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HamnerAnMcr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Donnerstag den 31. Juli

Insertion-.

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Die ifpaltige Marmondzeile od. deren Raum

1 Sgr.

Die sspali. Zeile 2 Sgr.

Die sspaltige Zeile 3 Sgr.

1873.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.

Die Wittwe des Kappenmachers Johann Heinrich Häf­ner, Elisabeth, geb. Koch, von hier hat um Paß nach Ame­rika gebeten.

Hanau am 29. Juli 1873.

Gefundene Gegenstände. Eine schwarze Tuchjacke. Ein Wagenring. Ein Kindersäbel. Ein kleiner gelber Hund. Ein Sonnenschirm. Ein Strvhhut. Eine gestrickte Jacke. Ein Sechskreuzerstück. Ein Sack. Zwei Regenschirme. 7 Sgr. Münze. 15 kr. Münze. Eine gedruckte Schürze. Ein Hemd. Zwei leinene Taschentücher. Ein leinenes Taschentuch. Ein Portemonnaie mit 20 kr. 3 hlr. Ein Brieftäschcheu mit Photo­graphien. Ein Portemonnaie mit 35 kr. Ein Cigarrenetuis. Ein Portemonnaie mit 21 kr. Eine Stellscheere. Ein Plüsch- Pantoffel. Eine Kattunschürze. Ein Paar Strümpfe. Ein Messer. Ein Kinderschuh. Ein leinenes Kindertaschentuch. Ein Zollstock. Ein Buch, Alberts engl.-amerik. Dolmetscher.

Verlorene Gegenstände. Eine goldene Cylinderuhr. Ein schwarzes Onix-Medaillon nebst Petschaft und Uhrschlüssel.

Entlaufen. Ein Affenpinscher und eine kleine englische Dogge.

Hanau am 30. Juli 1873.

Tagesschau.

— Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi- zinal-Augelegeuheiten hat den Oberpräsidenten ein Rescript zu­gehen lassen, Inhalts dessen diese die Regierungspräsidenten da­rauf aufmerksam machen sollen, daß die Vorgänge bei vielen stattgehabten Wanderversammlungen des Mainzer Katholcken- Vereins, namentlich das Auftreten verschiedener Geistlichen in solchen Versammlungen, es dringend gebieten, den agitatorischen Bestrebungen der betreffenden Geistlichen mit allen Mitteln, welche das Gesetz an die Hand gibt, energisch entgegen zu wir­ken. Zu diesem Zwecke soll auf eine sorgfältige Ueberwachung der Wanderversammlungen Bedacht genommen und vorkommen­den Falls sofort die gerichtliche Bestrafung der Schuldigen her­beigeführt resp, der Thatbestand festgestellt werden, um demnächst gegen die betreffenden Geistlichen auf Grund des §. 24 des Ge­setzes vom 12. Mai d. J. (über die kirchliche Disciplinargewalt und die Errichtung des Gerichtshofes für kirchliche Angelegen­heiten), wodurch die Amtsentlassung ausgesprochen werden kann, und der §§. 15 und 16 vom 11. Mai d. I., vorzugehen. Auch soll augezeigt werden, inwiefern bisher Veranlassung zu einem Einschreiten der Behörden vorgelegen hat, sowie, wann in Zu­kunft eine derartige Bestrafung oder Feststellung des Thatbestan­des eintreten wird.

— Darmstadt, 27. Juli. Der Privatdozent an der Universität Berlin und Oberlehrer an der dortigen städtischen Luisenschnle, Dr. Ernst Karl Ludwig Bratuschek, ist zum ordent­lichen Professor an der philosophischen Fakultät der Landes- Uuiversität mit Wirkung vom 1. Oktober l. J. an ernannt worden.

Bon kompetenter Seite wird uns aus München mit- getheilt, daß die von den dortigen Anwälten bestellte Kommis­

sion, welche über die Art der Betheiligung von Standesgenos­sen in der Spitzeder-Afsaire Untersuchung Pflegen soll, nach Be­endigung der Schwurgerichtsverhandlung ihre Thätigkeit in die­ser Richtung sofort wieder ausgenommen habe, daß jedoch die Durchführung dieser Untersuchung und die Berichterstattung hier­über an die Gesammtheit der Münchener Anwälte Behufs Be­schlußfassung wegen der am 1. August beginnenden Gerichtsfe­rien, in denen die Mehrzahl der Anwälte von München abwe­send ist, nicht vor dem Monate Oktober erfolgen könne, daß aber nach Ablauf der Gerichtsferien diese Angelegenheit alsbald ihren Abschluß finden werde.

— Vom südlichen Kaiserstuhl wird der „B. L.-Z." unterm 23. Juli geschrieben: Es ist kein Geheimniß mehr, daß sich Pfarrer L. in M. in Untersuchung bei der Curie befindet, weil er nach der Angabe des Grafen v. K. beim Vorlesen des Hirtenbriefes auf der Kanzel das Verletzende gegen die Altkatho­liken — wie noch manche andere Geistliche — ausgelassen habe. Deßhalb wird Pfarrer L . . . . jetzt von Freiburg mit der Zu- muthung gedrängt, sein Glaubensbekenntniß abzulegen, natürlich mit Einschluß des Unfehlbarkeitsdogma's.

— Kaiserslautern, 28. Juli. Vorgestern Abend la­gen unter verschiedenen Gaslaternen Tausende kleiner weißge­flügelter Thierchen. Es waren in einem hiesigen Fruchtspeicher blos für 1800 Gulden Spelz lebendig geworden und aus­geflogen.

— Das Ausland und die Wiener Börse. Das „Wiener Tagbl." schreibt: Holland hat sich an spanischen und amerika­nischen Papieren verspekulirt und berechnet man den Verlust, den das Kapital des reichsten und sparsamsten Landes der Welt an diesen Papieren erlitten, auf 600 Millionen Gulden. Holland ist darum im gegenwärtigen Momente kaum in der Lage, in Wien energisch einzugreifen. Anch Berlin und Hamburg sind von der heimischen Krisis derart mitgenommen worden, daß sie gleichfalls außer Stande sind, durch Massenkäufe dem hiesigen Platze Luft zu machen. Frankfurt, Brüssel, Paris und Basel sind gegenwärtig die wichtigsten Käufer für österreichische Papiere und deutet auch die Haltung des Devisenmarktes darauf hin, daß jene Plätze konstant als Käufer hier auftreten.

— Bern, 29. Juli. Der Nationalrath ist dem Beschlusse des Ständeraths, betreffend die Ratifikation des mit Rußland abgeschlossenen Niederlafsungsverträges, ohne Diskussion einstim­mig beigetreten.

— Versailles, 29. Juli. Die Nationalversammlung hat heute die Handelsverträge mit Großbritanien und Belgien ohne weitere Diskussion genehmigt.

— Am Schluß eines „Die Räumung" überschriebenen Ar­tikels sagt der „Constitutionnel": „Die Deuts.yen werden in ei­nigen Tagen den französischen Boden verlassen haben; indessen noch zwei Provinzen zurückbehalten, und Frankreich wird so lange in Trauer sein, bis es Elsaß-Lothringen 'wiedererlangt hat. Mö­gen auf diplomatischem Wege oder durch Waffengewalt die fran­zösischen Fahnen wieder auf Metz und Straßburg aufgehißt wer­den, sicher ist, daß sie dort wieder wehen werden. Preußen hat einen furchtbaren Satz in Anwendung gebracht: das Recht des Stärkern. In Frankreich erinnert und unterrichtet man sich mehr, als unsere Nachbarn auf der andern Seite des Rheins