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^ 168. Mittwoch den 23. Juli. . 1873.

Tagesschau.

Die Beschwerde des Bisthums Ermeland wegen ver­weigerter Einleitung der Klage gegen den Fiscus auf Zahlung der Dotation ist nun auch vom Obertribunal zurückgewiesen. Da die Entscheidung gerade jetzt von hohem principiellen In­teresse ist, so lassen wir den Hauptpunkt der Begründung folgen: Die Festsetzung des Dotations-Etats für das Bisthum Ermeland ist eine bloße Regierungshandlung, wodurch in keiner Weise vertragsmäßige Verpflichtungen der Staatskasse dem Bisthum ge­genüber begründet worden sind, und ebenso ist die Allerhöchste Anerkennungsurkunde vom 1. Ä!ai 1868 lediglich als ein kraft der Staats-Kirchenhoheit erlassener Staats-Akt anzusehen, wo­durch Privatrechte des zeitigen Herrn Bischofs nicht constituirt worden sind, auch nicht begründet werden sollen und können. Fehlt es aber hiernach dem Bisthum an einem Privatrechtstitel, wodurch die eingeklagten Einkünfte erworben worden, so betrifft die Klage keinen Gegenstand des Privateigenthums und ist so­nach von der Entscheidung durch richterliche Aussprüche ausge­schlossen, weshalb sie als unzulässig nach §. 12 Tit. 5, §. 7 Tit. 6 Theil 1 Allg. Gerichtsordnung zurückgewiesen werden MUß. (Trib.)

Eine eigenthümliche Rechtsfrage wird demnächst dem berliner Stadtgericht zur Entscheidung vorliegen. Eine hiesige Zeitung hatte durch Vermittelung eines unserer ersten Annoncen- büreaus eine ziemliche Anzahl Inserate für den Hoflieferanten Hoff ausgenommen und sandte,, erst als H. seine Zahlungen ein­gestellt hatte, dem betreffenden Annoncenbüreau-Jnhaber Rech­nung ein. Dieser verweigerte jedoch Zahlüng, und bedeutete die Gläubigerin, entweder den Ausgleich der Insolvenz abzuwarten oder die Juseratenforderung zur Masse anzumelden. Der Her­ausgeber jener Zeitung hat jedoch beide Vorschläge nicht ange­nommen, vielmehr den Beauftragten, welchen sie unter den ob­waltenden Umständen wohl für sicherer hält, am Montag ver­klagt und gerichtliche Entscheidung beantragt.

Gläubiger der Firma Johann Hoff, welche Forderun­gen im Gesammtbetrage von 700,000 Thlr. repräsentiren, hiel­ten am Sonnabend Abend eine Versammlung ab und wählten ein aus sechs Mitgliedern bestehendes Comite, welches mit der Realisirung der Activa vorgehen und in einer auf den Sonn­tag festgesetzten Conferenz nähere Beschlüsse fassen sollte. Die anwesenden Gläubiger waren sämmtlich mit den aufgestellten Vorschlägen einverstanden: Herr Johann Hoff seinerseits cedirte ihnen zur Sicherstellung seine sämmtlichen Grundstücke und Lie­genschaften. Das Hoffsche Geschäft wird, wie derB. B. C." meldet, in der bisherigen Weise fortgesetzt.

Die Kontrolegebühr, welche bisher auf Grund des Ar­tikels 6 der Uebereinkunft wegen Erhebung einer Abgabe von Salz vom 8. Mai 1867 nach Vorschrift des §. 12 der Bekannt­machung vom 19. August 1867 und der Verfügung vom 6. Januar 1868 mit einem Silbergroschen für den Centner von dem zu landwirthschaftlichen Zwecken und mit zwei Silbergroscheu für den Centner von dem zu andern Zwecken abgabenfrei verab­folgten Salze erhoben worden ist, wird vom 1. Oktober d. J. ab aus die Hälfte der genannten Beträge ermäßigt. Die sonsti­gen Bestimmungen über die Erhebung der Kontrolegebühr und die Befreiungen von derselben bleiben unverändert in Geltung.

