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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die 3spaltige Zeile 3 Sgr.

Dienstag den 8. Juli

1873

Tagesschau.

DerStaatsanzeiger" meldet amtlich die Ernennung der Mitglieder des neu eingerichteten Consistoriums für den Re­gierungsbezirk Cassel, und zwar: den Regierungs-Rath Heinrich Wilhelm Schmidt in Cassel zum Vorsitzenden mit dem Range eines Rathes dritter »lasse und dem Amts-Charakter als Prä­sident ; den Konsistorial-Rath Albrecht Schmidt in Berlin zum Mitgliede und Stellvertreter des Vorsitzenden mit dem Charak­ter als Ober-Konsistorial-Rath und dem Rang eines Ober-Re- gierungs-Raths; den General-Superintendenten, Konsistorial- Rath vr. Martin in Cassel zum Mitgliede, sowie den Pfarrer Dr. Ebert daselbst, den Metropolitan und Pfarrer Karl Fried­rich Fuchs in Hanau, den Regierungs-Rath Theodor Rohde aus Hofgeismar, jetzt in Berlin, und den Pfarrer Georg Heinrich Seebohm in Rinteln zu Konsistorial-Räthen und Mitgliedern.

Berlin 4. Juli. Die Wallfahrten in Frankreich und die demonstrative Betheiligung der jetzigen Regierung und der Rechten der National-Versammlung an denselben sind, wie die heutigeBerl. Aut. Korr." mit Recht bemerkt, eine Erscheinung, die Stoff zum Nachdenken gibt, besonders uns Deutschen.Bei dem bloßen Zurschautragen von Kreuzfahrergelübden", sagt das nationalliberale Organ,werden es die französischen Ultramon­taneu nicht bewenden lassen; sie werden ihren ganzen Einfluß darauf verwenden, daß die französische Nation, die sie, so weit es einem Jedem an seinem Theile zusteht, dem heiligen Herzen Jesu gewidmet haben, im Innern wie nach außen die ihr zuge­theilte Mission erfülle. Es liegt einer Aktion nach außen hin noch manches Hinderniß vor; die Zwischenzeit kann aber doch immerhin recht nützlich ausgefüllt werden, um den Gesinnungs­genossen in anderen Ländern ad oculos zu demonstriren, einen wie großen Nutzen die römisch-katholische Kirche davon ziehen würde, wenn Frankreich den Ländern rings umher die gleiche Obedienz dem heiligen Stuhl gegenüber aufnöthigte. Da man noch nicht in der Lage ist, ein französisches Kreuzfahrerheer über die Alpen oder über das Mittelmeer zu entsenden, um den hei­ligen Vater in sein weltliches Königreich wieder einzusetzen, so thut man vorläufig,dem Knaben gleich, der Disteln köpft", an dem wehrlosen Leichengefolge von Freidenkern, welches man durch Polizei-Agenten auseinander treibt, seine heilige Mission kund. Im südlichen Frankreich, wo der Haß gegen die Huge­notten noch in diesem Jahrhundert zu blutigen Verfolgungen aufflammte, ist man bereits so weit gekommen, den Leichen gläu­biger Protestanten Schimpf anzuthun. Wenn die französischen Ultramontanen eben so gute Franzosen wie Ultramontane wären, würden sie zurückschrecken vor den Maßregeln, welche der franzö­sischen Nation ein neues Element innerer Zwietracht und Un­ruhen einimpfen; aber die französischen Ultramontanen blicken nur auf die Wirkung, welche diese Maßregeln auf die katholische Welt ausüben, und freuen sich der Zustimmung, welche aller Orten die Ultramontanen ihrem Vorgehen zollen, in der Hoff­nung, daß diese ihnen bei geeigneter Gelegenheit in der einen oder andern Weise die Ausführung ihrer Absichten gegen Italien und Deutschland ermöglichen werden. Frankreich soll seinlegi­times Uebergewicht" unter den europäischen Staaten dadurch wiedergewinnen, daß es sich zum Vollstrecker der Dekrete des heiligen Stuhles macht. Das ist der Angelpunkt der auswär-

tigen Politik für die französischen Ultramontanen, und dem zu Liebe wird selbst die innere Ruhe Frankreichs zum Opfer ge­bracht. Wenn die Ultramontanen anderer Länder in ihrem Bei­fallspenden so fortfahren, wie sie begonnen haben, wird wohl auch der Versuch nicht ausbleiben, von diesen Sympathien für die Politik der Revanâe Nutzen zu ziehen." wss. Abdztg.

