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M 158.
Freitag den 11. Juli.
1873.
Bekanntmachung
den Remonte-Ankauf pro 1873 betreffend.
Zum Ankäufe von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren sind im Bezirk der Königlichen Provinz Hessen-Cassel für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:
den 21. Juli in Wilhelmsbad,
den 27. August in Rinteln,
den 1. September in Hofgeismar.
Die von der Militair-Kvmmission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen, und gegen Quittung sofort baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen. Krippensetzer sind vom Ankauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Psirde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem, zweckmäßigen Gebiß, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens sechs Fuß langen, starken Stricken ohne .besondere Vergütigung mitzugeben.
Berlin 6. März. 1873.
Kriegs-Ministerium, Abth. für das Remonte-Wesen. gez. von Schön. Mentzel, von Klüber.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts dahier.
Montag den 14. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, sollen im Gebäude des Landrathsamtes durch den Polizei-Wachtmeister Schwalm nachbezeichnete alte Eichgerüthschasten und Gewichte öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung ver- auktionirt werden, als:
1. 1 Maß, V2 Maß, 1 Schoppen, Us Schoppen, von Zinn.
2. Vs Maß, 1 Schoppen, V2 Schoppen, 1 Kännchen, ^2 Kännchen, von Messing.
3. 1 Känncheu, V2 Kännchen, ^4, Vs und Vie Kännchen, von Blech.
4. Va Centner, zwei 3, ein 2, ein 1 und Us Pfundgewicht, von Gußeisen.
5. 1 Pfund und V2 Pfundgewicht von Messing.
6. zwei Kästchen mit verschiedenen kleineren Messinggewichten sowie zwei eiserne Stempel.
Hanau am 8. Juli 1873.
Gefundene Gegenstände. Eine silberne Cylinderuhr. Zwei Kissenüberzüge und ein Kinderjäckchen. Eine Tonne gez. 8. M. 505 mit unbekannten Inhalt. Ein brauner Sonnenschirm. Ein Buch „praktischer Lehrgang für italienische Sprache". Eine Kinderschleife. Ein roth-schwarzes Halstuch. Ein Kpazierstvck. Vier Taschentücher. Zwei Leihhauszettel. Zwei Kinderstrümpfchen. Ein goldener Ring. Ein Etuis. Ein neuer Zugstiefel. Ein Braunschweiger Lotterielovs. Zwei Cigarren-Etuis. Eine Brieftasche mit Mili air-Urlaubs-Paß. Eine goldene Bruche. Ein Paar neue Pantoffeln. Ein brauner Handschuh. Ein Kinderhut von Roßhaaren. Ein gelbes Taschentuch. Eine Kinder- J
schürze. Ein Portemonnaie mit 1 fl. 10 kr. Ein do. mit 22 kr. Ein do. mit 14 kr. Ein leeres Portemonnaie.
Zugeflogen. Zwei Kanarienvögel.
Verlorene Gegenstände. Eine Brieftasche mit 10 fl.
Eine silberne Cylinderuhr.
Hanau am 10. Juli 1873.
Tagesschau.
— Berlin, 8. Juli. Das Urtheil des Oberkirchenraths in der Sydow'schen Sache lautet nach der „Spen. Ztg." wörtlich, wie folgt: „In der Disciplinaruntersuchungssache wider den Prediger Dr. Sydow zu Berlin hat der Evangelische Oberkirchen- rath in der Sitzung vom 25. Juni 1873, auf den Recurs des Angeschuldigten, zur Resolution ertheilt, daß die Entscheidung des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg vom 2. Dezember 1872, nach welcher der Angeschuldigte wegen schwerer Verletzung seiner Amtspflicht, das reine und unverfälschte Wort Gottes gemäß den Bekenntnissen der evangelischen Kirche zu verkündigen, seines Amtes als evangelischer Geistlicher zu entsetzen, dahin abzuändern, daß demselben wegen des durch einen öffentlichen außeramtlichen Vortrag gegebenen schweren Anstoßes ein geschärfter, durch den zuständigen General-Superin- tenden zur Vollziehung zu bringender Verweis zu ertheilen, ihm auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen."
— Kontrolirung von Unterrichts-Anstalten. Nachdem es sich ergeben, daß durch sogenannte Rettungs- und andere der öffentlichen Armenpflege dienende Häuser, namentlich in katholischen Landestheilen, Kinder im schulpflichtigen Alter regelrechter Unterricht ertheilt wird, ohne daß dieser staatlich beaufsichtigt ist, sollen jetzt diese Anstalten zunächst auf amtlichem Wege ermittelt und dabei festgestellt werden, welchen speziellen Zweck diese Anstalten verfolgen, unter Leitung welcher Behörden, Vereine, geistlichen Orden oder Personen sie stehen, welche Lehrer, nach Namen und Alter, dort unterrichten und welche Prüfungen bieje abgelegt haben, welche Behörde diese Lehrer etwa berufen nnd concessionirt hat u. s. w. Trn.
— Der Handelsminister Dr. Achenbach hat noch nachträglich die Regierungen rc. darauf hingewiesen, von welchem hervorragenden Nutzen es sein würde, wenn intelligenten Handwerkern und tüchtigen Gesellen aus den verschiedenen Zweigen des Kunstgewerbes der Besuch der Wiener Ausstellung ermöglicht würde. Deshalb empfiehlt der Minister, da, wo solches zweckmäßig und Erfolg zu versprechen scheint, auf die Bildung von Vereinen noch jetzt hiuzuwirken und die Bewilligung von Beihülfen in geeigneter Weise eintreten zu lassen, da der Minister, „mit Rücksicht auf die Bedeutung der Sache für die Entwicklung und Förderung des vaterländischen Gewerbefleißes" außerdem nicht abgeneigt ist, zu dem angegebenen Zwecke auch seiuer- ,eitS Beihülsen zu gewähren. Im Falle des Bedürfnisses sind dann bestimmt namhaft zu machende Personen, unter näherer Darstellung ihrer bisherigen Thätigkeit, für eine staatliche Unterstützung in Vorschlag zu bringen.
— Die Einführung einer nachahmenswerthen Einrichtung steht auf sämmtlichen Staatseisenbahnen bevor. Laut Verordnung des Haudelsministers werden nämlich auf allen Bahnhöfen entweder unmittelbar aus denselben oder in nächster Nähe Brun-