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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der .Berliner Provinzial-Correfpondenz.
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Samstag den 2. August.
1873.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier. |
Der seitherige Beigeordnete Philipp Schmidt III. zu Mittelbuchen ist als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt worden.
Hanau am 29. Juli 1873.
Tagesschau.
— Interessante Entscheidung. Ein Fall, der — wie in juristischen Kreisen anerkannt wird — in Berlin noch nicht dagewesen sein dürfte, erregt seit gestern, wo die näheren Details bekannt geworden sind, unter den Inwohnern und Nachbarn des Hauses Linienstraße 112, sowie auch in weiteren Kreisen große Sensation. — Der Besitzer jenes Hauses, Fabrikant Goldschmidt, war von einigen seiner Miether, denen er durch Aufführung eines Neubaues auf dem Hofe das früher besessene Tageslicht geschmälert, resp, ganz entzogen hatte, wegen Besitzstörung verklagt und durch ein in diesem Monat ergangenes Erkenntniß der II. Prozeß-Deputation des hiesigen Stadt-Gerichts auch verurtheilt worden, sich bei Vermeidung einer Strafe von 100 resp. 50 Thlr. für jeden Fall des Ungehorsams jeder ferneren Störung der Kläger im Besitz der vermietheten Räumlichkeiten, namentlich durch Fortsetzung des Neubaues zu enthalten. Die neueste Entscheidung in diesem Possessorienprozessen ging aber noch weiter, indem nämlich der p. Goldschmidt verurtheilt wurde, die Kläger in den Gebrauch des freien Tageslichts durch Entfernung der bereits in Höhe der vermietheten Etage ausgeführten Bauten wieder einzusetzen. Nichtsdestoweniger setzte der P. Goldschmidt den Bau fort, worauf die Kläger am 16. resp. 28. d. M. Anzeige bei der Executionscommission machten und den Antrag bei letzterer stellten, die Jnhibirung resp. Niederreißung des Baues zu veranlassen. Der Fall veranlaßte besondere Conferenzen und eingehende Berathungen beim Stadtgericht, deren Resultat in einem gestern erlassenen Mandat vorliegt, wonach der P. Goldschmidt für die zweimalige dem Gericht zur Kenntniß gebrachte Zuwiderhandlung gegen das Verbot des Weiterbauens eine Strafe von 200 Thlr. zahlen soll. Ferner wird demselben aufgegeben, binnen 3 Tagen das zweite und dritte Stockwerk des im Bau begriffenen Hinterhauses (dasselbe ist zu einer großen Ci- chorienfabrik bestimmt) abzutragen, widrigenfalls Kläger berechtigt sein wird, diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen, den Verklagten durch Personalarrest zur Vornahme dieser Handlung anzuhalten, oder sein Interesse zu liquidiren. (Dem P. Goldschmidt dürfte nun selbst dunkel vor den Augen werden ob dieser Sentenz, welche um so mehr Genugthuung unter seinen Miethern erweckt, als man sich erinnert, daß er vor Kurzem einen seiner Miether, einen armen Schneider, der ihm die Miethe statt ant 1., erst am 2. brachte, unbarmherzig exmittirte und ihm seine Nähmaschine einbehielt.)
— Die Direction der Weimarischen Bank macht das Publikum auf die in jüngster Zeit in Umlauf gesetzten Falsificate ihrer Banknoten â 10 Thlr. aufmerksam, deren Unechtheit an folgenden Merkmalen zu erkennen ist: In der Perlschrift auf der Vorderseite der falschen Scheine steht bei der Strafandrohung „Verfällschung" statt „Verfälschung." Die Nummerzahlen am linken oberen Rande der Rückseite sind auf den echten No-
,ten sämmtlich gedruckt, auf den falschen theilweise geschrieben, auch läuft die 6 auf der unechten Note in einen Punkt aus, in der echten nicht. Statt des natürlichen Wasserzeichens der echten Noten zeigen die falschen ein durch äußern Druck vermittelst Fettsubstanz nachgemachtes Wasserzeichen. Das augenfälligste Merkmal aber ist, daß die falschen Noten an allen vier Seiten beschnitten find, während die echten Noten auf den kurzen Seiten einen beim Schöpfen des Papiers gewonnenen unbeschnittenen Naturrand haben.
— Dresden, 1. August, 11 Uhr Vorm. Von Pillnitz ist folgendes Bulletin eingegangen : Der König hat ziemlich gut geschlafen, sein Befinden ist zufriedenstellend.
— München, 1. Aug. Der König hat genehmigt, daß vom 15. August an die Dienststunden der Postanstalten für den Verkehr mit dem Publikum in der Weise an Sonn- und Festtagen beschränkt werden, daß sowohl Vormittags, als Nachmittags 2 Stunden ausfallen.
— In einem vielbesuchten Wirthshause in Köln, in welchem seither zum Mißbehagen vieler Gäste allabendlich kirchliche Streitfragen so eifrig verhandelt wurden, daß die Geister oft auseinander platzten, ist jetzt folgendes Reglement angeschlagen: „Einziger Paragraph. Reden, welche dazu angethan siud, den religiösen Frieden zu stören, sind verboten. Zuwiderhandelnde zahlen 5 Silbergroschen für die Armen oder werden im Weigerungsfälle hinausgeworfen."
— Seit 1. Juli haben nach der „D. Jndustrieztg." die Arbeit eingestellt: die Klempner in Hamburg, die Weber der mechanischen Weberei in Gera, die Weber in Hof, die Färber in Crefeld, die Konditoren der Fischerschen Conditorei in Apolda, die Former in Höchst, die sämmtlichen Arbeiter und Arbeiterinnen der Ravensbergerschen Spinnerei in Wolfenbüttel, die Steindrucker in Frankfurt a. M., die Schuhmacher in Elbing, die Buchdrucker in Zürich, die Maurer in Lübeck, die Former in Darmstadt, die Schuhmacher in Tilsit, die Tischler in Zwickau, die Steinmetzen der Einsiedelschen Werkstatt in Leipzig, die Schuhmacher in Bautzen und die Zeitungssetzer in Cassel und Frankfurt a. M. Beendet ist der Strike der Schuhmacher in Mannheim. Außerdem befinden sich schon seit mehreren Wochen im Strike: die Tischler in Rostock, Stettin, Bremen und Frankfurt a. M., die Maurer in Coswig und die Küper in Bielefeld. Beendet ist der Strike der Former zu Itzehoe durch Auflösung der Fabrik. — Die Glasperlenarbeiter Oberfrankens, der Oberpfalz und auf der Westseite von Böhmen, die seit 1. Mai strikten, haben nach Verständigung mit ihren Fabrikherrn 3303 Proz. Lohnerhöhung zugestanden bekommen und sind seit 8 Tagen nun wieder 8 Fabriken in Betrieb.
— Aus Saarburg in Lothringen, 26. Juli, schreibt man der „Spen. Ztg.": Der Wallfahrtskultus treibt jenseits der Grenze immer üppigere Blüthen, Blüthen, deren betäubender Duft die Sinne berückt und Verderben bringt. — Alles: aa majorem dei gloriam und unter Protektion der hohen und höchsten Landesbehörden. Wir haben hier ja auch einen Wallfahrtskultus gehabt, wenigstens in seinen Anfängen, und daß dieß nicht zur Manie ausarteten, dafür haben es unsere Behörde: nicht an den sofortigen Remeduren fehlen lassen. -^amit er aber auch den Theilnehmern jener Pilgerfahrten zur strahlenden