Mannheim, 2. Juli. Hecker ist von seiner bedenk­lichen Erkrankung an der Kopfrose so weit wieder hergestellt, daß er wieder ausgehen kann. Man erzählt sich hier, er habe im vertrauten Kreise den Führern der hiesigen demokratischen Partei den dringenden Rath gegeben, sich in dem Kampfe gegen Ultra- montanismus und Socialdemokratie Schulter an Schulter mit den Nationalliberalen zu stellen und mit ihnen auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse den freiheitlichen Ausbau der Ver­fassung des Reichs anzustreben. Nach Allem, was von der bis­herigen Haltung Heckers gegenüber der Neugestaltung der Dinge in Deutschland bekannt ist, klingt die Sache nicht unwahrschein- scheinlich; nur wäre im Interesse eines geschlossenen Vorgehens aller freisinnigen Parteien gegen die Feinde des Reichs sehr zu wünschen, daß Hecker seine Stellung zu den uns bewegenden Fragen und seine Ansichten über die bisherige Haltung der de­mokratischen Partei auch öffentlich, nicht blos im vertrauten Kreise darzulegen sich gedrungen fühlen möchte.

München, 2. Juli. Ein spaßhafter Conflict mit dem österreichischen Nachbarstaat beschäftigt die Zeitungen. In Passau ist ein österreichisches Kriegsschiff (Kanonenboot?) vor Anker ge­gangen, hat aber von dem baierischen Kriegsministerium Befehl erhalten, bis zu weiterer Entscheidung dort zu bleiben. Das Passauer Tageblatt" schlägt vor, das Schiff zu confisciren und als Anfang einerbaierischen Flotte" zu verwenden.

Aus Deutsch-Lothringen, 30. Juni. Das weit­läufige und mühevolle Geschäft der Entschädigung der Inhaber verküufllicher Justizstellen ist in unserem Regierungsbezirke mit Mitte dieses Monats glücklich beendet worden. Es wurden im Ganzen 159 Beamte entschädigt und beträgt die ganze bewilligte Entschädigungssumme 6,498,100 Fr., während anfänglich die Be­sitzer der Stellen mehr als 9 Millionen Entschädigung bean­spruchten und die Regierung etwa Vs Million weniger bewilligen wollte, als schließlich bewilligt wurde. Die entschädigten Beam­ten zerfallen in sechs Klassen: 1) Notare I.III. Kl. (4,688,000 Fr.), 2) Commissaires priseürs (206,000 Fr.), 3) Anwälte (658,000 Fr., darunter die in Metz 421,300 Fr., in Dieden- Hofen und Vic 237,000 Fr.), 4) Ober- und Handelsgerichts- Secretäre (174,000 Fr.), 5) Friedensgerichts-Schreiber (239,400 Fr.), Gerichtsvollzieher (532,200 Fr.). Die ursprünglichen Er­werbspreise der Stellen werden von den Entschädigungen im Durchschnitt um ca. 37 Proz. überstiegen. Doch muß, abgesehen von den maßgebenden gesetzlichen Normen für die Entschädigungs­ansprüche, noch bemerkt werden, daß in den letzten Jahren vor dem Kriege besonders die Notare und Anwälte. hier zu Land es verstanden hatten, ihre Jahreserträgnisse außerordentlich zu steigern! -

Straßburg. 4. Juli. Heute früh ist wieder ein Ex­trazug von Paris mit circa 70 Millionen Franken Kriegsent­schädigung angekommen. r

_ Barop, 4. Juli. Kürzlich sind hier zwei Falle von