Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis

(incl. Stempel)

Jährlich 3 Thlr.

Halbj. Thlr. 1. 15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf.

Für auswärtige Abonnenten mit Lem betreffen­den Postausschlag.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspoudenz.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Jiisertiaus- Preis:

Die lipalttge Garmondzeile od. deren Raum

1 Sgr.

Die Sspalt. Zeile 2 Sgr.

Die Zspaltige Zeile 3 Sgr.

M160.Montag den 14. Juli. 1873.

Tagesschau.

Se. Majestät der König haben auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 7. April d. J. unterm 17. April d. J. genehmigt, daß der §. 4 des Reglements über die Civilver- sorgung und Civilanstellung der Militärpersonen des Heeres und der Marine vom Feldwebel abwärts in nachstehender Weise mo- difizirt werde: Bei vorhandener Qualifikation rangiren die Mi­litäranwärter hinsichtlich der Reihenfolge ihrer Anstellung im Civildienste, wie folgt, unt-r sich: 1) die Inhaber des Civilver- sorgungsscheins, 2) die Inhaber des Civilanstellungsscheins. In­nerhalb der Inhaber des Civilversorgungsscheins sind zunächst Unteroffiziere, welche nach mindestens achtjähriger Dienstzeit ans­geschieden sind, zu berücksichtigen. Im Uebrigen richtet sich die Reihenfolge der Militäranwürter nach der Zeit der Anmeldung zu einer Stelle, bei gleichzeitiger Anmeldung nach der Länge der militärischen Dienstzeit. Die neue Reihenfolge ist ebenso wie die bisherige nach §§. 9, 21 des Reglements vom 16./20. Juni 1867 nur für diejenigen Anwärter festgestellt, denen unter sich die gleiche Qualifikation zur Seite steht.

Bis zum 21. Juni d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 591,794,280 Mark und in Zehnniarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 22. bis 28. Juni sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,114,600 Mark, in Hannover 1,135,240 Mark, in Frankfurt a. M. 3,053,040 Mark, in München 1,404,840 Mark, in Dresden 911,680 Mark, in Karlsruhe 478,760 Mark, und in Darmstadt 378,600 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 28. Juni d. Js. auf 731,933,670 Mark, wovon 605,271,040 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Falsche preußische Fünfthalerschcine, die scheinbar lange cursirt haben, denn sie sind bis zur Unkenntlichkeit beschmiert und überall mit Papierstreifen beklebt, sind in diesen Tagen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, wo sie zum Ersatz präsentirt wur­den, angehalten worden. Ob diese Scheine wirklich so lange im Umlaufe gewesen sind oder ob die Fälscher sie von vorn herein selbst beschmiert und beklebt haben, um jeden Verdacht zu ver­meiden, bleibt fraglich. Auch sind zwei falsche Coupons der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über 2 Thlr. 15 Sgr. der Polizei übergeben worden. Daß außer diesen beiden noch mehrere der­gleichen im Umlauf sind, ist wohl selbstverständlich.

In Frankfurt am Main scheint die Controls über das eingeführte Litermaaß eine ganz scharfe zu sein, welches aus einer Lokalnotiz derNeuen Franks. Pr." hervorgeht, die folgender­maßen lautet: Das königliche Polizeipräsidium hat dieser Tage folgende Bekanntmachung ergehen lassen: Ungeachtet mehrfach er­lassener Bekanntmachung entsprechen die in dem Wirthschaftsbe- triebe im Gebrauch befindlichen Schenkgefäße noch vielfach nicht der von der kgl. Regierung zu Wiesbaden unterm 12. Jnni v. I- erlassenen Polizeiverordnung. Es werden namentlich Schank- und Trinkgefäße von 3/i und 3 /s Liter Inhalt mit vorschrifts­mäßiger Eichung zum Verkauf und Ausschank nicht nach Maß­gabe des entsprechenden gesetzlichen Soll-Inhalts, sondern des - wirklichen Raum-Inhaltes benutzt, auch sind vielfach die zum Ausschank von geistigen Getränken (Grog, Punsch, Branntwein,

Liqueure) dienenden Gläser nicht geaicht. Hinsichtlich der zum Verkauf von Wein und Bier verwendeten Flaschen wird noch häufig gegen die Vorschrift des § 6 der Verordnung verstoßen, wonach von der Eichung nur diejenigen Flaschen resp. Krüge be­freit bleiben, welche versiegelt oder verkapselt sind.

