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^ 168. Mittwoch den 23. Juli. . 1873.
Tagesschau.
— Die Beschwerde des Bisthums Ermeland wegen verweigerter Einleitung der Klage gegen den Fiscus auf Zahlung der Dotation ist nun auch vom Obertribunal zurückgewiesen. Da die Entscheidung gerade jetzt von hohem principiellen Interesse ist, so lassen wir den Hauptpunkt der Begründung folgen: Die Festsetzung des Dotations-Etats für das Bisthum Ermeland ist eine bloße Regierungshandlung, wodurch in keiner Weise vertragsmäßige Verpflichtungen der Staatskasse dem Bisthum gegenüber begründet worden sind, und ebenso ist die Allerhöchste Anerkennungsurkunde vom 1. Ä!ai 1868 lediglich als ein kraft der Staats-Kirchenhoheit erlassener Staats-Akt anzusehen, wodurch Privatrechte des zeitigen Herrn Bischofs nicht constituirt worden sind, auch nicht begründet werden sollen und können. Fehlt es aber hiernach dem Bisthum an einem Privatrechtstitel, wodurch die eingeklagten Einkünfte erworben worden, so betrifft die Klage keinen Gegenstand des Privateigenthums und ist sonach von der Entscheidung durch richterliche Aussprüche ausgeschlossen, weshalb sie als unzulässig nach §. 12 Tit. 5, §. 7 Tit. 6 Theil 1 Allg. Gerichtsordnung zurückgewiesen werden MUß. (Trib.)
— Eine eigenthümliche Rechtsfrage wird demnächst dem berliner Stadtgericht zur Entscheidung vorliegen. Eine hiesige Zeitung hatte durch Vermittelung eines unserer ersten Annoncen- büreaus eine ziemliche Anzahl Inserate für den Hoflieferanten Hoff ausgenommen und sandte,, erst als H. seine Zahlungen eingestellt hatte, dem betreffenden Annoncenbüreau-Jnhaber Rechnung ein. Dieser verweigerte jedoch Zahlüng, und bedeutete die Gläubigerin, entweder den Ausgleich der Insolvenz abzuwarten oder die Juseratenforderung zur Masse anzumelden. Der Herausgeber jener Zeitung hat jedoch beide Vorschläge nicht angenommen, vielmehr den Beauftragten, welchen sie unter den obwaltenden Umständen wohl für sicherer hält, am Montag verklagt und gerichtliche Entscheidung beantragt.
— Gläubiger der Firma Johann Hoff, welche Forderungen im Gesammtbetrage von 700,000 Thlr. repräsentiren, hielten am Sonnabend Abend eine Versammlung ab und wählten ein aus sechs Mitgliedern bestehendes Comite, welches mit der Realisirung der Activa vorgehen und in einer auf den Sonntag festgesetzten Conferenz nähere Beschlüsse fassen sollte. Die anwesenden Gläubiger waren sämmtlich mit den aufgestellten Vorschlägen einverstanden: Herr Johann Hoff seinerseits cedirte ihnen zur Sicherstellung seine sämmtlichen Grundstücke und Liegenschaften. Das Hoffsche Geschäft wird, wie der „B. B. C." meldet, in der bisherigen Weise fortgesetzt.
— Die Kontrolegebühr, welche bisher auf Grund des Artikels 6 der Uebereinkunft wegen Erhebung einer Abgabe von Salz vom 8. Mai 1867 nach Vorschrift des §. 12 der Bekanntmachung vom 19. August 1867 und der Verfügung vom 6. Januar 1868 mit einem Silbergroschen für den Centner von dem zu landwirthschaftlichen Zwecken und mit zwei Silbergroscheu für den Centner von dem zu andern Zwecken abgabenfrei verabfolgten Salze erhoben worden ist, wird vom 1. Oktober d. J. ab aus die Hälfte der genannten Beträge ermäßigt. Die sonstigen Bestimmungen über die Erhebung der Kontrolegebühr und die Befreiungen von derselben bleiben unverändert in Geltung.
