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Jtë 151. Donnerstag den 3. Juli.

1873.

Tagesschau.

Berlin, 30. Juni. Der Kriegsminister hat die Kommando's der Kavallerie-Regimenter wiederholt angewiesen, fortan Freiwillige nur zu vierjähriger Dienstzeit anzunehmen. Letztere haben die Vergünstignng, daß sie nur drei statt 4 Jahre in der Landwehr dienen, nach ihrer Entlassung von den Uebun­gen der Reserve befreit und während des vierten Jahres die Capitulantenzulage von 15 Sgr. erhalten.

Berlin, 1. Juli. Nach den bisher resultatloseu Ver­handlungen der hiesigen Weber und Fabrikanten behufs Her­beiführung einer Lohnerhöhung von SBVs pCt., haben sämmt­liche Webermeister und Webergesellen, zusammen etwa 8000 be­schlossen, die Arbeit einzustellen und durch ein gewähltes, all­gemeines Konnte die Unterhandlungen fortzusetzen. Die Arbeit hat heute thatsächlich in allen Werkstätten aufgehört.

(Neue Frankf. Pr.)

Berlin, 2. Juli. Ueber die Rekruten-Eiustellung Pro 1873/74 hat das Kriegs-Ministerium folgende Bestimmungen getroffen: 1) Die diesjährige Rekruteneinstellung findet bei den Truppenteilen des Garde-Corps, sowie sämmtlichen Truppen zu Pferde am 5. November er. statt. 2) Alle übrigen Truppen stellen die Rekruten am 3. Dezember er. ein. 3) In Betreff der Oekonomie-Handwerker und Trainfahrer bleibt es bei den gegebenen Festsetzungen. 4. Gelernte Jäger, drei- -und vierjährig Freiwillige dürfen vom 1. Oktober er. ab Seitens der Truppeu­theile in Verpflegung genommen werden. Seitens der Kaiser­lichen Admiralität ist der Rekruten-Einstellungstermin für das See-Bataillon und die See-Artillerie auf den 1. Oktober er., für die Matrosen- und Werft-Divisionen auf den 1. Februar 1874 festgesetzt worden.

Fürst Bismarck gedenkt, wie derHamb. C." schreibt, im Herbst einige Wochen mit seiner Familie in Friedrichsrnh auf seiner Besitzung im Lauenburgischen zuzubringen, unb wird dann ein ihm gehöriges Haus, das er durch den Hamburger Ar­chitekten Hugo Stammann hat ausbauen lassen, bewohnen.

In Oppenheim a. Rh. hat sich ein Ausschuß gebildet, welcher sich die Sammlung von Geldmitteln zum Wiederaufbau der im reinsten gothischen Styl errichtet gewesenen, von den Banden des General Melac zerstörten Katharinenkirche zur Auf­gabe gemacht und einen Aufruf um Beiträge erlassen hat.

Der verstorbene bekannte Dichter Dr. Wolfgang Müller war am 5. März 1816 zu Königswinter am Rhein geboren; seit 1843 praktischer Arzt in Düsseldorf, welches ihn 1848 ins deutsche Parlament nach Frankfurt entsendete; 1854 siedelte er nach Bonn über.

DasMannh. Tagebl." schreibt: Einem Privatbrief aus dem Hirschberger Thäte entnehmen wir Folgendes:Die in mehreren Zeitungen verbreitete Nachricht, daß der Hagel in unserer Gegend so großen Schaden gethan haben soll, ist nur von gewissenlosen Spekulanten ausgegangen. Das Korn sängt erst jetzt an zu blühen, ist daher viel zu sehr elastisch, als daß die Halme durch die mehrfachen Wetterschauer, die allerdings eingetreten sind, geknickt worden wären." Diese aus landwirth- schaftlichen Kreisen stammende Mittheilung beweist sehr deutlich, in welch leichtsinniger und unverantwortlicher Weise hier wiede­rum im Interesse der Getreidespekulation geflunkert wird. Ueber-

Haupt möchten wir das große Publikum darauf aufmerksam machen, daß Kornspekulanten neuerdings ihren geschäftlichen Be­trieb durch sogenannte Witterungs- und Ernteberichte, denen sie eine unverfängliche Form geben, sie dabei aber immer nach ihren Engagements in der Hausse oder in der Baisse einrichten und sie auf diese Weise in die Zeitungen einzuschmuggeln suchen, unterstützen.