Die betheiligten Gewerbetreibenden werden hierdurch auf das Ungesetzliche der erwähnten Benutzungsweise nochmals aus­drücklich hingewiesen mit dem Bemerken, daß die bei den von Zeit von Zeit stattfindenden Revisionen sich ergebenden Contra- ventionen unnachsichtlich zur strafrechtlichen Verfolgung werden gebracht werden.

Darmstadt, 12. Juli. DieDarmstädter Zeitung" meldet die zu Jugenheim stattgehabte Verlobung der Großfür­stin Marie Alexandrowna von Rußland mit Prinz Alfred von Großbritanien.

(Der deutsche Landwirthschafts - Rath.) Soeben ist der Bericht über die Verhandlung der II. Versammlung des deutschen Landwirthschafts-Rathes erschienen. Derselbe enthält sehr inte­ressante Verhandlungen im Gebiete der höheren Landwirthschaft und namentlich in Beziehung auf die tiefeinschneidenden socialen und Stenerfrâgen. Erfreulich ist es zu sehen, welche Würdigung die Verhandlung dieser Korporation in den maßgebensten Kreisen fand; so hat wohl Niemand erwartet, daß der Antrag betreffs Zollermäßigung bei Dampfpflügen und Mähmaschinen von den Regierungen so weit wie es geschehen überholt wurde; auch in der Tabaksteuerfrage fanden die Verhandlungen des Landwirth­schafts-Rathes vollständige Berücksichtigung, so daß sich in Re­den der HH. Bundeskommissäre in beiden Fragen vielfache An­klänge an die Mitglieder des Landwirthschafts-Rathes finden, ein Beweis, wie eingehend man die Protokolle desselben benützt hatte, und ein weiterer Beweis, wie wichtig, ja nothwendig die Interessenvertretung für die Landwirthschaft geworden ist, und wie sehr dieselbe durch Sachverständige, wenn auch nicht gerade bureaukratisch gebildete Männer zum Nutzen sühren kann. Sind doch die süddeutschen Mitglieder des Landwirthschafts-Rathes, welche in der Tabaksteuer den Ton angaben, lauter Praktiker gewesen, indem sich die andern Herren, darunter sogar der Sekre­tär eines Kreiskomitüs vornehm zurückzogen. Allerdings ist der deutsche Landwirthschafts-Rath erst im Entstehen begriffen und eigentlich nur der Keim zu einer wahren Interessenvertretung, allein es ist hiemit schon viel gewonnen, wie wir oben gesehen haben, und beweist, daß die Landwirthe nicht so gar ungeschickt der Aufgabe gegenüber, sich selbst zu vertreten, sind, als man es ihnen und der Welt glauben machen möchte.

Die Postverwaltungen von Bayern und Württemberg haben die Einziehung von Beträgen von mehr als 50 Thalern auf Postmandate durch ihre Postanstalten in ausnahmsweise vorkommenden Fällen nachgeben.

Das Fort Motte bei Belfort soll, einer nach Paris gelangten Meldung zufolge, eingestürzt sein, da die Deutschen die von ihnen angebrachten Stützen weggenommen hätten.

Belforts Räumung erfolgt in den 3 Tagen vom 31. Juli bis 2. August, so, daß am Mittage des letzterwähnten Ta­ges kein deutscher Soldat mehr dort sein wird. Den getroffenen Anordnungen zufolge erfolgt der Abmarsch in 9 Solennen, von denen das schlesische Fußartillerie-Regiment den Anfang macht