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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Dienstag den 8. Juli
1873
Tagesschau.
— Der „Staatsanzeiger" meldet amtlich die Ernennung der Mitglieder des neu eingerichteten Consistoriums für den Regierungsbezirk Cassel, und zwar: den Regierungs-Rath Heinrich Wilhelm Schmidt in Cassel zum Vorsitzenden mit dem Range eines Rathes dritter »lasse und dem Amts-Charakter als Präsident ; den Konsistorial-Rath Albrecht Schmidt in Berlin zum Mitgliede und Stellvertreter des Vorsitzenden mit dem Charakter als Ober-Konsistorial-Rath und dem Rang eines Ober-Re- gierungs-Raths; den General-Superintendenten, Konsistorial- Rath vr. Martin in Cassel zum Mitgliede, sowie den Pfarrer Dr. Ebert daselbst, den Metropolitan und Pfarrer Karl Friedrich Fuchs in Hanau, den Regierungs-Rath Theodor Rohde aus Hofgeismar, jetzt in Berlin, und den Pfarrer Georg Heinrich Seebohm in Rinteln zu Konsistorial-Räthen und Mitgliedern.
— Berlin 4. Juli. Die Wallfahrten in Frankreich und die demonstrative Betheiligung der jetzigen Regierung und der Rechten der National-Versammlung an denselben sind, wie die heutige „Berl. Aut. Korr." mit Recht bemerkt, eine Erscheinung, die Stoff zum Nachdenken gibt, besonders uns Deutschen. „Bei dem bloßen Zurschautragen von Kreuzfahrergelübden", sagt das nationalliberale Organ, „werden es die französischen Ultramontaneu nicht bewenden lassen; sie werden ihren ganzen Einfluß darauf verwenden, daß die französische Nation, die sie, so weit es einem Jedem an seinem Theile zusteht, dem heiligen Herzen Jesu gewidmet haben, im Innern wie nach außen die ihr zugetheilte Mission erfülle. Es liegt einer Aktion nach außen hin noch manches Hinderniß vor; die Zwischenzeit kann aber doch immerhin recht nützlich ausgefüllt werden, um den Gesinnungsgenossen in anderen Ländern ad oculos zu demonstriren, einen wie großen Nutzen die römisch-katholische Kirche davon ziehen würde, wenn Frankreich den Ländern rings umher die gleiche Obedienz dem heiligen Stuhl gegenüber aufnöthigte. Da man noch nicht in der Lage ist, ein französisches Kreuzfahrerheer über die Alpen oder über das Mittelmeer zu entsenden, um den heiligen Vater in sein weltliches Königreich wieder einzusetzen, so thut man vorläufig, „dem Knaben gleich, der Disteln köpft", an dem wehrlosen Leichengefolge von Freidenkern, welches man durch Polizei-Agenten auseinander treibt, seine heilige Mission kund. Im südlichen Frankreich, wo der Haß gegen die Hugenotten noch in diesem Jahrhundert zu blutigen Verfolgungen aufflammte, ist man bereits so weit gekommen, den Leichen gläubiger Protestanten Schimpf anzuthun. Wenn die französischen Ultramontanen eben so gute Franzosen wie Ultramontane wären, würden sie zurückschrecken vor den Maßregeln, welche der französischen Nation ein neues Element innerer Zwietracht und Unruhen einimpfen; aber die französischen Ultramontanen blicken nur auf die Wirkung, welche diese Maßregeln auf die katholische Welt ausüben, und freuen sich der Zustimmung, welche aller Orten die Ultramontanen ihrem Vorgehen zollen, in der Hoffnung, daß diese ihnen bei geeigneter Gelegenheit in der einen oder andern Weise die Ausführung ihrer Absichten gegen Italien und Deutschland ermöglichen werden. Frankreich soll sein „legitimes Uebergewicht" unter den europäischen Staaten dadurch wiedergewinnen, daß es sich zum Vollstrecker der Dekrete des heiligen Stuhles macht. Das ist der Angelpunkt der auswär-
tigen Politik für die französischen Ultramontanen, und dem zu Liebe wird selbst die innere Ruhe Frankreichs zum Opfer gebracht. Wenn die Ultramontanen anderer Länder in ihrem Beifallspenden so fortfahren, wie sie begonnen haben, wird wohl auch der Versuch nicht ausbleiben, von diesen Sympathien für die Politik der Revanâe Nutzen zu ziehen." wss. Abdztg.