(Bahnprojekt Frankfurt a. M., Düsseldorf.) Die Rheinische Jndustriegesellschaft" zu Düsseldorf hat, wie aus auswärtigen Blättern ersichtlich, die Absicht eine möglichst directe Eisenbahn von Frankfurt a. M. über Oberursel, Homburg, Weil­burg, Siegen, Düsseldorf nach Crefeld zu bauen. Es handelt sich bei diesem Plane offenbar um Wiederaufnahme eines bereits vor einigen Jahren bestandenen Projectes. Damals waren In­teressenten aus den betreffenden Gegenden bemüht, namentlich um eine möglichst directe Verbindung Frankfurts mit den rhei­nischen Kohlenrevieren zu gewinnen, die Bergisch-Märkische Bahn zur Erbauung einer von ihren schon bestehenden Linien südlich abzweigenden Bahn durch das Dillthal, über Braunfels u. s. w. nach einem thunlichst weit nach Süden zu belegenen Punkte an der Mainweserbahn zu bestimmen. Die bezüglichen Verhandlun­gen blieben indeß resultatlos. Als zukünftige Stationen der von derRheinischen Jndustriegesellschaft" projectirten Bahn werden u. A. genannt: Oberursel, Homburg, Usingen, Haiger, Siegen, Wipperfürth, Düsseldorf und Crefeld. (Neue grants. Pr.)

München, 20. Juli. Wie wir vernehmen, sollen die- je igen Soldaten, welche mit dem 1. October d. Js. in die Re­serve zu treten haben, bereits am 1. August aus dem Präsenz­stande entlassen werden, so daß auch hiedurch den Landwirtyen zahlreiche Arbeiter und zwar um 2 Monate früher als es außer­dem der Fall wäre, zugeführt werden.

Nach derBayerischen Handelszeitung" scheint das in den jüngsten Zeitungen hausirte Gerücht, daß der seinerzeit von fast sämmtlichen bayerischen Handels- und Gewerbekammern be­kämpfte Entwurf einer Verordnung, die Reorganisation der Kam­mern betreffend, in neuer Gestalt vorgelegt werde, jeder Begrün­dung zu entbehren. Die Handels- und Gewerbekammern selbst hätten darüber ebensowenig etwas erfahren, als eine gesetzliche Nothwendigkeit dafür bestehe.

Beim letzten deutschen Schützenfeste in Hannover wurde bekanntlich Advokat Fischer II. durch welsische Umtriebe zum Vorstand des deutschen Schützenbundes gewählt. Derselbe hat jetzt, nach derHess. Mgztg.", folgendes Schreiben an den Vor­stand des Gesammtausschusses, Justizrath Sterzing in Gotha, gerichtet: .

Nachdem die gegen die Gültigkeit unserer Wahl von ver­schiedenen Seiten erhobenen, blinder Parteileidenschaft ihre Ent­stehung verdankenden Proteste von cvmpetenter Stelle als unbe­gründet zurückgewiesen worden, und hierauf die Herausgabe des Bundesvermögens von dem bisherigen Vorstande erfolgt ist, ha­ben wir nunmehr endlich neben dem Rechte auch die Macht in der Hand. Damit würde der Zeitpunkt gekommen sein, wo wir die uns zur Last gelegtewelsische Agitation" beginnen könnten. Indeß ist die politische Heuchelei nicht unsere Sache. Wie es uns deshalb niemals in den Sinn hat kommen können, unsere amtliche Stellung zu Gunsten particularistischer Bestrebungen, so berechtigt dieselben an sich auch sein mögen, auszubeuten, so ist es in unsern Augen ein Attentat gegen den Geist, welcher den Gedanken des deutschen Schützenbundes erzeugt hat, den letzteren zum servilen Handlanger der Bisinürckerei herabzuwürdigen. solche Handlangerdienste zu leisten, ist die herrschende Strömung des deutschen Schützenbundes; sie zu legalisiren, verschmähen wir. Dieser Strömung ist es zu verdanken, daß der deutsche schützen-