— (Bahnprojekt Frankfurt a. M., — Düsseldorf.) Die „Rheinische Jndustriegesellschaft" zu Düsseldorf hat, wie aus auswärtigen Blättern ersichtlich, die Absicht eine möglichst directe Eisenbahn von Frankfurt a. M. über Oberursel, Homburg, Weilburg, Siegen, Düsseldorf nach Crefeld zu bauen. Es handelt sich bei diesem Plane offenbar um Wiederaufnahme eines bereits vor einigen Jahren bestandenen Projectes. Damals waren Interessenten aus den betreffenden Gegenden bemüht, namentlich um eine möglichst directe Verbindung Frankfurts mit den rheinischen Kohlenrevieren zu gewinnen, die Bergisch-Märkische Bahn zur Erbauung einer von ihren schon bestehenden Linien südlich abzweigenden Bahn durch das Dillthal, über Braunfels u. s. w. nach einem thunlichst weit nach Süden zu belegenen Punkte an der Mainweserbahn zu bestimmen. Die bezüglichen Verhandlungen blieben indeß resultatlos. Als zukünftige Stationen der von der „Rheinischen Jndustriegesellschaft" projectirten Bahn werden u. A. genannt: Oberursel, Homburg, Usingen, Haiger, Siegen, Wipperfürth, Düsseldorf und Crefeld. (Neue grants. Pr.)
— München, 20. Juli. Wie wir vernehmen, sollen die- je igen Soldaten, welche mit dem 1. October d. Js. in die Reserve zu treten haben, bereits am 1. August aus dem Präsenzstande entlassen werden, so daß auch hiedurch den Landwirtyen zahlreiche Arbeiter und zwar um 2 Monate früher als es außerdem der Fall wäre, zugeführt werden.
— Nach der „Bayerischen Handelszeitung" scheint das in den jüngsten Zeitungen hausirte Gerücht, daß der seinerzeit von fast sämmtlichen bayerischen Handels- und Gewerbekammern bekämpfte Entwurf einer Verordnung, die Reorganisation der Kammern betreffend, in neuer Gestalt vorgelegt werde, jeder Begründung zu entbehren. Die Handels- und Gewerbekammern selbst hätten darüber ebensowenig etwas erfahren, als eine gesetzliche Nothwendigkeit dafür bestehe.
— Beim letzten deutschen Schützenfeste in Hannover wurde bekanntlich Advokat Fischer II. durch welsische Umtriebe zum Vorstand des deutschen Schützenbundes gewählt. Derselbe hat jetzt, nach der „Hess. Mgztg.", folgendes Schreiben an den Vorstand des Gesammtausschusses, Justizrath Sterzing in Gotha, gerichtet: .
„Nachdem die gegen die Gültigkeit unserer Wahl von verschiedenen Seiten erhobenen, blinder Parteileidenschaft ihre Entstehung verdankenden Proteste von cvmpetenter Stelle als unbegründet zurückgewiesen worden, und hierauf die Herausgabe des Bundesvermögens von dem bisherigen Vorstande erfolgt ist, haben wir nunmehr endlich neben dem Rechte auch die Macht in der Hand. Damit würde der Zeitpunkt gekommen sein, wo wir die uns zur Last gelegte „welsische Agitation" beginnen könnten. Indeß ist die politische Heuchelei nicht unsere Sache. Wie es uns deshalb niemals in den Sinn hat kommen können, unsere amtliche Stellung zu Gunsten particularistischer Bestrebungen, so berechtigt dieselben an sich auch sein mögen, auszubeuten, so ist es in unsern Augen ein Attentat gegen den Geist, welcher den Gedanken des deutschen Schützenbundes erzeugt hat, den letzteren zum servilen Handlanger der Bisinürckerei herabzuwürdigen. solche Handlangerdienste zu leisten, ist die herrschende Strömung des deutschen Schützenbundes; sie zu legalisiren, verschmähen wir. Dieser Strömung ist es zu verdanken, daß der deutsche schützen-