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M156.Mittwoch den 9. Juli. 1873.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts dahier.
Der großen Hitze wegen und um ansteckendeu Kraukheiten möglichst vorzubeugen, erscheint eine Desinfektion sämmtlicher Aborte und Abtrittsgruben in hiesiger Stadt dringend geboten.
Die Hausbesitzer werden deshalb ersucht, im eigenen und im allgemeinen Interesse eine solche Desinfektion, und da, wo es nöthig ist, eine vorhergehende Entleerung dieser Orte in ihren Gebäuden vorzunehmen.
Das geeignete Material ist in jeder Apotheke und Materialienhandlung zu beziehen.
Ebenso werden die Vorstände aller staatlichen und städtischen Gebäude und Schulen, die Besitzer von Fabrik-Etablisse- ments, die Leiter von Privatschulen, die Stadtbehörde auch hinsichtlich der städtischen Kanäle, dringend ersucht, in den unter ihrer Aufsicht stehenden Gebäuden rc. das Erforderliche veranlassen zu wollen.
Nur durch eine in geeigneten Zwischenräumen (etwa von 8 zu 8 Tagen)/wiederholte Desinfektion kann die erstrebte Sicherung gegen Nachtheile erzielt werden.
Hanau am 7. Juli 1873.
Tagesschau.
— Der „R. u. St. A." Nr. 159 enthält: Gesetz, betr. die Ermächtigung der Stadt Mülhausen im Bezirk Ober-Elsaß zur Aufnahme zweiter Anleihen. Vom 2. Juli 1873.
— Berlin, 8. Juli. Von unterrichteter Seite wird bestätigt, daß der Oberkirchenrath das Erkenntniß des Provinzial- Consistoriums bezüglich der Amtsentsetzung des Predigers Sydow kassirt hat.
— B erlin, 8. Juli. Die Rekursentscheidung des Oberkirchenraths in der Sydow'schen Disciplinarsache, welche seit einigen Tagen zum Zwecke der Publikation und Vollziehung an das'brandenburgische Konsistorium abgegangeu ist, lautet der „Spenerschen Zeitung" zufolge dahin, daß die Entscheidung des Consistoriums vom 2. Dezember 1872, welche die Absetzung Sydows ausspricht, dahin abzuändern ist, daß demselben wegen des durch einen öffentlichen außeramtlichen Vortrag gegebenen schweren Anstoßes ein geschärfter Verweis zu ertheilen ist und ihm auch die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen sind.
(Neue Frankf. Pr.)
— Bis zum 14. Juni d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 575,838,060 Mark und in Zehnmarkstücken 126,662,630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 15. bis 21. Juni sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 6,010,300 Mark, in Hannover 2,372,960 Mark, in Frankfurt a. M. 3,099,880 Mark, in München 1,282,520 Mark, in Dresden 965,080 Mark, in Stuttgart 1,472,620 Mark, in Karlsruhe 402,100 Mark, und in Darmstadt 350,760 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 21. Juni d. Js. auf 718,456,910 Mark, wovon 591,794,280 Mark in Zwanzigmarkstücken und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Die Berliner Börse hatte am 7. wieder ihr schwärzestes Trauergewand angelegt. Zu der ohnedies flauen Stimmung kamen, wie die „Trib." schreibt, allerlei Hiybsposten, die nicht
wenig dazu beitrugen, die Course auf allen Gebieten noch mehr herabzudrücken. So wurde erzählt, daß die Directoren einer Baubank verhaftet seien; es ist dies eine Bank, vor der wir allerdings von Anfang an auf's dringendste gewarnt haben. Die Actien derselben, welche bis 130 pCt. heraufgeschwindelt waren, und die am Sonnabend noch mit 34 pCt. notirten, wurden an der montägigen Börse mit 2 pCt., sage zwei Procent gehandelt. Auch auf dem Gebiete der Bergwerks-Effecten sah es sehr trübe aus. Besonders waren es Gelsenkirchener Bergwerks-Actien, die schwer in Folge einer Nachricht zu leiden hatten, wonach in die Schachtanlagen Wasser eingedrungen sein soll. Die Bestätigung dieser Nachricht bleibt abzuwarten; doch trug sie das ihrige bei, um den so umwölkten Börsen-Horizont noch mehr zu verfinstern.
— Der Branschweigischen Eisenbahngesellschaft ist vom Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten die Erlaubniß zu den Vorarbeiten für die an die sogenannte Harzgürtelbahn sich eventual, anschließenden Bahnlinien Halle-Leipzig und Eisleben-Ouerfurt für das preußische Staatsgebiet und der Saal-Unstrut-Eisenbahngesellschaft die Erlaubniß zur Anfertigung der Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Großheringen nach Zeitz bezüglich des preußischen Staatsgebiets ertheilt worden.
— D a r m st adt, 8. Juli. Der Kaiser ,vvn Rußland wird morgen von Ems in Jugenheim eintreffen und daselbst bis zum 27. d. Mts. seinen Aufenthalt nehmen.
— Den fortwährenden gehässigen Insinuationen clericaler Organe, daß ihnen ihre Telegramme, namentlich aus Rom, theils verstümmelt und theils verspätet zngehen, ist einmal wieder an der Hand unumstößlicher Thatsachen die Spitze abgebrochen und diese gegen sie gekehrt worden. So hat eine Zeitung in Bonn, die in dieser Beziehung das große Wort geführt, jetzt auf Grund einer höheren Orts angeordneten Untersuchung die amtliche Berichtigung abdrucken müssen, daß die römische Depesche genau so, wie sie der deutschen Station zugekommen, ab- und hintelegra- phirt worden ist, und die Verspätung den einfachen Grund hatte, daß diejenige Zeitung, über deren Bevorzugung sich die ultramontane beklagt hat, ihre Depeschen von einem ganz anderen Bureau bezieht.
— Da in deutschen Handelskreisen mehrfach die Meinung verbreitet ist, als ob die österreichischen Silbergulden, abgesehen von dem gesunkenen Silberpreise, auch minderwerthig ausgeprägt seien, so hat, wie das „Leipziger Tagblatt" berichtet, die dortige Handelskammer Veranlassung genommen, einige Stücke durch den Münzwardein amtlich prüfen zu lassen. Es hat sich dabei der volle gesetzliche Feingehalt von 9000 Tausendtheilen ergeben, und Hiemit wird jenes Vorurtheil wohl beseitigt sein.
— Vom 1. Januar 1874 ab erscheint das bayerische Regierungsblatt unter dem Titel „Königlich Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt." Mehrfache Veränderungen werden, dem „Korr. v. u. f. D." zufolge, auch hinsichtlich des Inhalts dieses
Blattes vorgenommen werden.
— München, 4. Juli. Nach Erfüllung der vorgeschrie- benen Anzeige beim Kriegsministerium wurde dem in Passau gelandeten österreichischen Kriegsschiffe die Weiterfahrt nach Regensburg gestattet.
— Aus zuverlässiger Quelle will die „Heidelb. Ztg." bie Mittheilung erhalten haben, daß nach einer zwischen dem deut-