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M166.
Montag den 21. Juli.
1873.
Tagesschau.
— Nach einer der „Voss. Ztg." zugehenden Mittheilung befände sich unter den Steuerprojecten, mit deren Aufstellung man im Finanzministerium beschäftigt ist, auch das einer Gas- steuer; wenigstens soll dieses Project, das man früher schon einmal im Auge gehabt hat, wieder in Erwägung gezogen worden sein. Das genannte Blatt mag indessen selbst noch nicht an die Richtigkeit dieser Mittheilung glauben.
— Bis zum 28. Juni d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 605,271,040 Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 29. Juni bis 5. Juli d. I. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,909,800 Mark, in Hannover 1,801,620 Mark, in Frankfurt a. M. 3,067,220 Mark, in München 1,626,240 Mark, in Dresden 956,380 Mark, in Stuttgart 1,757,700 Mark und in Darmstadt 387,600 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 5. Juli d. Js. auf 747,440,230 Mark, wovon 620,777,600 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Der Haudelsminister hat noch vor seiner Abreise eine Commission niedergesetzt, welche mit der Untersuchung der sich in der letzten Zeit so auffallend mehrenden Unfälle auf Eisenbahnen beauftragt ist. Ferner soll auf Veranlassung des großen Generalstabes im Laufe dieses Sommers eine eingehe ^de Revision des gesammten Betriebsmaterials und der Vorkehrungen für den Transport der Truppen auf den deutschen Eisenbahnen durch höhere Militairs stattfinden, bereit Resultat von Einfluß auf die Maaßnahme bei einer künftig etwa eintretenden Mobilmachung sein wird.
— Dem Widerstande des prenßischen Episcopats wird durch die Maßregeln der, den Weg des Rechtes und Gesetzes furchtlos wandelnden Staatsregiernng bald die Spitze abgebrochen sein, und die Maßregeln des Gnesener Erzbischofs, der Miene macht Geistliche anzustellen, als ob gar kein Gesetz diese Eigenmächtigkeit verhindere, werden eben so wenig wie das Gebühren des Breslauer Fürstbischofs, dem Domherrn von Richthofen gegenüber, irgend einen practischen Erfolg haben. Der besagte Domherr wird von der Staatsregierung als vollberechtigt angesehen und jeder ohne ihn gefaßte Beschluß für null und nichtig erachtet. Wenn den Ultramontanen nur Ernst gezeigt wird, so werden sie schon nachgeben und froh sein, daß man ihrer schont.
— Johann Hoff. Großes Aufsehen erregte am 18. die Nachricht, daß Johann Hoff, der Erfinder des Malzextracts, von dessen Reichthum Fama so Vieles zu erzählen wußte, seiue Zahlungen habe einstellen müssen. Die Stockung soll hauptsächlich in Folge großer und unglücklicher Terrainspeculationen, die in jetziger Zeit nicht abzuwickeln waren, eingetreten sein. Man hofft indeß, daß es gelingen werde, ein Arrangement zu treffen und es hat zu dem Zweck sogleich eine Versammlung der Gläubiger stattgefunden, in der man die Mittel besprach, die zu ergreifen fein würden. Es heißt, daß die Activa der Firma größer sind als die Passiva und daß es nur darauf ankomme, Zeit zur Regulirung zu gewinnen. Heute wird eine neue Gläubiger- Versammlung stattfinden.
— Schwetzingen, 17. Juli. Heute fand, von dem
.schönsten Wetter begünstigt, die Eröffnung der Heidelberger Bahn statt. Schon in aller Frühe prangten die Straßen der Stadt in dem reichsten Fahnenschmücke und Böllerschüsse verkündeten jeweils die Ankunft der Züge. Die meisten Gäste brachten uns jedock erst die Nachmittagszüge. Die ersten derselben wurden von den Klängen des Heidelberger Stadtorchesters empfangen und durch die Hauptstraße nach dem Schloßgarten geleitet, in dessen schattigen Alleen hierauf concertirt wurde.
— Karlsruhe, 15. Juli. In einer gestern Abend stattgehabten Versammlung der Handelsgenossenschaft einigte man sich zu einer Tarifirung des österreichischen Silberguldeüs auf 1 fl. 8 kr. für den hiesigen Platz.
— Auf die kürzlich dem „Pforzheimer Beobachter" entnommene Notiz, das Mitnehmen von Hunden in die Wirthshäuser betr., ist unterm 11. Juli d. J. vom dortigen Bezirksamt folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen worden:
§ . 1. Das Mitbringen von Hunden in öffentliche Wirthschaften oder andere öffentliche Lokale wird untersagt.
§ . 2. Zuwiderhandlungen werden an Geld bis zu 10 fl. gestraft.
— Kissingen ist die erste Stadt in Bayern, welche auf Grund der §§. 108, 127 und 142 der deutschen Gewerbeordnung ein gewerbliches Schiedsgericht eingeführt hat. Das betreffende Ortsstatut, aus 25 Paragraphen bestehend, wurde von den beiden städtischen Kollegien bereits am 21. Januar und bezw. 20. Februar d. I. angenommen und vom kgl. Bezirksamt unterm 2. April genehmigt.
— Straßburg, 18. Juli. Der Dampfer „Stadt Mannheim" ist um 2 Uhr hier eingetroffen, und als erstes Dampfschiff, welches den Verkehr mit Straßburg eröffnet, von dem General Hartmann und dem Handels-Präsident Sengenwald feierlich empfangen worden. An Bord des Schiffes befanden sich Vertreter der Userstaaten. Eine große Menschenmenge war herbeigeströmt. (Neue grants. Pr.)
— Metz, 17. Juli. Auch hier sucht man das Wallfahrtsfieber in Fluß zu bringen und merkwürdiger Weise scheint dies bei der in solchen Dingen sonst sehr vernünftigen Bevölkerung nicht ohne Erfolg zu bleiben. Wenigstens sind uns mehrere Familien bekannt, die nach einem der modernen französischen Wunderorte pilgerten oder dies zu thun im Begriff sind. Wer aber religiösen Eifer als Hauptmotiv dieser Pilgerfahrten vermuthete, würde sich sehr täuschen. Schon die eleganten Pilgeranzüge zeigen auf den ersten Blick, daß man nicht gewillt ist, Bußübungen vorzunehmen. Forscht man weiter nach, so wird man erfahren, daß es sich einfach um Vergnügungsreisen unter dein frommen Titel „Wallfahrten" handelt, ' In Folge der „schlechten Zeiten" schickt es sich nämlich nach der Meinung der hiesigen feinen Welt nicht, so wie in frühern Jahren eine Badereise zu machen. Dadurch würde man ja den „Preußen" zeigen, daß man noch nicht alle Lust am Leben verloren hat und daß die Geschäfte besser gehen als man zngestehen möchte. Da bietet nun eine das Nützliche mit dem Angenehmen verbindende Pilgerreise, die leicht auf einige Wochen ausgedehnt werden kann, einen bequemen Ausweg, der um so eifriger benützt wird, da die französischen Eisenbahngesellschaften den Pilgern bedeutende Fahrpreisermäßigungen gewähren. — Den städtischen Unterbe-