Amberg, 28. Juni. Der Vollzug der k. Ordre, daß bei der jüngst abgehaltenen Fronleichnamsprozession das Militär zur Spalierbilduug auszurücken habe, hat in Regensburg, wo­selbst Protestanten eben so gut wie Katholiken zur Ausrückung befohlen wurden, eine energische Protestation von Seiten pro­testantischer Männer zur Folge gehabt und das mit gutem Grunde. Es ist dadurch die Gewissensfreiheit, welche die Verfassung dem protestantischen Soldaten eben so sehr als dem protestantischen Staatsbürger überhaupt garantirt, zweifellos verletzt worden, und auch die in den Jahren 1844 und 1845 erlassenen Bestimmungen, welche die Verwendung protestantischer Soldaten zur Spalier- bildung bei Prozessionen, wobei das Sanktissimum getragen wird, abstellen, wurden durch die Auordnung der Regensburger Kom­mandantur außer Acht gelassen. Um so mehr ist das Verfahren der hiesigen Kommandantur anzuerkennen, welche in voller Ueber­einstimmung mit diesen zuletzt erwähnten Verfügungen, von deren Aufhebung noch nichts verlautet hat, nur den katholischen Theil der Garnison zur Spalierbildung bei der Fronleichnamsprozession kommandirte, während die Protestanten nicht auszurücken halten. Es scheint, und dieser Umstand ist bei der Beurtheilung dieser die Gewissensfreiheit der bayerischen Protestanten so nahe ange­henden Frage von Wichtigkeit, daß der betreffende königliche Be­fehl seinem Wortlaute nach keine Verletzung der Staatsverfassung und keine Nichtachtung früher gegebener königlicher Zusagen be­absichtigte, daß somit nicht die Beiziehung aller Militärs ohne Unterschied der Konfession zur Verherrlichung eines Kultusaktes der kathol. Kirche an entscheidender Stelle ins Auge gefaßt war, sondern lediglich das Militär kathol. Konfession in der früheren Weise an der Fronleichnamsprozession Theil nehmen sollte. Es erscheint daher als eine' ^u weit gehende Interpretation der kö­niglichen Ordre, wenn einzelne Kommandanturen auch die Nicht­katholiken zum Ausrücken kommandirten. Jedenfalls ist alsdann die Beschwerde der Regensburger Protestanten um so mehr am Platze, da der Befehl einer untergeordneten militärischen Dienstes­stelle ein so unantastbares Recht, wie die Freiheit der Ge­wissen, nie und nimmermehr in Frage stellen darf. Eine un­zweideutige und klare Bestimmung über das in Zukunft zu be­obachtende Verfahren, wodurch jeder Gewissensbedrückung der protestantischen Staatsbürger, welche der Ehrenpflicht des Waffen­dienstes genügen, ein für allemal vorgebeugt wird, kann allein solche Vorkommnisse beseitigen, welche den konfessionellen Frieden in unserem Vaterlande ernstlich bedrohen.

M ünch en. Der seit Kurzem hier bestehende Arbeite- rinnenbildungsverein wurde behördlich aufgelöst, da er ein po­litischer Verein sei und Frauen nach dem Vereinsgesetz nicht Mitglieder 'eines politischen Vereins sein können.

München, 30. Juni. Gestern Früh 5 Uhr wurde hier ein nur einige Sekunden andauernder Erdstoß verspürt, der viele Schläfer aus den Betten trieb. Schreiber dieses, auf ei-