— Mannheim, 2. Juli. Hecker ist von seiner bedenklichen Erkrankung an der Kopfrose so weit wieder hergestellt, daß er wieder ausgehen kann. Man erzählt sich hier, er habe im vertrauten Kreise den Führern der hiesigen demokratischen Partei den dringenden Rath gegeben, sich in dem Kampfe gegen Ultra- montanismus und Socialdemokratie Schulter an Schulter mit den Nationalliberalen zu stellen und mit ihnen auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse den freiheitlichen Ausbau der Verfassung des Reichs anzustreben. Nach Allem, was von der bisherigen Haltung Heckers gegenüber der Neugestaltung der Dinge in Deutschland bekannt ist, klingt die Sache nicht unwahrschein- scheinlich; nur wäre im Interesse eines geschlossenen Vorgehens aller freisinnigen Parteien gegen die Feinde des Reichs sehr zu wünschen, daß Hecker seine Stellung zu den uns bewegenden Fragen und seine Ansichten über die bisherige Haltung der demokratischen Partei auch öffentlich, nicht blos im vertrauten Kreise darzulegen sich gedrungen fühlen möchte.
— München, 2. Juli. Ein spaßhafter Conflict mit dem österreichischen Nachbarstaat beschäftigt die Zeitungen. In Passau ist ein österreichisches Kriegsschiff (Kanonenboot?) vor Anker gegangen, hat aber von dem baierischen Kriegsministerium Befehl erhalten, bis zu weiterer Entscheidung dort zu bleiben. Das „Passauer Tageblatt" schlägt vor, das Schiff zu confisciren und als Anfang einer „baierischen Flotte" zu verwenden.
— Aus Deutsch-Lothringen, 30. Juni. Das weitläufige und mühevolle Geschäft der Entschädigung der Inhaber verküufllicher Justizstellen ist in unserem Regierungsbezirke mit Mitte dieses Monats glücklich beendet worden. Es wurden im Ganzen 159 Beamte entschädigt und beträgt die ganze bewilligte Entschädigungssumme 6,498,100 Fr., während anfänglich die Besitzer der Stellen mehr als 9 Millionen Entschädigung beanspruchten und die Regierung etwa Vs Million weniger bewilligen wollte, als schließlich bewilligt wurde. Die entschädigten Beamten zerfallen in sechs Klassen: 1) Notare I.—III. Kl. (4,688,000 Fr.), 2) Commissaires priseürs (206,000 Fr.), 3) Anwälte (658,000 Fr., darunter die in Metz 421,300 Fr., in Dieden- Hofen und Vic 237,000 Fr.), 4) Ober- und Handelsgerichts- Secretäre (174,000 Fr.), 5) Friedensgerichts-Schreiber (239,400 Fr.), Gerichtsvollzieher (532,200 Fr.). Die ursprünglichen Erwerbspreise der Stellen werden von den Entschädigungen im Durchschnitt um ca. 37 Proz. überstiegen. Doch muß, abgesehen von den maßgebenden gesetzlichen Normen für die Entschädigungsansprüche, noch bemerkt werden, daß in den letzten Jahren vor dem Kriege besonders die Notare und Anwälte. hier zu Land es verstanden hatten, ihre Jahreserträgnisse außerordentlich zu steigern! -
— Straßburg. 4. Juli. Heute früh ist wieder ein Extrazug von Paris mit circa 70 Millionen Franken Kriegsentschädigung angekommen. r
_ Barop, 4. Juli. Kürzlich sind hier zwei Falle von