den Widerstand gegen Beamte, welche sich in der Ausübung ihres Amts befinden. Nach einem Erkenntniß des Obertribunals finden diese Bestimmungen auf Bahn-Polizei-Beamte nur dann Anwendung, wenn dieselben vereidigt sind. In Folge dessen sind die Eisenbahn-Direktionen durch Verfügung des Handels-Ministers angewiesen worden, dafür zu forgen, daß die mit Handhabung der Bahnpolizei betrauten Personen ungesäumt vereidigt werden, dagegen sei eine Ausübung der Dienstverrichtungen durch unvereidigte Personen nach Möglichkeit zu vermeiden.
— Die Königlich bayerische Uebergangsstelle zu Burgsinn, Hauptamts-Bezirk Würzburg, ist eingezogen worden.
— ■ Die offiziellen Aktenstücke über den deutschen Piraten- faug in den spanischen Gewässern fehlen zur Stunde noch im
mer, so daß über die Stellung, welche die Regierung dem Kapitän Werner gegenüber einnehmen wird, noch nichts verlautet. Allem Anschein nach wird indeß die „Verantwortung", welche die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" dem instruktionslosen Kapitän aufbürdete, für diesen selbst keine allzu drückeude werden, da sämmtliche bis jetzt zu Tage getretenen Rechtsgutachten — für die politische Seite trifft den Marineoffizier keine Verantwortlichkeit — darin übereinstimmen, daß das beobachtete Verfahren nicht nur dem strikten Seerecht, sondern auch dem seemännischen Gebrauche vollkommen entspreche. Die Engländer verstehen sich auf dergleichen Dinge und es ist deshalb das Urtheil von Werth, welches die „Morning Post" über die Angelegenheit fällt. Das Blatt: „Es war weder ein wirklicher Offizier am Bord noch hatte die Schaluppe (Vigilante) Papiere, welche ihr das Recht verliehen, unter spanischer Flagge zu segeln. Sie war unter solchen Umständen entweder als Piratenschiff oder als verlassen zu betrachten und in beiden Füllen stand dem deutschen Schiffe das Recht zu, Beschlag auf sie zu legen. Daß der deutsche Kapitän somit in seinem Rechte war, ist unbestreitbar, wenn auch die Pflicht, die er erfüllte, keine angenehme war. Selbst eine Madrider Korrespondenz des „Temps", eines der wenigen besonnen französischen Journale, erklärt das Verhalten Werners für völlig conform mit dem Seerechte. — Der Fall scheint demnach nur zu lehren, daß das Recht bisweilen von der Politik recht unbequem empfunden werden kann.
— München, 31. Juli. Der General-Direktor Hocheder hat sich nach Baden-Baden zu der dort wegen Berathung von Tarif-Angelegenheiten stattfindenden Konferenz deutscher Eisenbahn-Verwaltungen begeben.
— Dresden, 2. August, Mittags. Ein soeben aus Pillnitz eingetroffenes Bulletin lautet: Der König hat in der letzten Nacht wenig geschlafen, trotzdem ist fein Befinden zufriedenstellend.
— Wien, 2. August, Vormittags 10 Uhr. Diese Nacht ist in dem elsässischen Bauernhanse auf dem Platze der Industrie- Ausstellung Feuer ausgebrochen. Der von allen Seiten auf das Schleunigste herbeigeeilten Feuerwehr gelang es, das Feuer, dessen Entstehungsursache noch unbekannt ist, auf das Bauernhaus zu beschränken, das völlig niederbrannte.
— sine Depesche vom 1. August Abends meldet aus Madrid: Durch ein von Sevilla eingetroffenes und vom Minister des Innern Maisonnave in der Cortessitzung verlesenes Telegramm findet die Nachricht Bestätigung, daß die dortigen Insurgenten die öffentlichen Gebäude der Stadt vermittelst Petroleum in Brand gesteckt haben.
— Madrid, 1. August, Nachmittags. Mehrere Straßen in Sevilla wurden noch vor dem Einmärsche der Truppen geplündert. Valencia befindet sich noch in der Gewalt der Internationale. Granada hat die Uebergabe angeboten. Die Ankunft mehrerer Kriegsschiffe aus der Havanna wird heute erwartet.
— Madrid, 1. August. Aus Cartagena werden Streitigkeiten zwischen der Rebellen-Regierung und dem WohlfahrtsAusschusse gemeldet; das Volk ist entmuthigt. Barcia hat, damit der Fall von Sevilla nicht bekannt werde, einen Sendling nach Palma geschickt, der alle ankommenden Zeitungen zu verbrennen hatte. Es fehlt den Rebellen ganz und gar an Matro-